Parlament will Verbrauchern in der EU „Recht auf Reparatur“ einräumen 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Nachhaltiges Verbraucherverhalten und Kultur der Wiederverwendung fördern 
  • Reparierbarkeit verbessern und Produktlebensdauer verlängern 
  • Einheitliches Ladegerät für weniger Elektroschrott 
  • Systematische Änderungen nötig – bei Herstellung, Vergabe öffentlicher Aufträge, Werbung und Abfallbewirtschaftung 
Das Parlament setzt auf Reparieren und Wiederverwenden und umweltbewusstere Verbraucher. ©AdobeStock/Paolese  

Das Parlament setzt auf Nachhaltigkeit: Es will Wiederverwendung und Reparaturen fördern und gegen die Verkürzung der Produktlebensdauer vorgehen.

Die Entschließung über einen nachhaltigeren Binnenmarkt wurde mit 395 zu 94 Stimmen bei 207 Enthaltungen angenommen.


Das Parlament fordert die Kommission darin auf, den Verbrauchern ein „Recht auf Reparatur“ einzuräumen: Die Reparatur von Geräten soll – auch finanziell – attraktiver werden und systematisch durchgeführt werden. Helfen sollen dabei eine längere Garantiedauer, garantiert erhältliche Ersatzteile und besserer Zugang zu Informationen über Reparatur und Wartung.


Die Abgeordneten wollen außerdem mehr Unterstützung für den Gebrauchtwarenmarkt und für nachhaltige Herstellungsverfahren. Gefordert wird auch, dass etwas gegen die Verkürzung der Lebensdauer von Produkten unternommen wird. Bereits zum wiederholten Male verlangt das Parlament ein einheitliches System für Ladegeräte, damit weniger Elektronikabfall entsteht. Eingeführt werden soll darüber hinaus ein System zur Kennzeichnung von Produkten im Hinblick auf ihre Lebensdauer (z. B. mithilfe von Verbrauchszählern und eindeutigen Angaben zur geschätzten Lebensdauer von Produkten).

Hindernisse für Reparatur, Weiterverkauf und Wiederverwendung beseitigen

Damit Geschäftsmodelle und Verbraucherverhalten nachhaltiger werden, fordert das Parlament mehr Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie verantwortungsvolle Vermarktung und Werbung. Wenn zum Beispiel mit umweltfreundlichen Eigenschaften geworben wird, sollte es gemeinsame Kriterien für die Untermauerung dieser Behauptungen geben – ähnlich wie bei der Vergabe von Umweltzertifizierungen. In der Entschließung wird auch gefordert, dass dem EU-Umweltzeichen mehr Bedeutung beigemessen wird. Das soll einerseits dazu beitragen, dass es von der Industrie stärker genutzt wird, und andererseits das Bewusstsein der Verbraucher schärfen.


Nicht zuletzt schlägt das Parlament neue Regeln für die Abfallbewirtschaftung vor, und es will rechtliche Hindernisse beseitigen, die Reparatur, Weiterverkauf und Wiederverwendung im Wege stehen. Das soll auch den Markt für Sekundärrohstoffe – also Rohstoffe, die durch Recycling gewonnen werden – stärken.


Dazu Berichterstatter David Cormand (Grüne/EFA, Frankreich): „Es ist an der Zeit, die Ziele des Green Deal als Grundlage für einen Binnenmarkt zu nutzen, der Produkte und Dienstleistungen fördert, die von vornherein gestaltet wurden, um zu dauern. Um dies zu erreichen, brauchen wir ein umfassendes Regelwerk, das klare und einfache Entscheidungen erleichtert, anstelle von technischen Änderungen, denen es an politischem Mut fehlt und die sowohl Verbraucher als auch Unternehmen verwirren. Mit der Annahme dieses Berichts sendet das Europäische Parlament eine klare Botschaft aus: Eine harmonisierte obligatorische Kennzeichnung mit Angaben zur Haltbarkeit und der Kampf gegen vorzeitiges Veralten auf EU-Ebene sind der Weg in die Zukunft."


Hintergrundinformationen


Einer Eurobarometer-Umfrage zufolge würden 77 % der Unionsbürger ihre Geräte lieber reparieren lassen, als sie zu ersetzen. 79 % der Befragten sind zudem der Meinung, dass die Hersteller gesetzlich verpflichtet werden sollten, die Reparatur digitaler Geräte bzw. den Austausch ihrer Einzelteile zu ermöglichen.