Apple Kamerafahrten

Informationen zur Erfassung von Umfelddaten durch Apple Fahrzeuge

Die Firma Apple erfasst durch Bildaufnahmen, die per Fahrzeug oder zu Fuß gemacht werden, seit 2019 Umfelddaten. Darunter zu verstehen sind Straßen und andere öffentliche Bereiche.Die jeweiligen Zeitpläne für die Aufnahmen werden vorab auf der Website von Apple veröffentlicht:
https://maps.apple.com/imagecollection

Vorstellung des datenschutzrechtlichen Konzepts

Bereits zu Beginn der Kamerafahrten und auch bei Einführungen der sog. „Pedestrian Walks“- der Aufnahmen zu Fuß -, ist Apple aktiv an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht herangetreten, um die datenschutzrechtlichen Fragen rund um dieses Projekt zu diskutieren. Dabei wurde ein Konzept vorgelegt, das aus unserer Sicht schlüssig war und bislang keine Anhaltspunkte für aufsichtliche Maßnahmen ergeben hat. Dies ist auch im Hinblick auf die schrittweise Einführung des Look-Around-Features der Fall gewesen; insbesondere wurde die Methodik aufgezeigt, mit welcher sichergestellt wird, dass Gesichter und KFZ-Kennzeichen nicht zu erkennen sind.

Verantwortlicher für die in diesem Rahmen erfolgenden Datenverarbeitungen ist die Apple Distribution International Limited mit Sitz in Irland; dies stellt auch den europäischen Hauptsitz des Unternehmens dar, weshalb die irische Aufsichtsbehörde hierfür federführende Datenschutzaufsichtsbehörde ist.

Das BayLDA ist die für Apple innerhalb Deutschlands für die Zuleitung an die irische Aufsichtsbehörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Dies bedeutet, dass bspw. Datenschutzbeschwerden gegen Apple auch von anderen deutschen Aufsichtsbehörden an uns weitergeleitet werden. Entsprechend der Vorgaben über die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden im sog. Kooperationsverfahren nach Art. 60 ff. DS-GVO leiten wir diese Beschwerden der irischen Aufsichtsbehörde dann zur federführenden Bearbeitung zu.

Eine eigene Entscheidung in Bezug auf eingehende Beschwerden ist uns in aller Regel nicht möglich, sondern nur in den von der DS-GVO genannten Ausnahmefällen.

Technischer Ablauf der Erfassung

Der technische Ablauf der Sensoraufnahmen personenbezogener Daten stellt sich nach unseren Informationen wie folgt dar:

In den Fahrzeugen sind neben den Kameras und Sensoren auch Computer verbaut. Die Aufnahmen werden mittels starker Verschlüsselung nach Stand der Technik (AES-Verfahren) im Fahrzeug verschlüsselt und danach auf den Festplatten gespeichert. Die verschlüsselten Daten werden erst bei Apple in den USA wieder entschlüsselt und weiterverarbeitet. Vor Weiterverarbeitung der Daten durch Apple werden Gesichter und KFZ-Kennzeichen verpixelt ("Blurring").

Zweck der Kamerafahrten

Dem BayLDA wurde mitgeteilt, dass das vorrangige Ziel der Aufnahmen eine Neuerstellung von Kartenmaterial sei, mit dem die eigenen Apple-Dienste (z.B. Kartennavigation) verbessert werden sollen, sowie Aufnahmen für das Look-Around-Feature zu fertigen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte solle nicht erfolgen.

Schrittweise Einführung des Look-Around-Features

Das sogenannte Look-Around-Feature besteht aus der über das Internet abrufbaren 3D-Darstellung der Aufnahmen, wie dies bei dem Produkt „Street View“ der Firma Google angeboten wird.

Das Produkt ist bereits in verschiedenen Teilen der Welt verfügbar, darunter die Vereinigten Staaten, Japan, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Spanien, Portugal und Australien und wird ab 01.04.2022 schrittweise in Deutschland eingeführt werden.

In Deutschland sieht Apple nun ebenfalls die schrittweise Einführung von Look Around vor, beginnend mit München ab dem 21. April 2022. Das bedeutet, dass Apple schrittweise beginnend mit diesem Zeitpunkt in Deutschland aufgenommene Straßenansichten online stellen wird.

