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In einem Jahr soll der Freibetrag für Sendungen aus Drittstaaten fallen. "China-Schnäppchen" werden dann um mindestens 20 Prozent teurer.

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Vom neuen Smartphone bis zu kleinen Haushaltsgadgets – im Internet lässt sich so ziemlich alles einfach kaufen. In den vergangenen Jahren sind hier vor allem Handelsplattformen und Onlineshops aus China vorgeprescht und haben massiv in Werbung auf Facebook und anderen Seiten investiert.

Diese Online-Konkurrenz ist dem heimischen Handel schon länger ein Dorn im Auge. Neben dem erbitterten Preiskampf rund um die Produkte selbst stört sich der Handelsverband vor allem an der sogenannten "Unterfakturierung". Die europäischen Händler beklagen Geschäftsentgang, politisch wurde immer wieder Unmut über Steuerbetrug laut.

Am Fiskus vorbei geliefert

Unter "Unterfakturierung" versteht man eine falsche Deklaration des Warenwertes unterhalb der Freibetragsgrenze von 22 Euro. Interessant war diese nicht nur für Kunden, die sich gerne günstige Gadgets oder Zubehör aus Fernost bestellten. Einige Versandanbieter pflegen auch gerne die Praxis, teurere Sendungen mit niedrigerem Betrag anzugeben.

Das erspart ihnen und den Kunden – abseits von stichprobenartigen Kontrollen – das Zollprozedere und Mehrkosten in Form der Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Zollgebühren. Doch damit soll in einem Jahr Schluss sein, wie das Finanzministerium, die Post und der österreichische Handelsverband ankündigen.

Ab 1. Juli 2021

Auf EU-Ebene wird schon seit geraumer Zeit über eine Lösung debattiert. Und auch unter Türkis-Blau war eine Abschaffung des Freibetrags bereits avisiert. Der Handel hatte bereits für 2020 auf eine Abschaffung gedrängt, angedacht war sie inoffiziell schließlich für Jänner 2021. Dieser Fahrplan hat offenkundig nicht ganz gehalten, doch nun soll es ab 1. Juli des kommenden Jahres so weit sein.

Das bedeutet, dass künftig jede Warensendung über den Zoll laufen muss und für alle Sendungen 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer anfallen, selbst wenn der Kaufpreis im Centbereich liegt. "Es ist ein Gebot der Fairness, alle Marktteilnehmer steuerlich gleichzustellen", meint dazu Handelsverbandschef Rainer Will. Er rechnet mit 150 Millionen Euro zusätzlichen jährlichen Steuereinnahmen für die Republik.

Ein Faktor für die Verschiebung der Neuregelung um ein weiteres halbes Jahr dürfte neben dem Scheitern von Türkis-Blau an der Ibiza-Affäre wohl auch die notwendige Logistik für das Vorhaben sein. Die Verteilzentren der Post müssen massiv aufgerüstet werden, um künftig alle Pakete aus Drittstaaten zeitnah zuerst an den Zoll weiterzuleiten und anschließend den Empfängern zuzustellen.

Mehr Ressourcen für den Zoll möglich

Um eine zeitnahe Bearbeitung sicherzustellen, könnte das Finanzministerium vielleicht auch nicht darum herumkommen, die Ressourcen des Zolls aufzustocken, insbesondere personeller Natur. Entsprechende Wünsche waren aus Kreisen der Zollbehörden schon vergangenes Jahr zu hören gewesen.

Auf Anfrage des STANDARD erklärt das Finanzministerium, dass etwaiger Mehrbedarf im Laufe der Vorbereitung der neuen Maßnahmen sowie der anstehenden Zusammenlegung der derzeit neun Zollämter in einen Bundeszoll evaluiert werden wird. Zudem gebe es laufend Neubesetzungen, bei denen es sich teilweise auch um Aufstockungen handle.

