Die Stadt München hat nun offiziell das Oktoberfest 2020 abgesagt, welches ursprünglich vom 19. September bis zum 4. Oktober 2020 stattfinden sollte. Die “Wiesn” ist das weltgrößte Volksfest und wird damit in diesem Jahr nicht wieder Millionen von Menschen aus aller Welt in die bayerische Landeshauptstadt locken, wobei normalerweise auch ein Umsatz von über 1 Milliarde Euro erwirtschaftet werden würde. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärten der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Dienstagmorgen (21.4.), dass es das vorrangige Ziel sei, “Bayern weiter zu beschützen” vor den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie. In Bayern sind bis Ende August 2020, ähnlich wie in anderen Bundesländern, alle größeren Veranstaltungen verboten.
Die Coronakrise hält weiterhin die Welt in Atem: Die Zahl der weltweit infizierten Menschen hat sich auf knapp 2,5 Millionen erhöht. Laut den Zahlen der Johns Hopkins Universität stieg die Zahl aller in Deutschland infizierten Menschen auf knapp 147.000. Hierzulande starben bisher 4.862 Menschen und die Anzahl der Menschen, die sich von einer Infizierung erholten, stiegt auf über 92.000 (Stand: 21.4.2020, 09:45 Uhr).
In vielen Bundesländern tritt eine Lockerung des Kontaktverbots und der Einschränkungen des öffentlichen Lebens bereits ab heute in Kraft. Das Bundesland Bayern zieht mit einer Verzögerung von einer Woche nach, also ab dem 27. April 2020. Für ganz Bayern gilt dann auch ab diesem Tag eine Maskenpflicht, wie Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, am Montagvormittag verkündete. Nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist Bayern damit das dritte Bundesland, in dem eine solche Maskenpflicht gelten soll.
In Bayern ist ein Mund-Nasen-Schutz ab dem 27. April zwingend erforderlich bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Einkaufen in Geschäften. Ausdrücklich betont wurde dabei, dass dafür keine medizinischen Masken verwendet werden müssen, sondern jegliche Mittel reichen, durch die der Mund und die Nase einer Person bedeckt werden.
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Weiter steigende Zahl an Infizierten und Toten
Laut dem Live-Tracker der Johns Hopkins Universität wurden bisher weltweit 2.480.749 Infizierte registriert (Stand: 21. April, 09:45 Uhr), davon 787.901 in den USA. Auf den weiteren Plätzen landen Spanien (200.210 Fälle), Italien (181.228), Frankreich (156.493), Deutschland (147.065) und Großbritannien (125.856).
Die Anzahl der Toten liegt bei derzeit weltweit 170.399. Die meisten Opfer hat Italien mit 24.114 Toten zu beklagen, in Spanien sind es 20.852 Opfer.
Das Robert-Koch-Institut meldet für Deutschland bisher 143.457 Infektionen bundesweit (Stand: 21. April, 08:15 Uhr). Die meisten Todesopfer melden Bayern (1.336), Baden-Württemberg (1.031) und Nordrhein-Westfalen (896). Im Vergleich zum Vortag wurden damit 1.785 neue Fälle registriert.
In Deutschland gilt weiterhin Kontaktverbot – mit ersten Lockerungen
Die Bundesregierung hatte gemeinsam mit den Bundesländern entschieden, dass es zumindest vorerst keine Ausgangssperre geben wird. Stattdessen gelten in ganz Deutschland strenge Regeln, die als “Kontaktverbot” bezeichnet werden. Diese Regelung gilt nach der jüngsten Verlängerung mindestens bis zum 3. Mai 2020.
Allerdings gibt es seit dem 20.4. in einigen Bundesländern einige Lockerungen: In einigen Bundesländern dürfen Geschäfte mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen, wenn entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die das Personal und die Kunden vor einer Infizierung schützen.
Abseits von Ausnahmen gelten aber weiterhin die Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Untersagt sind:
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen
Von dieser Regel gibt es diese Ausnahmen:
- Verwandte, Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
- Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen
- Zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Beerdigungen
Alle Geschäfte (für die die Lockerungen noch nicht gelten) und Restaurants bleiben geschlossen. Ausnahmen gibt es hier für Gastronomiebetriebe, die das Essen auch liefern oder einen Take-Away-Service anbieten. Und natürlich auch für alle Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Bäckereien, Banken, Anbieter medizinischer Leistungen, usw.
Personen sollten in der Öffentlichkeit mindestens einen Abstand von 1,5 Metern halten.
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So schützen Sie sich vor dem Coronavirus
Empfohlen wird der Bevölkerung unter anderem folgendes Verhalten, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Es sind die gleichen Regeln, die auch für den Schutz vor einer Ansteckung durch Grippeviren gelten:
- Husten und niesen Sie nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge
- Waschen Sie regelmäßig die Hände
- Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht
- Halten Sie mindestens einen Abstand von 1 bis 2 Metern zu Infizierten
- Melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Arzt, falls Sie Grippe-Symptome haben
Was ist Covid-19?
Die neue Variante des Corona-Virus verbreitete sich in China Ende 2019 zunächst in der chinesischen Region Wuhan. Am 9. Januar 2020 warnte dann schließlich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor dem Virus, das bei den Infizierten zu einer Erkrankung führen kann, die der Lungenentzündung ähnelt und die tödlich enden kann. In dem laufend aktualisierten Dashboard werden alle weltweit verfügbaren Informationen über 2019-nCoV gesammelt und übersichtlich dargestellt.
2019-nCoV gehört zu der Familie der Corona-Viren, die zu diversen Erkrankungen führen können, darunter harmlose Virenerkrankungen, aber auch tödlich endende Infektionen wie bei SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom), welches Ende 2002 in der chinesischen Provinz Guangdong auftrat.