In einem aktuellen Papier , das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, kritisiert die EU-Kommission in dieser Woche den mangelnden Verbraucherschutz bei Twitter und Facebook. So würden beispielsweise Beiträge in beiden Netzwerken ohne das Wissen der Nutzer gelöscht. Bei Twitter bemängelt die Kommission außerdem, dass das Unternehmen Änderungen an seinen AGB vornehmen würde, ohne seine Nutzer darüber in Kenntnis zu setzen. Die EU-Verbraucherschutzregeln würden in diesen Bereichen noch nicht eingehalten.
Nachgebessert haben Facebook, Twitter und Co. allerdings bei den übrigen EU-Regeln. Die sozialen Netzwerke haben ihre Geschäftsbedingungen angepasst und erlauben europäischen Nutzern mittlerweile Klagen in ihrem Heimatland. Werbung und gesponserte Inhalte kennzeichnen die Netzwerke nun ebenfalls. Lob hat die EU-Kommission für Google Plus übrig. Das soziale Netzwerk halte die EU-Regeln in jedem Punkt ein und informiere seine Nutzer sowohl über AGB-Änderungen als auch über gelöschte Inhalte. Hier besteht bei Facebook und Twitter noch Nachholbedarf.
Zwingen kann die EU Facebook und Co. zu den geforderten Änderungen allerdings nicht. Verbraucherschutz liegt noch immer in den Händen der Mitgliedsstaaten. Und nur diese können entsprechende Strafen verhängen und Druck ausüben.
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