Computer Steuer absetzen Anleitung Title

Computer & Laptop von der Steuer absetzen

Diese Regeln gelten für PC, Laptop, Bildschirm & Co.

Wer sich einen neuen Computer für den Job zulegt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen und so Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Auch gebraucht gekaufte oder private Geräte, die beruflich genutzt werden, bringen einen Steuerbonus. Worauf es dabei ankommt – ein Überblick.

Kurz & knapp

  • Computer & Co. bringen als Arbeitsmittel einen Steuervorteil
  • Neu: Ab 2021 darf der Kaufpreis auf einen Schlag abgesetzt werden – egal wie hoch er war
  • Beruflicher Nutzungsanteil entscheidet, ob die Kosten akzeptiert werden
  • Auch gebrauchte Computer können eine Steuerrückerstattung bringen

Video: PC, Tablet und Software absetzen

Wird die Hard- und Software für den Beruf genutzt, kann man damit sofort sparen. Unabhängig von der Höhe des Kaufpreises helfen Laptop und Co. die Steuern zu senken.

Kann ich den Laptop steuerlich absetzen?

Computer, Laptop und andere dazugehörige Geräte – sogenannte Peripheriegeräte – kannst du von der Steuer absetzen und dir so einen Teil deiner Kosten wieder zurückholen. Allerdings ist dabei entscheidend, ob und in welchem Umfang du dein Gerät beruflich nutzt. Denn nur den beruflichen Nutzungsanteil kannst du in der Steuererklärung angeben.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, darfst du dein Gerät als sogenanntes Arbeitsmittel absetzen – das sind alle Dinge, die du für deinen aktuellen oder späteren Job kaufst. Auf diese Weise senken deine Kosten die Steuer, sodass du weniger ans Finanzamt zahlen musst oder sogar eine Rückerstattung bekommst.

Infografik: Übersicht

Computer steuerlich absetzen Infografik

Was passiert, wenn ich den Computer auch privat nutze?

Computer, Drucker & Co., die du ausschließlich für den Job nutzt, kannst problemlos absetzen. Sobald du sie aber auch privat verwendest, muss das Finanzamt erkennen, wie hoch der Anteil der beruflichen Nutzung ist.

Als berufliche Nutzung zählt zum Beispiel:

  • Beantworten von geschäftlichen E-Mails
  • Erstellung von Präsentationen für die Arbeit
  • Teilnahmen an Online-Meetings

Hauptsächlich private Nutzung

Nutzt du deinen Computer zu weniger als 10 Prozent beruflich, kannst du nichts absetzen. Denn die Kosten werden dann als deine privaten Kosten angesehen, die nichts mit deinem Job zu tun haben. Einen Steuervorteil erhältst du dafür deshalb nicht.

Hauptsächlich berufliche Nutzung

Wenn du aber deinen Computer oder ein anderes Gerät fast ausschließlich beruflich nutzt, kommt dir das Finanzamt entgegen: Nutzt du den Computer nur bis zu 10 Prozent privat, drückt das Finanzamt ein Auge zu. Dann darfst du 100 Prozent der Kosten in der Steuererklärung angeben.

Gemischte Nutzung: beruflich und privat

Nutzt du deinen Computer sowohl beruflich als auch privat, musst du den Nutzungsanteil objektiv beurteilen – zum Beispiel nach zeitlichen Anteilen. Einen Anteil von 50 Prozent der Kosten erkennt das Finanzamt meist an, wenn du die berufliche Nutzung plausibel erklären kannst. Oft ergibt sich der Nachweis zum Beispiel dann, wenn deine Berufsbezeichnung schon auf die berufliche Nutzung hinweist. Gute Karten haben hier etwa Büroangestellte oder Lehrer.

Willst du einen höheren Nutzungsanteil absetzen, musst du dich auf Fragen vom Finanzamt einstellen. Ist die Aufteilung nicht möglich, geht dir der Steuervorteil leider verloren.

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Wie gebe ich den Computer richtig in der Steuerklärung an?

Wer den privaten Computer auch beruflich nutzt oder einen Laptop für das Homeoffice gekauft hat, profitiert davon in der Steuererklärung. Und ab 2021 sogar noch mehr!

Statt über 3 Jahre, sofort Steuern sparen

Denn seit dem 01.01.2021 gilt: Du darfst den Kaufpreis für deinen Computer vollständig im Jahr des Kaufs als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören auch die Kosten für sämtliches Computer-Zubehör sowie Software.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Neuregelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2021. Du kannst deinen Computer bzw. Software also in der Steuererklärung für das Jahr 2021 in voller Höhe absetzen. Dein Vorteil: Du bekommst mehr Geld auf einmal zurück und musst die Geräte nicht über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abschreiben.