Zur datenschutzrechtlichen Bewertung solcher Dienste in Deutschland:
Beschluss der DSK vom 12.05.2020 zu StreetView und vergleichbaren Diensten

Demnach kann nach Auffassung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Länder die Anfertigung und Internet-Veröffentlichung solcher Bildaufnahmen datenschutzrechtlich als zulässig bewertet werden, sofern die im o.g. Beschluss genannten Voraussetzungen gewahrt sind.

Widerspruch gegen die Verwendung der personenbezogenen Aufnahmen

Betroffene Personen haben aufgrund der datenschutzrechtlichen gesetzlichen Vorgaben einen Anspruch auf Information über Art und Zwecke der Kameraaufnahmen und können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bilder bereits für das Look-Around-Feature verwendet werden bzw. auch unabhängig davon, ob die Aufnahmen bereits gemacht worden sind. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

Dies betrifft bspw. die unverpixelte Darstellung der eigenen Häuserfront.

Diesbezüglich bietet Apple folgende Kontaktmöglichkeiten an:

1. Email mit Widerspruch

Auf der Apple-Webseite maps.apple.com/imagecollection ist die Mail-Adresse MapsImageCollection@apple.com angegeben.

2. „Problem melden“-Feature von Apple-Maps:

Der Apple-Dienst Maps besitzt passend zu einem konkreten Standpunkt den Menüpunkt „Problem melden“

3. Datenschutzformular von Apple

Unter www.apple.com/de/privacy/contact gibt es das allgemeine Formular für Datenschutzfragen, die an das Apple-Datenschutzteam weitergeleitet werden

4. Briefpost

Per Brief an folgende Anschrift:

schreiben.

Angebot des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsichts

Betroffenen Personen bieten wir folgende Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Umfelderfassung durch Fahrzeuge durch Apple an:
1. Aktuelle Informationen auf dieser Webseite
2. Häufig-gestellte Fragen zu diesem Thema
3. Daneben haben betroffene Personen, sofern sie unter der Voraussetzung des Nachweises eigener Betroffenheit und unbeschadet der hier mitgeteilten Informationen sowie der oben bereits dargestellten datenschutzrechtlichen Bewertung durch die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine datenschutzrechtliche Überprüfung einer sie selbst betreffenden Datenverarbeitung durch Apple anstreben, die Möglichkeit, über unser Online-Formular Kategorie Apple-Kamerafahrten – eine datenschutzrechtliche Beschwerde einzureichen. Wir gehen davon aus, dass für die Bearbeitung solcher Beschwerden federführend die irische Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig wäre. Die Einlegung einer Beschwerde setzt voraus, dass die beschwerdeführende Person eine konkrete eigene Betroffenheit nachweisen kann (der Wunsch, allgemein die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit der Apple-Kamerafahrten aufsichtlich überprüfen zu lassen, genügt für sich gesehen nicht für eine eigene Betroffenheit).



Informationen zu Städten/Regionen

Apple hat unter maps.apple.com/imagecollection/detailed-driving-data eine Liste mit Städten/Regionen samt Datumsangaben der Fahrten zur Verfügung gestellt.



Häufig gestellte Fragen:

