Gesetz über digitale Dienste: mehr Verbrauchersicherheit, strengere Regeln für Plattformen 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Bekämpfung illegaler Produkte, Dienste und Inhalte im Internet, einschließlich klar definierter Verfahren zur Entfernung von Inhalten 
  • Strenge Verpflichtungen für die größten Online-Plattformen 
  • Nutzer von Dienstleistungen bekommen Anspruch auf Schadenersatz  
  • Desinformation: Obligatorische Risikobewertungen und mehr Transparenz bei "Empfehlungssystemen"  

Der Binnenmarktausschuss stimmte in Straßburg für Regeln zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte. Algorithmen sollen transparenter und die Moderation von Inhalten verbessert werden.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am Dienstag mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen seinen Standpunkt angenommen zum Vorschlag für das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA). Das DSA soll klare Regeln für die Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Vermittlungsdienstanbietern und insbesondere von Online-Plattformen wie sozialen Medien und Marktplätzen festlegen. Sehr große Online-Plattformen sollen aufgrund der besonderen Risiken, die sie bei der Verbreitung von illegalen und schädlichen Inhalten darstellen, besonderen Verpflichtungen unterliegen.


Der Vorschlag für eine EU-Verordnung zielt darauf ab, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden, unter anderem durch Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte im Internet, zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht und Transparenz von Algorithmen und zur Moderation von Inhalten.


Die im Vorschlag enthaltenen Bestimmungen über Risikobewertungen, Risikominderungsmaßnahmen, unabhängige Prüfungen und sogenannte "Empfehlungssysteme" (Algorithmen, die bestimmen, was die Nutzerinnen und Nutzer sehen) sollen auch schädliche aber möglicherweise nicht illegale Inhalte und die Verbreitung von Desinformationen bekämpfen.


Berichterstatterin Christel Schaldemose (S&D, DK) sagte: "Wir sind dabei, unsere Online-Welt auf demokratischem Wege zurückzuerobern. Das DSA macht die EU-Technologieregulierung fit für das 21. Jahrhundert. Dafür ist es höchste Zeit. Vermittlungsdienste prägen unser Leben: Wie wir etwa unseren Partnerinnen und Partner kennenlernen, wo wir unsere Weihnachtsgeschenke kaufen und wie wir die Nachrichten lesen. Der wachsende Einfluss der Online-Angebote auf unser Leben ist jedoch nicht nur zum Besseren: Algorithmen stellen unsere Demokratien in Frage, indem sie Hass und Spaltung verbreiten. Tech-Giganten stellen unsere Wettbewerbsgleichheit in Frage. Und Online-Marktplätze stellen Verbraucherschutzstandards und Produktsicherheit in Frage. Das muss aufhören. Aus diesem Grund schaffen wir einen neuen Rahmen, damit das, was offline illegal ist, auch online illegal ist."


Die Ausschussvorsitzende Anna Cavazzini (Grüne/EFA, DE) fügte hinzu: "Anstatt dass Plattformen die Regeln diktieren, wird das DSA festlegen, wie mit illegalen Inhalten und Inhaltsmoderation umzugehen ist. Zusätzliche Regeln für sehr große Plattformen, wie Risikobewertung und Audits, werden Verbraucherinnen und Verbrauchern, unseren Gesellschaften und unseren Demokratien zugutekommen. Die heutige Abstimmung im Ausschuss macht den Weg frei für eine Abstimmung der Abgeordneten im Januar im Plenum und den Beginn der Verhandlungen mit dem Rat. Da es sich um einen der umfangreichsten Rechtsakte dieser Legislaturperiode im Bereich der Digitalpolitik handelt, freue ich mich, dass wir Kompromisse gefunden haben, die von einer breiten Mehrheit getragen werden können."


Illegale Inhalte entfernen


Das DSA sieht Melde- und Abhilfeverfahren sowie Schutzmaßnahmen für die Entfernung illegaler Inhalte vor. Anbieter von Hosting-Diensten sollten nach Erhalt einer solchen Meldung "ohne unangemessene Verzögerung handeln, wobei die Art des gemeldeten illegalen Inhalts und die Dringlichkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen sind", heißt es in dem von den Abgeordneten angenommenen Text.


Die Abgeordneten haben in ihrem Standpunkt Schutzmaßnahmen verstärkt, um zu gewährleisten, dass Meldungen nicht willkürliche und nicht diskriminierende bearbeitet und die Grundrechte geachtet werden, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung.


Die Abgeordneten fordern, dass Online-Marktplätze besondere Maßnahmen ergreifen müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sichere Produkte online kaufen können. Auch würden sie verpflichtet Händlern zurückverfolgen zu können (das Prinzip " Know Your Business Customer").


Schädliche Inhalte verhindern


Online- Plattformen verwenden "Empfehlungssysteme", um zu entscheiden, welche Informationen beworben werden: das nächste Video, das die Nutzerinnen und Nutzer sehen sollen; das nächste Produkt, das gekauft werden soll; die nächste Meinung oder Nachricht, die ganz oben im Feed einer Person erscheinen soll. Die Abgeordneten haben die Bestimmungen verschärft, damit Online-Plattformen die Funktionsweise ihrer Algorithmen transparent machen. Auch sollen Plattformen für die Entscheidungen ihrer Algorithmen stärker zur Verantwortung gezogen werden.


Sehr große Online-Plattformen sollten daher verpflichtende Risikoabschätzungen durchführen und Risiken minimieren, um besser auf schädliche Inhalte und Desinformation zu reagieren. Sie sollen außerdem ihre Daten mit Behörden und Forschern teilen, damit ihre Arbeitsweise überprüft und Online-Risiken besser eingeschätzt werden können. Das DSA ergänzt den Europäischen Aktionsplan für Demokratie, der gegen Desinformation vorgeht, um Europas Demokratien widerstandsfähiger zu machen.


Entschädigung


Die Abgeordneten wollen Nutzerinnen und Nutzern digitaler Dienstleistungen und Organisationen, die sie vertreten, die Möglichkeit geben, Schadenersatz zu verlangen für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht durch die Plattformen entstehen.


Die Abgeordneten haben auch zusätzliche Änderungen eingebracht, unter anderem:


  • bestimmte Ausnahmen von den DSA-Verpflichtungen für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • Online-Plattformen sollten auf Täuschungs- oder Nudging-Techniken verzichten, um das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer durch " dark patterns" zu beeinflussen;
  • gezielte Werbung: Nutzerinnen und Nutzer von Dienstleistungen sollten besser informiert werden, wie ihre Daten verwertet werden. Minderjährige sollen besser vor Direktmarketing, Profiling und verhaltensbezogener gezielter Werbung zu kommerziellen Zwecken geschützt werden;
  • mehr Auswahl bei der algorithmusbasierten Bewertung: sehr großen Onlineplattformen sollten mindestens ein Empfehlungssystem anbieten, das nicht auf Profiling basiert;
  • zusätzliche Verpflichtungen für Plattformen, die hauptsächlich für die Verbreitung von nutzergenerierten pornografischen Inhalten genutzt werden;
  • klare Zusammenarbeit der "Koordinatoren für digitale Dienste" in den Mitgliedsstaaten mit der Kommission bei der Umsetzung der DSA.

Weitere Schritte


Das Plenum wird in der Januar-Sitzung über den geänderten DSA-Vorschlag abstimmen. Der angenommene Text dient dann als EP-Mandat für die Verhandlungen mit dem Mitgliedstaaten im Rat, die unter der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 beginnen sollen.