Vor der Neuregelung

Bisher konnte der Kaufpreis nur dann vollständig in einem Jahr abgesetzt werden, wenn er unter 952 Euro lag. Kosten für teurere Geräte mussten über mehrere Jahre in der Steuererklärung verteilt werden. Das nennt sich dann Absetzung für Abnutzung (AfA) oder auch Abschreibung. Über wie viele Jahre die Kosten abgeschrieben werden mussten, legen die amtlichen AfA-Tabellen fest. Für Computer galt eine Dauer von 3 Jahren. Doch mit der Neuregelung fällt das weg.

Experten Tipp

Restwert in einem Jahr angeben

Hast du einen Computer als Arbeitsmittel für den Job vor der Neuregelung gekauft, kannst du auch hier profitieren: Du darfst den Restwert im Steuerjahr 2021 einfach komplett als Werbungskosten absetzen.

 

Achtung: Für Smartphones gilt die Neuregelung leider nicht. Kosten dafür musst du auch weiterhin über mehrere Jahre in der Steuererklärung verteilen, wenn der Kaufpreis über 952 Euro brutto liegt.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Restwert für Computer angeben

Stefanie kauft sich am 01.01.2020 einen Computer, den sie ausschließlich beruflich nutzt. Der Kaufpreis beträgt 1.200 Euro.

Steuererklärung 2020: Da der Kauf vor der Neuregelung stattfand, hat Stefanie die Kosten nach der AfA-Methode über 3 Jahre verteilt: Für das Jahr 2020 setzt sie daher 400 Euro als Werbungskosten an.

Steuererklärung 2021: Hier gibt Stefanie den kompletten Restbetrag von 800 Euro an.

So gibst du deine Kosten in der Steuererklärung an:

In der Steuererklärung gibst du deine sämtlichen Kosten für Computer und Zubehör bei den Werbungskosten an. In WISO Steuer machst du deine Angaben unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre >
Ausgaben (Werbungskosten). Keine Sorge: Mit WISO Steuer verlierst du den Überblick nicht. Das Programm hilft dir mit vielen Tipps und Hinweisen, deine Daten richtig einzutragen.

Übrigens: Damit du dir ein Bild davon machen kannst, wie das in der Steuererklärung aussieht, kannst du bei WISO Steuer einen Musterfall ansehen und dich durch die Steuerklärung klicken.

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Was kann ich absetzen?

IT-Geräte und Anwendungen, die du für deinen Job nutzt, kannst du in deine Steuererklärung eingeben, dazu gehören zum Beispiel:

  • Tablets
  • Notebook
  • Monitor
  • Tastatur
  • Maus
  • Kamera
  • Lautsprecher
  • Dockingstation
  • Headset oder Noise-Cancelling-Kopfhörer
  • Drucker
  • Druckerpatronen
  • Beamer
  • Netzteile
  • Speichermedien wie USB-Sticks oder externe Festplatten
  • Software und Software-Updates
  • Cloud-Abo

Darf ich auch gebraucht gekaufte Computer absetzen?

Ja. Auch gebraucht gekaufte Computer bringen dir einen Steuerbonus. Kaufst du zum Beispiel einen gebrauchten Monitor, darfst du den Anteil, den du beruflich nutzt, steuerlich absetzen.

Nicht vergessen: Rechnungen aufbewahren

Mit der Steuererklärung musst du keine Belege mitschicken. Allerdings solltest du sie unbedingt aufbewahren, für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt.

Mit WISO Steuer kannst du deine Rechnungen einfach abfotografieren und automatisch in die Steuererklärung einfügen. So kannst du mit einem Klick alles ans Finanzamt senden und bekommst dein Geld ohne komplizierte Formulare zurück.

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FAQ: Computer absetzen

Kann ich meinen privaten Computer absetzen, den ich für die arbeite nutze?

Ja. Allerdings musst du die Nutzung in beruflich und privat aufteilen. Denn das Finanzamt akzeptiert das Finanzamt deine Kosten nur, wenn sie mit deinem Job in Verbindung stehen. Wichtig ist hier die 10-Prozent-Hürde: Nutzt du den Computer zu weniger als 10 Prozent beruflich, streicht das Finanzamt die Kosten komplett. Und auch andersherum:  Nutzt du den Computer nur bis zu 10 Prozent privat, drückt das Finanzamt ein Auge zu. Dann darfst du die Kosten vollständig in der Steuererklärung angeben.
Ja. Egal ob Monitor, Maus oder Tastatur oder Tablet – nutzt du das Gerät beruflich, darfst du die Kosten in der Steuererklärung angeben. Hast du diese Geräte vor 2021 gekauft und musstest diese abschreiben, kannst den Restbetrag in der Steuererklärung für das Jahr 2021 auf einen Schlag absetzen. Ausnahme: Dein Smartphone kannst du nicht vollständig in einem Jahr absetzen.
Nein. Du hast die Wahl: Entweder du nutzt weiterhin die Abschreibung oder du setzt den Restbetrag komplett in deiner Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2021 ab.
Ja. Hast du kostenpflichtige Updates durchführen müssen, kannst du diese ebenso steuerlich absetzen.

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Quelle:

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