Ladenöffnungen:Eine rechtswidrige Regel, die trotzdem bleibt

Oberpollinger in München

Der Oberpollinger in der Münchner Fußgängerzone gehört zur KaDeWe-Gruppe. Mit einer Klage hat sie versucht, die Zwangsschließung des Kaufhauses zu beenden.

(Foto: dpa)

Bayerns oberste Verwaltungsrichter erklären das Verkaufsverbot für Geschäfte nach Quadratmeterzahl für unzulässig. Söder kündigt nach Zögern Änderungen noch in dieser Woche an.

Von Lisa Schnell und Kassian Stroh

Dass das Kaufhaus Oberpollinger zu bleiben muss, ist rechtlich nicht in Ordnung. Öffnen müsste es aber auch nicht, zumindest nicht in dieser Woche. Vor dieser paradox anmutenden Situation stand am Montag nun die KaDeWe-Gruppe, zu der das noble Münchner Kaufhaus gehört - und mit ihr viele weitere Einzelhändler. Denn Bayerns oberste Verwaltungsrichter haben in Sachen Corona-Bekämpfung einen Beschluss getroffen, der die komplizierte Lage noch komplizierter macht.

Dazu kamen noch die Aussagen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die für Verwirrung sorgten. Zunächst hieß es, diese Woche ändere sich nichts, nun aber sollen große Geschäfte doch schon nach einem geplanten Kabinettsbeschluss am Dienstag öffnen können, wenn sie die Fläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.

Aber von vorne: All jene Geschäfte in Bayern, die geschlossen worden waren, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen seit Montag wieder öffnen. Allerdings nur, wenn sie nicht größer als 800 Quadratmeter sind, Kaufhäuser und Shopping Malls bleiben zu. So steht es in der entsprechenden Verordnung der Staatsregierung. Die Flächengrenze gilt demnach aber nicht für Buch- oder Fahrradhändler. Diese Unterscheidung sei "aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich nicht gerechtfertigt", hat am Montag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf eine Klage von KaDeWe hin entschieden. Unzulässig sei auch, dass es für manche Läden eine Obergrenze von einem Kunden je 20 Quadratmetern Verkaufsfläche gebe, für andere nicht. Deshalb verstoße die Verordnung gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz.

Trotzdem beließen sie die Richter vorerst in Kraft - "ausnahmsweise aufgrund der herrschenden Pandemie-Notlage", wie es in einer Mitteilung heißt, und weil die Verordnung ohnehin bis zum kommenden Sonntag befristet sei. Klar ist also: Länger darf die Regierung nicht an der bisherigen 800-Quadratmeter-Grenze festhalten und das kündigte der Ministerpräsident am Montag dann auch an - vorerst zumindest: Für diese Woche gebe es keinen Änderungsbedarf, sagte Söder, kurz nachdem er vom Urteil erfahren hatte, später aber entschied sich die Regierung offenbar dafür, ihre Regelung doch schon diese Woche an das Urteil anzupassen. Die Grenze, die auch in anderen Bundesländern gilt, trifft nicht nur große Kaufhausketten, sondern auch größere mittelständische Geschäfte, vor allem im Textilbereich. Sie ist seit Tagen höchst umstritten; auch in einer Videoschaltung des CSU-Vorstands am Montag sollen mehrere Teilnehmer eine höhere Flexibilität gefordert haben. Als "ungerechte Murks-Verordnung" geißelte sie der Chef der Bayern-FDP, Daniel Föst. Nur der Abstand sei entscheidend, nicht die Fläche, sagte er. Wie widersprüchlich die Rechtslage ist, zeigt das Beispiel der Bekleidungskette Wöhrl. Die betreibt in Bayern 24 Filialen. Für 16 davon hatte sie vergangene Woche bei den örtlichen Behörden beantragt, dass diese öffnen dürfen, wenn sie einen Teilbereich von 800 Quadratmetern abtrennen. Nur im Fall von Bad Neustadt an der Saale wurde das vom Landratsamt genehmigt, in allen anderen nicht. Wöhrl zog daraufhin 15-fach vor Gericht. Am Freitag entschieden die Verwaltungsgerichte von Ansbach, Regensburg und Augsburg, die jeweiligen Filialen dürften auch verkleinert nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Würzburg hingegen erlaubte das, so wie am Montag auch die Verwaltungsgerichte von München und Bayreuth. In dieser Woche hätten demnach also acht bayerische Wöhrl-Läden auf einer Teilfläche öffnen dürfen, der Rest nicht. Und bei der obersten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof, liegt noch eine Klage des Münchner Modegeschäfts Konen, das die 800-Quadratmeter-Grenze - so wie die KaDeWe-Gruppe - ganz kippen will. Uneinheitliche Urteile sind kein bayerisches Spezifikum: Seit vergangener Woche ergehen überall in Deutschland Beschlüsse, mal so, mal so. Die Landtags-SPD forderte von der Staatsregierung eine einheitliche, klare Regelung für das ganze Land. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen von Fall zu Fall Einzelentscheidungen treffen müssten, sagte Fraktionschef Horst Arnold. Söder kam seiner Forderung nun schneller nach, als er es zunächst ankündigte.

Zur SZ-Startseite
Wuerzburg, City, 21.03.2020, Coronavirus: Einkaufen in Zeiten Coronas Bild: Tag 1 der Ausgangsbeschränkung in Bayern. Z

Einzelhandel
:Wie sich das Einkaufsverhalten der Deutschen wandelt

In der Corona-Krise ändert sich nicht nur, was die Menschen einkaufen, sondern auch wie. Lokale Produzenten dürften profitieren - Ketten wie Edeka, Rewe, Lidl und Aldi bekommen ein Problem.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: