EuGH-Urteil zum Verbraucherschutz :
Keine Nutzungsgebühr in der Garantiezeit

Von Joachim Jahn, Brigitte Koch
Lesezeit: 4 Min.
Mehr Rechte für die Verbraucher
Der Quelle-Versand hatte einer Kundin ein „Herd-Set“ geliefert. Bald löste sich die Beschichtung des Backofens. Quelle tauschte das Gerät aus, stellte aber für die bisherige Nutzung Geld in Rechnung. Das geht so nicht, urteilten jetzt die Richter - und stärkten damit grundlegend die Rechte deutscher Verbraucher.

Einzel- und Versandhändler dürfen künftig keine Entschädigung mehr verlangen, wenn Käufer innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein Produkt umtauschen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Lesen sie hier das vollständige Urteil). Der Bundestag muss nun voraussichtlich die entsprechende Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ändern.

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