Die Schuldfrage

Die Schrift Die Schuldfrage erschien erstmals 1946 und fasst die Überlegungen zusammen, die Jaspers in einer vielbesuchten Vorlesung im Wintersemester 1945/46 an der Universität Heidelberg über die Schuld des deutschen Volks an den Verbrechen des Nationalsozialismus gehalten hat. In Anbetracht der heute neu aufgeflammten intensiven öffentlichen Diskussion über den Schuldanteil einzelner Personen (Martin Heidegger, Kurt Waldheim usw.) oder 'der' Deutschen oder 'der' Österreicher am nationalsozialistischen Terror-Regime, finden wir in dieser Schrift interessante Gedanken und Unterscheidungen, die bei der Bildung eines eigenen Urteils über diese Problematik äußerst hilfreich sein können. So wendet sich Jaspers entschieden gegen eine pauschal diskreditierende Kollektivschuldthese, durch die „alles stufenlos auf eine einzige Ebene gezogen wird, um es im großen Zufassen in der Weise eines schlechten Richters zu beurteilen“ (19). Im Gefolge der Unterscheidung von vier Schuldbegriffen (kriminelle Schuld, politische Schuld, moralische Schuld, metaphysische Schuld) stellt er eine Reihe von differenzierenden Überlegungen über unterschiedliche Schuldanteile, Verantwortlichkeiten, Haftungen und Bestrafungen an: Kriminelle Schuld haben alle jene Deutschen, die während der NS-Ära Verbrechen begangen haben; sie müssen durch die Gerichte der Siegermächte und durch eine neu aufgebaute deutsche Gerichtsbarkeit unnachsichtig bestraft und abgeurteilt werden. Jaspers trat später entschieden gegen eine Verjährung von NS-Verbrechen ein, als dies Mitte der Sechzigerjahre in der BRD öffentlich diskutiert wurde. Politische Schuld haben alle Staatsbürger des NS-Staats, weil sie die Errichtung dieses Staates bzw. dessen zeitweises Funktionieren ermöglicht bzw. nicht verhindert haben; dies impliziert eine kollektive Haftung für die vom NS-Staat verursachten Schäden und deren materielle Wiedergutmachung und selbstverständlich auch die Anerkennung der durch die Siegermächte festgelegten Grenzen. Damit nimmt Jaspers schon seine später explizite Ablehnung einer deutschen Wiedervereinigungsdoktrin vorweg. Moralische Schuld ist nur dem Einzelnen zuschreibbar, sie ergibt sich aus so komplexen psychischen Phänomenen wie der bequemen Selbsttäuschung über die Ziele und die inhumane Herrschaftspraxis des NS-Regimes, der Unbedingtheit einer blinden nationalistischen Anschauung, der teilweisen Billigung des Nationalsozialismus, der „Halbheit und gelegentlichen inneren Angleichung und Abfindung“ mit dem bestehenden NS-System, dem Mitläufertum usw. Dass Jaspers auch hier noch weiter zu differenzieren bemüht ist, zeigt seine Feststellung über die Parteimitgliedschaft bei der NSDAP. „Es ist für den Sinn des Mitgehens entscheidend, in welchem Zusammenhang und aus welchen Motiven jemand Parteimitglied wurde. Jedes Jahr und jede Situation hat seine eigentümlichen Entschuldigungen und eigentümlichen Belastungen, die nur im je individuellen Fall unterschieden werden können“ (48). Um den Begriff der moralischen Schuld nicht zu sehr auszuweiten, spricht Jaspers auch noch von metaphysischer Schuld. Er sieht sie dort gegeben, wo die „Solidarität mit dem Menschen als Menschen“ verloren geht, „wenn ich überlebe, wo der andere getötet wird“.

In seinen Reflexionen über diese Schuldbegriffe und deren differenzierende Anwendung auf die Schuld des deutschen Volks am Nationalsozialismus finden sich eine Fülle von interessanten Hinweisen und Einsichten: so z.B. Warnungen davor, dass die Kollektivschuldthese nur allzu leicht den Effekt haben könne, Nazi-Verbrechen von Einzelpersonen zu bagatellisieren, weil ja ohnedies alle Deutschen mit Schuld beladen seien; dass die Anklage gegen das deutsche Volk nicht 'wahrhaftig’ sei, wenn sie im Dienste anderer, etwa politischer oder wirtschaftlicher Zwecke als Waffe benützt werde – ein Hinweis, wie leicht öffentliche moralische Anschuldigungen in der Politik als wirksame Waffe eingesetzt und zur Verfolgung spezifischer Eigeninteressen instrumentalisiert werden können; die Forderung nach einem ehrlichen Selbstreflexionsprozess (einer inneren „moralischen Umkehr“) jedes Menschen, der im NS-Staat gelebt hat, wobei es den eigenen Schuldanteil gewissenhaft zu prüfen und einzubekennen gilt. Allerdings spricht sich Jaspers dagegen aus, für die moralische und metaphysische Schuld, die jeder für sich aufarbeiten muss, irgendeinen „Richterstuhl in der Welt“ anzuerkennen oder Forderungen nach der notwendigen moralischen Umkehr zu akzeptieren, „wenn sie gleichsam als Leistung von außen fälschlich verlangt wird“ (28). Jaspersʼ Auffassung von menschlicher Würde zufolge muss diese Umkehr aus Eigeninitiative und nicht auf Druck von außen erfolgen.

Zitate aus:
Karl Jaspers: Die Schuldfrage. Von der politischen Haftung Deutschlands.
München 1987 (Neuausgabe)

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