Abonnieren Sie unseren Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter von Stellantis Communications und bleiben Sie über alle Neuheiten auf dem Laufenden

16 Apr. 2020

Fiat Chrysler Automobiles nimmt Kunden Terminsorgen – auslaufende Garantien und Serviceverträge gültig bis nach der Corona-Krise

Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Fiat Professional und Jeep® verlängern Laufzeiten von Fahrzeuggarantien, Wartungs- und Serviceverträgen sowie Garantieverlängerungen bis einen Monat nach Ende der behördlich festgesetzten Einschränkungen („Lockdown“). Fast alle Werkstätten der FCA Marken weiterhin geöffnet.    

Fiat Chrysler Automobiles nimmt Kunden Terminsorgen –  auslaufende Garantien und Serviceverträge gültig bis nach der Corona-Krise

Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Fiat Professional und Jeep® verlängern Laufzeiten von Fahrzeuggarantien, Wartungs- und Serviceverträgen sowie Garantieverlängerungen bis einen Monat nach Ende der behördlich festgesetzten Einschränkungen („Lockdown“). Fast alle Werkstätten der FCA Marken weiterhin geöffnet.    

 

Frankfurt, im April 2020

Die gesellschaftlichen Beschränkungen aufgrund der Corona-Krise – der sogenannte „Lockdown“ – haben auch Auswirkungen auf in dieser Zeit auslaufende Garantien und Serviceverträge für Automobile. Weil beispielsweise das Einhalten von eigentlich vorgeschriebenen Serviceintervallen derzeit   schwierig sein kann, kommt Fiat Chrysler Automobiles (FCA) seinen privaten und gewerblichen Kunden im gesamten EMEA-Wirtschaftsraum (Europa, Mittlerer Osten, Afrika) in diesem Punkt entgegen. FCA eigene Fahrzeuggarantien sowie über MOPAR® abgeschlossene Wartungs-  und Serviceverträge sowie FCA eigene Neuwagenanschlussgarantien, die aktuell auslaufen, werden bis einen Monat nach dem offiziellen Ende des „Lockdown“ verlängert. Auf diese Weise muss auch in Deutschland kein Besitzer eines Fahrzeugs der Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Fiat Professional (Transporter und Wohnmobile) oder Jeep® Sorge haben, aufgrund von COVID-19 Fristen zu verpassen oder Ansprüche zu verlieren.

Diese Regelung gilt bis auf Widerruf für die oben genannten Garantien und Verträge, die zwischen dem 16. März 2020, dem Beginn des „Lockdown“ in Deutschland, und dem von FCA mitzuteilenden Ende der Verlängerungsfrist (orientiert an der zukünftigen behördlichen Aufhebung der Einschränkungen) auslaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass programmierte Wartungen und/oder andere benötigte Arbeiten spätestens einen Monat nach dem offiziellen Ende des „Lockdown“ durchgeführt werden oder zumindest terminiert sind.

Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge,

- die während des „Lockdowns“ weiterhin genutzt werden und deren Laufleistung die für die programmierten Wartungen vorgegebenen Kilometerstände überschreiten oder

- bei denen die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung überschritten wird

- mit aktuellen technischen Problemen, die laut Betriebsanleitung das Anhalten des Fahrzeugs  erfordern

In diesen Fällen ist es zur Vermeidung von Folgeschäden absolut notwendig, Wartungen und/oder Reparaturen auch während des „Lockdowns“ durchführen zu lassen. Dazu stehen die Werkstätten fast aller Servicebetriebe von FCA Germany auch derzeit während der Corona-Krise zur Verfügung. In jedem Falle können sich Kunden für nähere Auskünfte an die FCA-Kundenbetreuung wenden.

 

 

Kontakt:

Sascha Wolfinger

Tel: +49 69 66988-357

E-Mail: sascha.wolfinger@fcagroup.com

Abonnieren Sie unseren Newsletter.

JETZT ABONNIEREN