Update vom 11. Juli 2022: Musterfeststellungsklage gegen Primastrom & Voxenergie geplant – so nehmen Sie teil . Update Ende
Update vom 12. Mai 2022: Voxenergie und primastrom lassen durch einen Rechtsanwalt antworten
Voxenergie und primastrom, die die gleiche Straße in Berlin als Adresse angeben und beide zur Primaholding gehören, haben uns heute, am 12.5.2022, durch Rechtsanwalt Michael Philippi von der Kanzlei unverzagt eine Antwort auf unsere Anfrage vom 4.5.2022 zukommen lassen. Eine direkte Antwort der beiden Unternehmen durch einen Pressesprecher haben wir nicht erhalten. Diese Vorgehensweise ist nach unserer Erfahrung völlig unüblich. Die Stellungnahme des Rechtsanwalts geht in größeren Teilen überhaupt nicht auf die Vorwürfe der Verbraucherschützer ein, sondern kritisiert stattdessen die Art unserer Anfrage und versucht offensichtlich eine Berichterstattung zu verhindern. Wir geben hier nur die Teile der Stellungnahme wieder, die sich auf die Kritik der Verbraucherschützer beziehen und lassen die anderen Teile der Stellungnahme weg.
„ unsere Mandanten, die voxenergie GmbH und die primastrom GmbH haben uns beauftragt, zu Ihrer beigefügten Anfrage vom 04.05.2022 Stellung zu nehmen. …
2. Folgende Ausführungen erfolgen daher nur rein vorsorglich und im Rahmen des angesichts der pauschalen Anfrage Möglichen ( Anm. der Red.: Hier beginnt also nun der für die Vorwürfe der Verbraucherschützer relevante Teil der Antwort):
In dem von der VZB aufgeführten Fall konnte anhand der Pressemitteilung ohne Benennung der konkreten Kundendaten nicht nachvollzogen werden, ob die angeblich betroffene Kunden unserer Mandantschaft tatsächlich wie behauptet jeweils auf eine – teilweise wegen der exorbitant angestiegenen Energiekosten an der Börse – Erhöhung der Strompreise und ein hiermit verbundenes Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. Die hierfür vom VZB zur Verfügung gestellte Korrespondenz war bei allen relevanten Daten geschwärzt, anhand derer unsere Mandantschaft die Kunden hätte feststellen und die Sachverhalte überprüfen können. Hierauf hatte unsere Mandantschaft die VZB auch außergerichtlich innerhalb der von dieser gesetzten Frist hingewiesen.
3. Sofern bei Kunden eine Anhebung der Strompreise und hiermit verbundenen auch der Abschlagszahlungen wegen der extrem gestiegenen Beschaffungspreise (s.o.) notwendig geworden ist, erfolgte dies als notwendige Vertragsanpassung auf der rechtlichen Grundlage von § 313 Abs. 1 BGB. Eine nähere Stellungnahme zu etwaigen Einzelfällen ist hier aufgrund der hohen Kundenzahl unserer Mandantschaft nicht möglich, grundsätzlich versendet unsere Mandantschaft jedoch in derartigen Fällen Preiserhöhungsschreiben, in denen auch auf ein hiermit verbundenes Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird.
Der pauschale Vorwurf ‘untergeschobener Verträge’ kann sich unsere Mandantschaft mangels konkret genannte Einzelfälle nicht einlassungsfähig. Generell gibt sich unsere Mandantschaft jedoch bei Vertragsanbahnung und -abschluss unter Bezeichnung des Unternehmensnamens zu erkennen und hält sich hierbei auch an die jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften. ( Anm. der Red.: Hier endet der Teil der Stellungnahme, der sich auf die Vorwürfe der Verbraucherschützer bezieht)….” Zitat Ende
Die Zeitung für kommunale Wirtschaft hat sich in dem Artikel Die umstrittenen Praktiken der Stromanbieter Voxenergie und Primastrom ausführlicher mit Voxenergie und Primastrom befasst. Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft Primastrom vor, Informationspflichten zu verletzten. Der Saarländische Rundfunk wiederum schreibt, dass Voxenergie und primastrom wegen ihres Geschäftsgebarens bereits seit Längerem bundesweit in der Kritik stehen würden.
Update Ende, Beginn der ursprünglichen Meldung: Verbraucherschützer warnen vor diesen Stromlieferanten
Die Verbraucherzentrale Bayern und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor zwei Stromlieferanten. Seit Januar 2022 sind den Verbraucherschützern zufolge „die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum fragwürdigen Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen“.
In den Beschwerden gehe es in der Regel darum, „dass die beiden Anbieter den vereinbarten Verbrauchspreis trotz Preisgarantie stark erhöht haben“. Häufig hätten die beiden kritisierten Stromlieferanten auch die monatliche Abschlagszahlung extrem stark angehoben. Ferner würden beide Unternehmen das gesetzliche Sonderkündigungsrecht, das Kundinnen und Kunden bei Vertrags- oder Preisänderungen zusteht, wie die Verbraucherschützer betonen, immer wieder ignorieren.
Die Verbraucherzentralen raten betroffenen Kunden dazu, die unzulässig überhöhten Forderungen nicht zu bezahlen.
„Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde sollte angesichts der zahlreichen Vertragsbrüche schnell und wirkungsvoll eingreifen“, fordert Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen.“
Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, stimmt in diesen Punkten seiner Kollegin aus Bayern zu.
Auch die Verbraucherschützer aus Niedersachsen warnen vor Voxenergie und primastrom. Die Niedersachsen schreiben wörtlich: “Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Flut von Anfragen zur primastrom GmbH momentan kaum bewältigen können. Haben Sie ein wenig Geduld!”.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg wiederum hat voxenergie abgemahnt.
Bundesnetzagentur ist informiert
Die Verbraucherzentralen haben eigenen Worten zufolge die Bundesnetzagentur (BNetzA) über ihren Bundesverband (vzbv) frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüfe die Bundesnetzagentur das von den Verbraucherverbänden kritisierte Marktgebaren der Anbieter. Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bieten die Verbraucherzentralen hier . Unter diesem Link können Sie sich wiederum bei der Bundesnetzagentur über einen Stromlieferanten beschweren.
Auf trustpilot sind die Bewertungen zu primastrom äußerst negativ.
In diesem Zusammenhang weisen die Verbraucherschützer auf das Problem der rechtlichen Bewertung hin: Denn immer wieder würden Ratsuchende fragen, ob es sich bei diesen Vorgängen um Betrug handelt oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage liege jedoch nicht in der Zuständigkeit der Verbraucherzentralen, wie diese betonen. Sondern diese Frage müsste durch die Strafermittlungsbehörden beurteilt werden. Dazu sei wiederum eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können, wie die Verbraucherschützer erklären.