Neben der Abschaffung der Freibetragsgrenze sollen schon ab sofort monatlich Schwerpunktkontrollen erfolgen. Dabei will man vor allem "Kleinsendungen aus Drittstaaten" und insbesondere Geschenksendungen auf wahrheitsgemäße Warenwertdeklarationen prüfen und "laufend" das Risikomanagement über die IT-Systeme von Post und Zoll verbessern. Ebenso soll verstärkt die Einfuhr verbotener Waren kontrolliert werden.


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Die derzeit gültige Regelung

Produkte (abseits von verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie Alkoholika oder Zigaretten), die inklusive Porto nicht mehr als 22 Euro kosten, können abgabenfrei nach Österreich eingeführt werden. Ab 22 Euro und bis 150 Euro wird Einfuhrumsatzsteuer (20 Prozent) verrechnet. Übersteigt der Wert 150 Euro, fällt zusätzlich auch noch der für die jeweilige Produktgruppe vorgesehene Zollsatz an, der sich wiederum auch je nach Ursprungsland unterscheiden kann. Für Smartphones werden keine Zollgebühren verrechnet.

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Die neue Regelung (ab Juli 2021)

Die Freigrenze von 22 Euro wird abgeschafft. Ab dann ist für jede Sendung Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Oberhalb dieser Schwelle werden weiterhin auch gegebenenfalls Zollgebühren verrechnet.

Händler suchen nach Auswegen

Viele Importhändler aus China und anderen Staaten wissen freilich vom Ärger ihrer Kunden, einerseits durch anfallende Mehrkosten und andererseits durch die Folgen bei fehlenden oder falschen Wertangaben. Denn es obliegt dem Empfänger, Rechnungen und Transaktionsbestätigungen vorzulegen, um Warenpreis und Zahlung zu beweisen.

Bei Verdachtsmomenten wird auch durch den Zoll nachgeforscht. Ist etwa der angegebene Warenwert für ein Smartphone verdächtig niedrig, so werden gängige Preise für das jeweilige Modell recherchiert und gegebenenfalls korrigierte Dokumente angefordert. Abseits der daraus entstehenden höheren Beträge für die Einfuhrumsatzsteuer sorgt dies auch für Verzögerungen, die sich wiederum durch höhere Lagergebühren seitens des Zustelldienstes ebenfalls auf der Rechnung niederschlagen können.

Logistikpartner und EU-Warenlager

Um Kunden diese Prozedur zu ersparen, haben die Händler vielfach ihre Logistik aufgerüstet. Dominierend sind dabei zwei Varianten. Erstere Praxis besteht darin, dass bestellte Produkte vom Ausgangsort an einen europäischen Logistikpartner geschickt werden und dabei die Verzollung gleich abgewickelt wird. Dieser leitet die Bestellung anschließend dann an den Empfänger weiter. Das freilich führt zu zusätzlicher Lieferverzögerung von einigen Tagen.

Oft mieten sich die meist chinesischen Versandunternehmen aber auch einfach in Lagerhäuser in der EU ein, wo sie kontinental nachgefragte Produkte vorrätig halten. Auch hier wird die Verzollung im Vorhinein erledigt. Der Kunde zahlt für seine Produkte einen etwas höheren Preis, bekommt sie aber nach der Bestellung zügig und ohne Zollprozedere zugestellt.

Abschaffung wird Bastler hart treffen

Problematisch werden könnte es für Leute, die regelmäßig Kleinbestellungen in Fernost tätigen. Dabei geht es etwa um Werkzeugzubehör, das auf diesem Wege oft deutlich günstiger zu erstehen ist. Oder aber auch spezielle Elektronikbauteile, die teilweise über andere Quellen gar nicht verfügbar sind.

Dabei geht es mitunter um Warenwerte, die derzeit noch vom Freibetrag abgedeckt werden. Die Betroffenen müssen dann ab 1. Juli 2021 Mehrkosten von 20 Prozent einkalkulieren. (Georg Pichler, 21.7.2020)