Hamburg: E-Autos und Hybride dürfen einfahren
Für Hamburg teilte uns die Behörde für Inneres und Sport auf Anfrage mit, dass Hamburg sich an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) und des Deutschen Feuerwehrverbands (siehe) orientieren würde. Demnach dürfen E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge in Hamburger Tiefgaragen und Parkhäusern einfahren und parken.
Berlin: E-Autos und Hybride dürfen parken
Wie uns mehrere Berliner Stellen erklärten, plant Berlin keine Sperrung von Tiefgaragen und Parkhäusern für E- und Hybrid-Autos. Berlin stehe diesbezüglich nicht in Austausch mit Kulmbach und teile bislang nicht die Bedenken der Stadt Kulmbach. Berlin habe bisher keine belastbaren Hinweise auf eine unterschiedliche Gefährdungsbeurteilung von Verbrenner- und Elektroautos.
Augsburg (Bayern): TGs und Parkhäuser bleiben offen für E-Autos und Hybride, Entwicklung wird aufmerksam verfolgt
Wie uns das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Augsburg auf Anfrage mitteilt, sieht die Feuerwehr Augsburg kein Problem bei der Brandbekämpfung eines Elektro-Kraftfahrzeuges in Garagen. Es bleibe einem Eigentümer aber frei, im Rahmen seines Hausrechts weitergehende Vorgaben für die Nutzung seines Gebäudes festzulegen. Das Augsburger Baureferat ergänzt, dass es die Entwicklung in dieser Hinsicht aufmerksam verfolgen würde. Sobald sich Erkenntnisse für Handlungsbedarf ergeben würden, würde die Bauverwaltung in enger Absprache mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz das notwendige Vorgehen festlegen. Das Baureferat geht davon aus, dass dazu dann auch Weisungen von Seiten der Staatsregierung kommen würden.
Frankfurt am Main: Keine Sperrung von Tiefgaragen und Parkhäusern für Elektro und Hybridfahrzeuge
Die Branddirektion Frankfurt sieht keinen Grund für eine Sperrung von Tiefgaragen oder Parkhäuser für Elektro- und Hybrid-Autos; zudem kenne die Frankfurter Feuerwehr keine Beispiele für Tiefgaragen oder Parkhäuser im Großraum Frankfurt, die für Elektro-Autos und Hybrid-Fahrzeuge gesperrt wurden. Das sagte uns die Branddirektion Frankfurt in einem Telefon-Interview.
Zwar räumt die Frankfurter Feuerwehr ein, dass E-Autos anspruchsvoller zu löschen seien also herkömmliche Benziner oder Diesel. Doch könne die Feuerwehr brennende E-Autos so umfassend löschen, dass diese anschließend aus der Tiefgarage sicher entfernt werden können. Die Entfernung eines ausgebrannten E-Autos aus einer Tiefgarage könne sich zwar aufwendig gestalten, aber das sei durchaus machbar.
Der durch den Brand eines Elektroautos verursachte Schaden könne allerdings erheblich sein und eine kostspielige Sanierung nach sich ziehen. Zumal bei einem derartigen Brand immer geprüft werden müsse, ob die Statik der Tiefgarage gefährdet wurde.
PC-WELT vermutet: Wenn doch die eine oder andere Stadt eine Tiefgarage oder ein Parkhaus für E- und Hybrid-Autos sperren sollte, dürfte das an den örtlichen Besonderheiten liegen und keine generelle Angst vor brennenden E-Autos widerspiegeln. Sind beispielsweise Sprinkleranlagen verbaut oder gibt es ausreichend Luftabzugsmöglichkeiten sowie ausreichend Hydranten in der TG? Und natürlich spielt der Zugang und die Höhe eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob man eine Tiefgarage vielleicht doch sperren sollte. So wie sich die Situation derzeit aber darstellt, bleiben Tiefgaragensperrung für elektrifizierte Fahrzeuge klar die Ausnahme.
Ingolstadt (Bayern): Keine Sperrung von Tiefgaragen und Parkhäusern für Elektro und Hybridfahrzeuge
Die Audi-Stadt Ingolstadt plant keine Sperrung von Tiefgaragen und Parkhäusern für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Das teilte uns der Pressesprecher der Stadt Ingolstadt heute mit. Die vollständige Stellungnahme lautet:
“Die städtische Tochtergesellschaft IFG als Betreiber von zwölf städtischen Parkeinrichtungen hat unlängst mit der Berufsfeuerwehr Ingolstadt die Thematik diskutiert.
