Brief an den Ministerpräsidenten:Golf trotz Verbots

Brief an den Ministerpräsidenten: In den Weiten des Golfplatzes besteht nach Hingerls Ansicht keine Ansteckungsgefahr.

In den Weiten des Golfplatzes besteht nach Hingerls Ansicht keine Ansteckungsgefahr.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Josef Hingerl will Anlage am Bergkramerhof öffnen

Von Klaus Schieder

Während das Golfspielen in anderen Bundesländern von diesem Montag, 4. Mai, an wieder erlaubt ist, gilt in Bayern nach wie vor das wegen der Coronavirus-Infektion erlassene Betriebsverbot für Sportstätten. Dies will Josef Hingerl nicht hinnehmen. In einem Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigt er an, die Golfanlage Bergkramerhof in Wolfratshausen ebenfalls an diesem Montag zu öffnen. "Meine Grundrechte können nicht durch Ländergrenzen definiert werden", schreibt Hingerl.

Hingerl, der seit 44 Jahren als Anwalt tätig ist, sieht die Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Berufsfreiheit durch das weiterhin geltende Verbot verletzt. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt, betont er. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus könne auf einem Golfplatz kaum geschehen, jedenfalls seltener als in einer Buchhandlung, in einem Baumarkt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. "Sind 100 Menschen auf dem Golfplatz, dann stehen ungefähr 7000 Quadratmeter für jeden Spieler zur Verfügung und sehr viel gute Luft im Vergleich zu jeder anderen erlaubten Tätigkeit außer Haus."

Außerdem weist Hingerl darauf hin, dass Sport und Bewegung an der frischen Luft die "beste Vorsorge" seien, "um das Immunsystem zu stärken und uns aus der Krise zu führen". Die Abwehrkraft des Körpers sei der "allergrößte Schutz gegen das Coronavirus". Der Betreiber des Golfplatzes Bergkramhof fordert den Ministerpräsidenten auf, "jetzt wieder politisch auf die neue Realität" zu reagieren. Für ihn spräche auch nichts dagegen, wenn Kinder und Jugendliche auf Fußballplätzen wieder das Elfmeterschießen oder Flankenschlagen üben dürften - mit einem Mindestabstand von fünf Metern. Zwei Klagen hat Hingerl vorige Woche beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrecht sei nicht akzeptabel, meint er.

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