WhatsApp und Facebook: Keine Zustimmungspflicht zu neuen Nutzungsbedingungen

Ab diesem Samstag sollten die neuen Nutzungsbedingungen bei WhatsApp gelten, das bleibt wohl aus. Eine Anordnung untersagt Facebook die Datenweitergabe.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

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Erneut verschiebt WhatsApp offenbar den Start der neuen Nutzungsbedingungen. Statt Anfang des Jahres sollten sie wegen einiger Verwirrung ab dem 15. Mai gelten. Ohne Zustimmung, so hieß es, könnten zwar noch Nachrichten empfangen werden, jedoch nicht mehr beantwortet. Auch das scheint nun aufgehoben zu sein. Unterdessen hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine Anordnung erlassen, die es Facebook verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten.

Einen Passus bei WhatsApp, der besagt, dass man den neuen Nutzungsbedingungen und damit auch Änderungen in der Datenschutzerklärung zustimmen muss, damit WhatsApp weiterhin funktioniert, gibt es nicht mehr. Wer das nicht im Februar bereits getan hat, bekommt allerdings Erinnerungen – und diese wohl auch ziemlich dauerhaft. Mit mehr Informationen hält sich WhatsApp derzeit bedeckt.

Der Messenger hat zwar auf seiner Webseite ein Pop-up eingerichtet, in dem auf alle Informationen zu den neuen Nutzungsbedingungen und ein FAQ verwiesen wird, eine Aussage, was bei nicht-Zustimmung passiert, fehlt jedoch. Dafür heißt es etwa, dass alle Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind und bleiben, sich für Privatpersonen eh nichts ändere und WhatsApp keine "zusätzlichen Berechtigungen" gibt, Daten mit dem Mutterkonzern Facebook zu teilen. Das Wort "zusätzlich" lässt freilich wieder offen, welche Daten denn zuvor bereits geteilt wurden und es noch werden.

Facebook betont immer wieder, dass keine Metadaten aus dem Messenger weitergeleitet werden. Die Datenschutzerklärungen von WhatsApp und dem Mutterkonzern sind hier allerdings unklar beziehungsweise lassen sich eher anders lesen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte (HmbBfDI), Johannes Caspar, hat bereits ein Verfahren eingeleitet. Wegen des näher rückenden Stichtags folgt nun eine Anordnung, die "Facebook Ireland Ltd. verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt" – mit sofortigem Vollzug im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens.

Laut Caspar lässt sich WhatsApp mit der neuen Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen weitreichende Befugnisse für eine Datenweitergabe an Facebook einräumen. Sie würden formal erneuert und künftig inhaltlich erweitert. Dies betreffe Standortinformationen, die Weitergabe von Kommunikationsdaten der Nutzer von Unternehmen auf WhatsApp an Drittunternehmen und die Nutzung der Daten zur Verbindung mit Produkten von Facebook-Unternehmen. Zudem wird "ein berechtigtes Interesse für die Datenverarbeitung bzw. für den Austausch der Daten künftig pauschal auch gegenüber minderjährigen Nutzern vorgebracht". Die Auswertung der Datenschutzbehörde hat ergeben, dass Facebook hierfür, selbst bei eingeholter Zustimmung, die rechtliche Grundlage fehlt.

In den FAQ von WhatsApp heißt es, dass für die Netzwerksicherheit und zur Verhinderung von Spam Daten der Messenger-Nutzer, etwa Telefonnummer und Gerätekennung, mit Facebook für gemeinsame Zwecke ausgetauscht werden. "Eine Untersuchung der federführenden Aufsichtsbehörde über die tatsächliche Praxis der Datenweitergabe und -nutzung hat es bislang trotz unserer Aufforderung nicht gegeben." Caspar bezeichnet Facebooks Vorgehen auch als "Black-Box-Verfahren".

Auch gibt es Mangel an der Datenschutzerklärung selbst, da diese an unterschiedlichen Stellen zu finden, unklar und in der internationalen und europäischen Version schwer auseinanderzuhalten ist. In Ländern, in denen die DSGVO nicht gilt, ist die Datenerhebung und Verarbeitung durch Facebook deutlich intensiver. Die Anordnung besteht drei Monate lang. Der HmbBfDI hat eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragt.

Auch Brasilien hat WhatsApp aufgefordert, mit der Einführung der neuen Nutzungsbedingungen zu warten. Die dortige Datenschutzbehörde hat gemeinsam mit anderen Behörden eine Reihe Unzulänglichkeiten bei dem Dienst festgestellt.

[Update 11.05.2021 13.15 Uhr] Ein WhatsApp-Sprecher sagt, die Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beruhe auf einem fundamentalen Missverständnis in Bezug auf die Absicht und den Effekt von WhatsApps Update und habe deshalb keine rechtlich zulässige Grundlage. Und weil die Vorwürfe falsch seien, haben sie keinen Einfluss auf das Update. Dieses werde wie geplant zur Verfügung gestellt. Darin werde erklärt, welche Optionen Menschen haben, um WhatsApp-Business zu nutzen und transparenter gemacht, wie Facebook Daten sammelt und nutzt. "Wir stehen weiterhin dahinter, sichere und private Kommunikation für jedermann zu ermöglichen."

(emw)