Die Berufsfeuerwehr Ingolstadt betont, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können. Erst im vergangenen Herbst wurden dazu alle Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr und die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr zu diesem Thema geschult. Die Ingolstädter Feuerwehr ist für derartige Szenarien gut vorbereitet und ausgerüstet. Eine Brandbekämpfung von E-Fahrzeugen gestaltet sich etwas schwieriger als bei herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen, jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als beispielsweise die Brandbekämpfung eines gasbetriebenen Fahrzeugs.
Die Berufsfeuerwehr Ingolstadt teilt die Einschätzung des Deutschen Feuerwehr Verbands: „Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Weder die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes noch das Schadensausmaß sind nach derzeitigem Stand bei Elektrofahrzeugen erhöht. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Fahrzeuge ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt“. Zitat Ende
Leonberg (Baden-Württemberg): Parkhaus für E- und Hybridfahrzeuge vorübergehend gesperrt
Die Stadt Leonberg in Baden-Württemberg sperrt ihr “Parkhaus Altstadt” mit 283 öffentlichen Stellplätzen für E- und Hybridfahrzeuge. Aus „brandschutzrechtlichen Gründen“. Das teilt die rund 48.000 Einwohner große Stadt auf ihrer Homepage mit. Wörtlich steht dort: “Aus brandschutzrechtlichen Gründen ist momentan die Zufahrt ins Parkhaus Altstadt für E- und Hybridfahrzeuge nicht gestattet.”
Mittlerweile hat uns die Stadt Leonberg auf Anfrage erklärt, weswegen sie das „Parkhaus Altstadt“ für Elektro-Autos gesperrt hat: „Aufgrund eines technischen Mangels bzgl. des Brandschutzes, der während einer routinemäßigen Begehung festgestellt wurde und zeitnah behoben wird, muss die Brandlast vorübergehend auf ein Minimum reduziert werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen deshalb E-Autos derzeit nicht im Parkhaus Altstadt abgestellt werden. Dies gilt nicht für die übrigen Parkhäuser.“
Demnach ist Leonberg also keineswegs generell gegen E-Autos in Parkhäusern. Sondern es handelt sich bei dieser Sperrung um eine vorübergehend und konkret begründete Maßnahme.
Nürnberg (Bayern): Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge
Die Stadt Nürnberg teilte uns auf unsere Anfrage mit: “Weder die Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg noch die Berufsfeuerwehr Nürnberg planen aktuell derartige Maßnahmen (wie in Kulmbach; Anm. der Redaktion).” Die Stadt Nürnberg verweist zudem auf diese lange Stellungnahme des deutschen Feuerwehrverbands:
“Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können. Dies gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz. Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren sind in diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden und stehen somit den Einsatzkräften zur Verfügung.
Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den gelten-den Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Weder die Eintrittswahr-scheinlichkeit eines Brandes noch das Schadensausmaß sind nach derzeitigem Stand bei Elektrofahrzeugen erhöht. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet. Der mögliche Einsatzerfolg ist also nicht abhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge, sondern von der Konzeption der Garage.
Allerdings bringt die Thematik des Abtransports sowie der Entsorgung von Elektrofahrzeugen in der Praxis nach wie vor Herausforderungen mit sich, für welche Lösungen zu erarbeiten sind. Diese Lösungen sollten von den Herstellern (Verband der Automobilindustrie – VDA) zusammen mit den Entsorgern gefunden werden; der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahren-schutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) ist hierzu seit Jahren in unterschiedlichen Gremien beratend tätig.
Elektrofahrzeuge, die in einer Garage gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht wurden, müssen aus einer Garage entfernt werden. Geeignete Hebe- bzw. Bergegeräte sind dafür auf dem Markt erhältlich. Die Bergung und Entsorgung nach Beendigung der Gefahrenabwehr stellt allerdings keine primäre Aufgabe der Feuerwehr dar und ist durch Abschleppunternehmen so-wie Entsorger zu bewerkstelligen.
