Seit März 2015 protestiert der Journalist Norbert Häring gegen den Rundfunkbeitrag. Seine Forderung: Es muss Bundesbürgern erlaubt sein, den Beitrag auch in bar zu entrichten. Wie er mit dieser Forderung bei den Behörden auf Granit beißt, können interessierte Leser seit einigen Monaten auf seinem Blog mitverfolgen.
Im Sommer 2015 klagte Häring vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen den Hessischen Rundfunk (hr). Der hr wollte Härings Rundfunkbeiträge in bar nicht annehmen und drohte dem Journalisten mit einer Zwangsvollstreckung.
Heute urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt schließlich zu Härings Klage auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags. Laut dem Gericht sind die Rundfunkanstalten demnach nicht verpflichtet, Bargeld zur Begleichung das Rundfunkbeitrags anzunehmen. Häring kann nun in Berufung gehen.
ARD und ZDF wünschen neue Rundfunkbeitrag-Berechnung