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Katastrophenalarm mit Cell Broadcasting Warum die »Warn-SMS« keine ist

Die Bundespolitik debattiert über die Einführung eines neuen, Handy-basierten Alarmierungssystems. Doch bei den technischen Details herrscht Verwirrung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Notfall in New York City: Behörden können die Warnungen zielgenau auf bestimmte Straßenblocks konzentrieren

Notfall in New York City: Behörden können die Warnungen zielgenau auf bestimmte Straßenblocks konzentrieren

Foto: Maria Sanminiatelli/ AP

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Die Bundespolitik debattiert die Einführung eines neuen Handy-Alarmierungssystems, das sogenannte Cell Broadcasting. Obwohl es bereits in vielen Ländern eingesetzt wird, gibt es immer wieder Missverständnisse darüber, wie das System funktioniert. Die wichtigsten Informationen dazu im Überblick:

Soll mir im Katastrophenfall eine SMS geschickt werden?

Obwohl Politikerinnen und Politiker immer wieder Begriffe wie »Warn-SMS« gebrauchen, gibt es hier große Unterschiede in der Praxis. So können die Katastrophenalarme im Cell Broadcasting deutlich länger sein als eine normale Textnachricht und gelangen auch zum Empfänger, wenn der Ruhemodus aktiviert ist.

Der wichtigste Unterschied zu der SMS, die wir aus unserem Alltag kennen: Die Notfall-Textnachrichten sind keine Individualkommunikation, sondern eher mit einem Radiosignal vergleichbar, das an alle Geräte im Empfangsbereich gleichzeitig gesendet wird. Praktische Folge: Während die Mobilfunknetze zu Silvester immer wieder unter dem Ansturm von Millionen SMS zu Mitternacht einknicken, verursacht das Cell Broadcasting fast keine Datenlast.

Der Unterschied zwischen SMS und dem Warnsystem ist zuweilen auch Fachleuten nicht bekannt. So hatte der damalige Chef des Bundesamts für Bevölkerungsschutz Christoph Unger noch 2020 im SPIEGEL-Interview die beiden Techniken verwechselt und damit die Ablehnung von Cell Broadcasting begründet.

Woher weiß der Katastrophenschutz, dass ich in Gefahr bin?

Damit Mobilfunk funktioniert, müssen Handys bei den Funkzellen des Providers eingebucht sein. Nur so kann ein eingehendes Telefongespräch oder eine Textnachricht an die richtige Funkzelle und damit an die richtigen Empfänger weitergeleitet werden. Mit der Zeit wurde die netzgebundene Ortung immer genauer: Zum einen werden immer mehr Funkmasten aufgebaut, zum anderen registrieren die neuen 5G-Antennen auch, in welcher Richtung und Entfernung sich Handys befinden. Nur so ist es möglich, die hohen Datengeschwindigkeiten zu liefern, die die neue Mobilfunkgeneration verspricht.

Die Zielgenauigkeit des Alarms hängt also ganz von der Mobiltechnik vor Ort ab. In Städten wie New York City können Bürger in bestimmten Straßenblocks gewarnt werden. In ländlichen Gebieten ist die Genauigkeit wesentlich geringer. Eine Ortung per GPS kommt beim Cell Broadcasting nicht zum Einsatz, da die Geräte dazu erst Daten zurückfunken müssten.

Benötige ich eine neue App für die Notfallnachrichten?

Nein. Cell Broadcasting ist schon seit fast drei Jahrzehnten tief in den Standards der Mobilfunkkommunikation verankert. Das heißt: Man benötigt im Prinzip nicht einmal ein Smartphone, um die Notfallnachrichten zu empfangen, ein nicht smartes Handy reicht. Nach derzeitigem Stand sollen die bereits etablierten Warn-Apps wie NINA, Katwarn und Warnwetter allerdings nicht abgeschafft, sondern ergänzt werden. Die können auch Informationen anzeigen, wenn keine Mobilfunkverbindung mehr besteht, aber ein Gerät auf anderen Wegen ins Internet gelangt.

Verhindert der Datenschutz die Einführung des neuen Alarmsystems?

Zwar führen Politiker immer wieder den Datenschutz an, um zu begründen, warum Cell Broadcasting in Deutschland nicht eingeführt wurde, doch das ist falsch. So haben auch die Niederlande und Großbritannien das System eingeführt, obwohl auch in diesen Ländern die Datenschutz-Grundverordnung gilt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte machte inzwischen mehrfach klar, dass es keine prinzipiellen datenschutzrechtlichen Einwände gegen das System gebe, da es sich – wie oben beschrieben – um eine einseitige Kommunikation handelt, bei der keine Informationen über Bürger gesammelt werden. Wenn das neue System per Bundesgesetz eingeführt würde, müssten die Datenschützer das System nochmals im Detail überprüfen.

Wann könnte das System eingeführt werden?

Der jetzige Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Armin Schuster, hat am Dienstag bereits eine Machbarkeitsstudie angekündigt, die prüfen soll, ob und wie Cell Broadcasting in Deutschland eingeführt werden kann. Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen. Danach müssten noch die Bundesregierung und das Parlament die gesetzlichen Grundlagen schaffen und Fachbehörden die genauen technischen Spezifikationen festlegen. Erst dann können die Mobilfunkprovider die Funktion in ihren Netzen freischalten. Eine Umsetzung noch in diesem Jahr ist damit unwahrscheinlich.