Um den Eigenschaften von Elektrofahrzeugen, zum Beispiel einer etwaigen Rückzündungsge-fahr nach dem Ablöschen, bei der Bergung sowie beim Abtransport adäquat zu begegnen, soll-ten Abschleppunternehmen unter anderem eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme (gem. den Lehrinhalten des Dokuments 200-005 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) beschäftigen. Im Bundesland Bayern wird dies in der sogenannten Abschleppricht-linie Bayern (ARB) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration geregelt. Daraus folgt, dass die Feuerwehr das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben kann. Das Unternehmen ist in der Pflicht, alle weiteren Maßnahmen sicherzustellen.” Zitat Ende
Regensburg (Bayern): Keine Verbote für E-Autos und Hybride
Die genauso wie Kulmbach ebenfalls in Bayern gelegene Stadt Regensburg antwortete uns folgendes: „Es gibt bisher keine speziellen Regeln für E-Fahrzeuge oder E-Ladestationen in Tiefgaragen. Daher werden von der Feuerwehr Regensburg keine Forderungen gestellt, die über die geltenden Verordnungen der Bayerische Bauordnung bzw. Garagen- und Stellplatzverordnung hinausgehen. Von der Feuerwehr Regensburg werden jedoch Brandmeldeanlagen in Garagen empfohlen, die beim Auslösen der BMA die Ladevorgänge von E-Autos automatisch unterbrechen.
Weiterer Hinweis: Zum Löschen von E-Autos schließt sich die Stadt Regensburg den Aussagen der Berufsfeuerwehr München an ( siehe Artikel vom 5. Januar 2021 )“. Zitat Ende
München sieht keine Probleme
Der leitende Branddirektor der Stadt München, Peter Bachmeier, antwortete uns: “Es können auch Elektrofahrzeuge gelöscht werden; schwieriger als Dieselfahrzeuge aber sicherer als etwa Gasfahrzeuge.” Und: “Seitens der Branddirektion München bestehen keine Überlegungen baurechtskonforme Garagen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu sperren.” Allerdings räumt der Münchner Brandirektor ein: “Der mögliche Einsatzerfolg ist nicht abhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge, sondern von der Konzeption der Garage.” Bachmeier ergänzt: “Natürlich müssen Elektrofahrzeuge, die gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht wurden, aus einer Garage entfernt werden. Geeignetes Hebegerät ist auf dem Markt erhältlich, aber die Entsorgung sollte nicht primäre Aufgabe der Feuerwehren sein.”
Der Branddirektor geht zwar nicht darauf ein, ob in alle Münchner Tiefgaragen und Parkhäuser – darunter auch ältere und sehr eng gebaute in der Innenstadt – die für die Löschung von Elektro-Autos mitunter erforderlichen Container transportiert werden können. Bachmeier ist allerdings der Meinung, dass das Versenken eines E-Autos in einem Containter mit Wasser ohnehin nicht immer zwingend erforderlich sei: “E-Fahrzeuge können gelöscht werden (mit viel Wasser), anschließend können sie von einem Abschleppunternehmen ins Freie gezogen und anschließend an einem sicheren Ort platziert werden. Das Versenken des Fahrzeugs in einer Wasser gefüllten Mulde ist in der Regel entbehrlich und verursacht kontaminiertes Wasser.” Zitat Ende
Ursprüngliche Meldung: Die Stadt Kulmbach (Bayern) hat eine Entscheidung getroffen, die hohe Wellen unter der immer größer werdenden Zahl von Besitzern von Elektro-Autos und vor allem Hybridfahrzeugen schlagen kann. Denn die Stadt Kulmbach sperrt ihre einzige Tiefgarage für Elektro-Autos und sogar für die viel weiter verbreiteten Hybrid-Fahrzeuge. Anlass ist ein Brand in der Kulmbacher Tiefgarage, der aber nicht durch ein brennendes E-Auto, sondern durch ein klassisches Verbrennungsfahrzeug verursacht wurde: mehr dazu lesen Sie in dieser PC-WELT-Meldung. Doch nach der Sanierung der durch den Fahrzeugbrand geschädigten Tiefgarage traf die Stadt Kulmbach nach Rücksprache mit der Feuerwehr von Kulmbach die Entscheidung, dass künftig weder Elektro-Autos noch Hybridfahrzeuge in der Tiefgarage EKU-Platz einfahren und parken dürfen. Da die Feuerwehr die Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge nicht in ausreichendem Maße in einer Tiefgarage – zumindest in einer Tiefgarage mit der Deckenhöhe wie in Kulmbach – löschen könne. Stattdessen müsse man ein brennendes E-Auto in der Tiefgarage ausbrennen lassen. Durch die dabei entstehende Hitze und dem langen Brandzeitraum könne die Statik der Tiefgarage gefährdet werden.
