Online-Kriminelle verschicken Mails an potenzielle Empfänger von Coronahilfen. Davor warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen.
Die Cyberkriminellen geben vor im Namen der NBank zu schreiben. Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen; sie warnt auf ihrer Webseite ebenfalls vor dem Betrugsversuch. Die Betrüger fordern den Empfänger auf den Anhang der Mail zu öffnen. Darin würde sich angeblich eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt und eine Rechtsbelehrung befinden. Die ausgefüllte Bescheinigung soll der Empfänger dann an die Mailadresse corona-zuschuss@nbank.de.com schicken.
Die Betrüger verschicken in Abhängigkeit von dem Bundesland, in dem die Empfänger wohnen, ihre betrügerischen Schreiben aber auch im Namen anderer Förderbanken. Dementsprechend lauten die Absenderadressen dann folgendermaßen:
corona-zuschuss@nrw.de.com corona-zuschuss@ib-sachsen-anhalt.de.com corona-zuschuss@ifbhh.de.com corona-zuschuss@l-bank.de.com corona-zuschuss@stmwi-bayern.de.com corona-zuschuss@aufbaubank.de.com corona-zuschuss@hessen.de.com corona-zuschuss@rlp.de.com
Der Betrugsversuch besteht aber offensichtlich nicht nur darin, dass die Unternehmen ihre vertraulichen Daten an die Ganoven schicken. Mit diesen echten Unternehmensdaten können die Betrüger dann andere Betrugsversuche starten.
Sondern in der betrügerischen Mail wird ein Drohszenario für den Fall aufgebaut, dass die Coronahilfen zu Unrecht kassiert wurden. In diesem Fall fordern die Betrüger die Rückzahlung der Geldes. Darum geht es also anscheinend auch: Die angeschriebenen Unternehmen sollen Geld an die Betrüger überweisen.
Die Polizei warnt: „Auch wenn Rückzahlungen tatsächlich erforderlich sein sollten: Diese Mails stammen nicht von den vorgegebenen Stellen! Nehmen Sie keinen Kontakt mit den Tätern unter der o.g. E-Mailadresse auf und füllen Sie nicht die angehängten PDF-Formulare aus!“ Die Polizei rät außerdem: “Unternehmen, die bereits auf die Masche hereingefallen sind, sollten sich unverzüglich mit Ihrer eigenen Bank in Verbindung setzen, wenn bereits Gelder überwiesen wurden.” Zudem sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden.