Das EU-Parlament hat über die EU-Urheberrechtsreform abgestimmt. Die Abstimmung A8-0245/2018 – Copyright in the Digital Single Market fand um 12:48 Uhr statt und dauerte – wie üblich – nur wenige Sekunden. Zunächst wurde – wie erwartet – ein in letzter Minute eingereichter Antrag kleiner Mehrheit abgelehnt, die Reform vorerst auf Eis zu legen und neu zu verhandeln und neu zu formulieren. Auch der Antrag, über die Bestandteile der Reform einzeln abzustimmen wurde, wurde abgewiesen. Das EU-Parlament hat schließlich mit einer Mehrheit für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt. Insgesamt wurden 658 Stimmen abgegeben. 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen und 36 enthielten sich der Stimme.
In den vergangenen Wochen hatte die Reform verstärkt die Gemüter der Web-Gemeinde bewegt. Höhepunkt waren die zahlreichen Demonstrationen am vergangenen Samstag (23. März 2019) in vielen europäischen Städten gegen die Reform, an denen sich mehrere Zehntausende beteiligten.
Die Sitzung des EU-Parlaments wurde live im Web übertragen. Die Abstimmung selbst war gegen Mittag (geplant: 12:30 Uhr). Die Sitzung begann um 9 Uhr und Abgeordnete durften ihre Meinung zu der Reform in kurzen Beiträgen äußern.
Vor allem Artikel 13 wird in der EU-Urheberrechtsreform stark kritisiert, weil darin die Einführung eines Upload-Filters vorgesehen ist. In der deutschen Übersetzung des Textes wurde aus Artikel 13 der Artikel 17. Maßgeblich für die Abstimmung ist allerdings die Originalfassung des Reformtextes. Für Verlage spielt Artikel 11 eine wichtige Rolle, denn das neue Leistungsschutzrecht soll die Verdienste der Verlage sichern, wenn deren Inhalte von Suchmaschinen verwendet wurden.
Im Vorfeld hatten sich alle EU-Staaten auf die Reform geeinigt. Hinzu kommt, dass im Mai die Europawahlen stattfinden werden. Kritiker der Reform hofften bislang noch. dass vielleicht der eine oder andere Abgeordnete fürchten könnte, nicht erneut gewählt zu werden. Doch offenbar reichte diese Furcht nicht, die Reform zu stoppen. Sie wird wohl noch vor den Europawahlen in Kraft treten.
So geht´s jetzt weiter
Die einzelnen EU-Staaten müssen der Entscheidung des EU-Parlaments jetzt noch zustimmen, was wahrscheinlich noch vor Ostern passieren wird. Es gilt als unwahrscheinlich, dass ein EU-Staat hier noch die Bremse ziehen könnte. Schließlich hatten die einzelnen EU-Staaten bereits im Vorfeld für die EU-Urheberrechtsreform an sich gestimmt. Damit könnte die Reform noch vor den Europawahlen in Kraft treten. Sie muss dann aber noch von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten
Meinung: EU blamiert sich mit EU-Urheberrechtsreform
Artikel 13 – Der große Faktencheck zur EU-Urheberrechtsreform