Hintergrund: So löscht die Feuerwehr Elektro-Autos
Die Feuerwehr kann ein brennendes Elektro- oder Hybrid-Auto genauso zuverlässig löschen wie einen brennenden Benziner oder Diesel. Doch der Löschvorgang unterscheidet sich erheblich! Während das Feuer eines brennenden Benziners oder Diesels mit Löschschaum erstickt wird, löscht die Feuerwehr ein brennendes E-Auto mit mehreren Tausend Litern Wasser, um die Akku-Zellen zu kühlen. Dazu muss also gegebenenfalls ein Tanklastwagen mit dem Löschwasser zum brennenden E-Auto fahren.
Während des Löschvorgangs kontrolliert die Feuerwehr mit einer Wärmebildkamera, ob das Feuer in den Akkuzellen auch tatsächlich vollkommen gelöscht ist. Denn anders als bei einem Verbrenner sieht man das bei einem E-Auto nicht mit bloßem Auge.
Ganz wichtig ist bei ausgebrannten E-Autos, dass diese mindestens weitere 24 Stunden gekühlt werden. Idealerweise wird ein ausgebranntes E-Auto also einen Tag lang in einen großen Wassertank oder Container gestellt! Danach sollte die Gefahr einer Neuentzündung des Akkus gebannt sein.
Bei Tiefgaragen oder Parkhäusern, die besonders eng gebaut sind und eine geringe Deckenhöhe ausweisen, stellt sich die Problematik, wie man einen solchen Container zum Fahrzeug und das ausgebrannte Auto dann in den Container bringen soll, ganz besonders!
Mehr zum Löschen von Elektro-Autos lesen Sie in diesen beiden Artikeln:
Brennendes Elektro-Auto: So löscht die Feuerwehr
Wie löscht man brennende Akkus und Elektro-Autos? Das sagt die Feuerwehr!
So begründet die Stadt Kulmbach ihre Entscheidung
Wir baten die Stadt Kulmbach um eine Begründung für diese doch sehr einschneidende Entscheidung. Die Stadt Kulmbach antwortete uns umgehend und sehr ausführlich. Wir geben diese Stellungnahme hier in vollem Wortlaut wieder:
„Die Tiefgaragen unterhalb des EKU-Platzes und unter der Dr.-Stammberger-Halle (die aber durch einen Verbindungstunnel als eine Tiefgarage verstanden werden können) sind für alle Arten von Elektro- und Hybridautos gesperrt. Ladesäulen sind in der Tiefgarage keine vorhanden, diese befinden sich oberhalb auf dem EKU-Platz. Weitere öffentliche Tiefgaragen in Kulmbach gibt es nicht. Im einzigen städtischen Parkhaus in der Basteigasse ist das Parken nach wie vor erlaubt. Allerdings prüfen wir, ob es auch hier sinnvoll wäre, das Parken für entsprechende Autos nur im Erdgeschoss zu erlauben, da hier Löschversuche einfacher durchzuführen sind bzw. das brennende Auto hier sogar abtransportiert werden kann.
Bereits im September des vergangenen Jahres kam es in der Tiefgarage unterhalb des EKU-Platzes zu einem Brand eines Autos mit Verbrennungsmotor. Aufgrund der daraus resultierenden Schäden und den nachfolgenden Sanierungsarbeiten war die Tiefgarage bis vergangene Woche gesperrt. Bei den anschließenden Gesprächen mit der Feuerwehr wurde uns geraten, E-Autos und Hybridautos nicht mehr in der Tiefgarage parken zu lassen, da bei diesen die brennenden Akkus nicht gelöscht werden können. Diese müsste man unter Aufsicht und Kühlung ausbrennen lassen, was mehrere Tage dauern kann. Aufgrund der niedrigen Deckenhöhe kann das Auto auch nicht aus der Tiefgarage abtransportiert werden, um es im Freien ausbrennen zu lassen und auch ein entsprechender Kühlcontainer kann nicht in die Tiefgarage gebracht werden. Sollte ein Auto dann also mehrere Tage in der Tiefgarage brennen, würde das enorme Schäden für die Statik des Gebäudes mit sich führen. Verbrennungsmotoren können natürlich genauso Feuer fangen wie die Akkus von E-Autos oder Hybridfahrzeugen. Es ist folglich nicht das Risiko, das höher ist, es sind die Folgen, die deutlich größere Ausmaße annehmen können.