Frage1. Wieso ist es erlaubt, dass ein Unternehmen mit Kameras auf Autos im öffentlichen Raum Aufnahmen macht?
AntwortUnternehmen dürfen dann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt; die Einwilligung der betroffenen Person ist hierfür nicht immer notwendig, da die Einwilligung nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen ist). Die Anfertigung und auch Veröffentlichung von Bildaufnahmen im öffentlichen Straßenraum kann – ohne dass dafür die Einwilligung betroffener Personen erforderlich wäre – aufgrund der Rechtsgrundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit.f DS-GVO zulässig sein. Hiernach darf ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, sofern dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Auch Apple stützt sich auf diese Rechtsgrundlage. Durch mehrere Schutzmaßnahmen, bspw. eine Verpixelung von Gesichtern oder Kennzeichen, kann erreicht werden, dass die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen des öffentlichen Straßenraums - einschließlich Häuserfassaden, Teilen von Grundstücken sowie Fahrzeugen, soweit sie vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar sind – bei Ergreifung bestimmter Schutzvorkehrungen als aufgrund berechtigter (etwa wirtschaftlicher) Interessen zulässig gewertet werden kann. Diese datenschutzrechtliche Bewertung beruht darauf, dass es Personen, die sich im öffentlichen Raum oder in Bereichen bewegen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, hinnehmen müssen, hierbei von anderen gesehen zu werden.
Frage2. Muss nicht auch bei den Kamerafahrten von Apple von jeder Person, die aufgezeichnet wird, eine Einwilligung eingeholt werden?
AntwortNein, die Rechtsgrundlagen des Artikel 6 DS-GVO stehen gleichwertig nebeneinander. Die Einwilligung ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO nur eine von mehreren möglichen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen, so dass bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten keine erforderlich ist, wenn bereits eine andere datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage die Verarbeitung erlaubt. Vorliegend kommt die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit f DS-GVO in Betracht.
Frage3. Wird mein Haus nun bald wie bereits bei Google Street View im Internet als 3D-Modell abrufbar sein?
AntwortJa, dies ist ab 21.04.2022 möglich, da das Feature namens 'Apple Look Around' in Teilen Deutschland schrittweise verfügbar wird.
Frage4. Ist es zulässig, dass Bilder von mir und/oder meinem Haus nun als 3D-Modell bei „Apple Look-Around“ zu sehen sind?
AntwortDiese Verarbeitung kann entsprechend dem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 12.05.2020 zu StreetView und vergleichbaren Diensten auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO gestützt werden und somit als datenschutzrechtlich zulässig gewertet werden. Sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist nicht ersichtlich, weshalb eine andere Bewertung als bei dem Dienst „Google Streetview“ vorgenommen werden sollte. Apple bietet – wie von der Datenschutzkonferenz gefordert – die Möglichkeit an, personenbezogene Daten (etwa Gesichtern, Fahrzeugkennzeichen, Häuserfassaden) unkenntlich machen zu lassen; betroffene Personen können dies durch Einlegung eines Widerspruchs beantragen.
Frage5. Wird mein Haus über Apple Look-Around zu sehen sein, wenn ich bereits in der Vergangenheit einen Widerspruch erteilt habe?
AntwortNein, bei bisherigen Widersprüchen in Bezug auf die Apple Kamerafahrten wurde von Apple eine Verpixelung auf den Rohdaten durchgeführt. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei einer zukünftigen Veröffentlichung eines Fotos des Hauses im Internet dieses dann schon verpixelt ist.
Frage6. Kann ich auch schon einen Widerspruch im Voraus einlegen, auch wenn ich gar nicht weiß, ob das Fahrzeug an meinem Haus überhaupt vorbei fährt?
AntwortJa, dann wird der Standort des Hauses für eine Löschung vorgemerkt. Sollte das Fahrzeug dann tatsächlich Aufnahmen machen, dann werden diese in der Nachbearbeitung verpixelt.
Frage7. Welche Aufsichtsbehörde überprüft, ob Apple sich an die Datenschutzgrundverordnung hält?
AntwortDie Datenschutz-Grundverordnung bestimmt, dass bei internationalen Unternehmen nur eine Aufsichtsbehörde der primäre Ansprechpartner ist. Da Apple seine europäische Hauptniederlassung in Irland hat, ist die irischen Aufsichtsbehörde federführend zuständig. Betroffene Personen können sich bei Beschwerden an das BayLDA wenden. Das BayLDA leitet diese Beschwerden dann an die irische Aufsichtsbehörde weiter.
Frage8. Welche Angaben fordert Apple, wenn ich mein Haus oder andere personenbezogene Daten unkenntlich gemacht haben möchte?
AntwortIm Regelfall fordert Apple hierfür keine Nachweise, es ist weder erforderlich, dass Sie Eigentümer des entsprechenden Hauses sind, noch das Sie den Personenbezug auf Ihre Person darlegen.

Zuletzt geändert am 25.04.2022