Wir befinden uns zusätzlich gerade in Gesprächen mit der Versicherung, um prüfen zu lassen, ob grundsätzlich noch Versicherungsschutz besteht, sollten wir trotz des Wissens über die potenziell höhere Gefahr im Falle eines Brandes weiterhin E-Autos und Hybride in der Tiefgarage parken lassen. Aber auch sonst obliegt die Entscheidung, die Tiefgarage für E-Autos und Hybride zu sperren, der Stadt Kulmbach als Eigentümerin der Tiefgarage. Hier stellt sich die Frage, ob man aufgrund einer für manche (betroffene) Person kritischen Entscheidung das Risiko eingehen möchte, obwohl wir von Seiten der Feuerwehr ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass ein Brand solcher Autos gravierende Folgen für die Statik haben könnte, einen massiven Schaden in Kauf zu nehmen. Hier haben wir präventiv zugunsten der Sicherheit entschieden.
Dass E-Autos seltener brennen ist zunächst eine Momentaufnahme. Auch manche Vertreter von Versicherungen gehen davon aus, dass sich die Brandhäufigkeit in den nächsten Jahr an die Zahl der Brände von Autos mit Verbrennungsmotoren anpassen wird, da viele E-Autos noch neu sind und es ja bekanntlich häufig ältere Autos sind, bei denen es zu Bränden kommt.
Unser Oberbürgermeister wird aber in den kommenden Tagen bei einem Ortstermin mit dem Planer der Tiefgarage, der städtischen Tiefbauabteilung und der Feuerwehr Möglichkeiten und evtl. auch kleinere bauliche Alternativen beraten, um eventuell das Parken in gewissen Teilbereichen der Tiefgarage wieder zu ermöglichen.
Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass sich auch andere Städte mit dieser Problematik bereits befasst haben. Es scheint, als ob manche Kommunen entweder die mögliche Gefahr nicht als solche erkennen oder das Problem aufgrund eines unpopulären Verbotes nicht „anpacken“ wollen. Sollten die baulichen Gegebenheiten anderer Tiefgaragen aber alle Rettungsmöglichkeiten ermöglichen, so besteht das Problem für die entsprechende Stadt natürlich auch nicht oder zumindest nur in geringerem Ausmaß.
Aufgrund der Meldung, dass die Stadt Kulmbach dieses Verbot ausgesprochen hat, haben sich bereits andere Städte mit uns in Verbindung gesetzt, die sich derzeit auch mit dieser Problematik beschäftigen. Wie es scheint, ist das Parkverbot für E-Autos und Hybridautos in Tiefgaragen ein größeres Thema, das nun nach und nach mehr Beachtung findet.
Abschließend sei ergänzt, dass die Stadt Kulmbach eine Vielzahl innerstädtischer Parkplätze für Einheimische und Gäste bereithält. Eine derart hohe Anzahl an Parkmöglichkeiten im Zentrum oder in direkter Zentrumsnähe weisen nur wenige andere Städte auf. Es ist also nach wie vor für niemanden ein Problem, einen Parkplatz in Kulmbach zu finden.“ Zitat Ende
Bemerkenswert sind vor allem diese Schlüsse, die man aus der obigen Stellungnahme ziehen kann:
- Die Kulmbacher Feuerwehr rät davon ab, E-Autos und Hybridautos in besagter Tiefgarage parken zu lassen, da bei diesen die brennenden Akkus nicht gelöscht werden können
- Tiefgaragen, die gewisse bauliche Einschränkungen wie eine geringe Deckenhöhe aufweisen, sollten von E-Autos und Hybrid-Fahrzeugen nicht benutzt werden.
- In Parkhäusern sollten E-Autos und Hybrid-Fahrzeugen vielleicht nur im Erdgeschoss parken
- Auch andere Städte haben das Problem erkannt und denken über Maßnahmen nach. Möglicherweise gibt es bald auch in anderen Städten Parkverbote für E-Autos und Hybridautos in Tiefgaragen?
PC-WELT hat bei der Münchner Berufsfeuerwehr und bei einigen anderen bayerischen Städten um eine Stellungnahme angefragt. Denn wenn E-Autos und Hybride nicht mehr in der Tiefgarage in Kulmbach parken dürfen, weshalb dürfen sie das dann noch in den Münchner Tiefgaragen? Von denen einige ebenfalls sehr, sehr eng gebaut sind.