Handy­versicherungen im Vergleich Teurer Schutz fürs Smartphone

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Handy­versicherungen im Vergleich - Teurer Schutz fürs Smartphone

Displayschäden. Sie sind die häufigste Schadens­ursache. Handy­versicherungen über­nehmen in der Regel die Reparatur­kosten. © Getty Images / Oscar Wong

Handy­versicherungen versprechen Schutz, wenn etwa Smartphones durch einen Sturz Schaden nehmen. Unser Vergleich der Handy­versicherungen zeigt: Angebote haben oft Haken.

Handy­versicherungen im Vergleich Testergebnisse für 19 Handy­ver­sicherungen 2022 freischalten

Das Handy fällt vom Tisch, das Smartphone landet in der Toilette, der Akku gibt seinen Geist auf. Jeder kennt solche Situationen – und hat schon einmal geflucht, wenn er erfahren hat, was die Reparatur des Schadens kostet. Handy­versicherungen versprechen, die Reparatur­kosten zu über­nehmen. Oft werden die Versicherungen gleich beim Handykauf mit angeboten. Die Versuchung, den Versicherungs­schutz fürs teure Mobiltelefon gleich mit zu bestellen, ist groß. Aber das sollte gut über­legt sein. Die Preis­unterschiede der Angebote sind enorm und im Klein­gedruckten der Versicherungs­policen schlummert so manche böse Über­raschung. Die Stiftung Warentest hat 19 Handy­versicherungen unter die Lupe genommen und zeigt ihre Stärken und Schwächen.

Warum sich der Vergleich von Handy­versicherungen für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Die Stiftung Warentest hat 19 Handy­versicherungen verglichen und nennt im Test­ergebnis den Leistungs­umfang der Produkte sowie die Stärken und Schwächen der Angebote.

Tabletversicherung

Die meisten der untersuchten Angebote können auch für Tablets abge­schlossen werden.

Schutz für Schäden durch eigene Unacht­samkeit

Eine Handy­versicherung über­nimmt in erster Linie die Kosten der Reparaturen, die nach Schäden durch eigene Unacht­samkeit (etwa Sturz­schäden oder Flüssig­keits­schäden) nötig sind. Wird das Handy ganz zerstört oder ist die Reparatur unwirt­schaftlich teuer (Totalschaden), stellt die Versicherung ein Ersatz­gerät oder bezahlt als Ersatz eine Geldsumme aus. Oft werden Handy­versicherungen beim Kauf eines neuen Mobiltelefons abge­schlossen. Einige Handy­versicherungen können aber auch für Handys abge­schlossen werden, deren Kauf schon länger zurück­liegt.

Versicherung nach Schaden abschließen?

In der Regel versichern die Policen nur Schäden, die nach ihrem Abschluss entstehen. Ein Angebot im Test macht davon eine Ausnahme und versichert bereits existierende Displayschäden.

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Wie sinn­voll ist eine Handy­versicherung?

Die Stiftung Warentest zählt die Handy­versicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen. Eine Privathaft­pflicht­versicherung zum Beispiel ist unver­gleichlich wichtiger, weil sie Millionenschäden abdeckt, die unser Fehl­verhalten im Alltag bei anderen Menschen anrichten kann. Ist das Display kaputt, betragen die Kosten für eine Reparatur zwar schnell über hundert Euro. Und natürlich ist auch der Verlust eines Handys schmerzhaft. Aber finanziell sind diese Schäden über­schaubar. Eine Handy­versicherung ist daher eher ein Wohl­fühl­produkt der Kategorie: „Kann man abschließen, muss man aber nicht“. Das gleiche gilt für eine Tabletversicherung.

Wer sich eine Versicherung fürs Handy oder Tablet leisten will, sollte wissen, welche Schwächen diese Versicherungs­variante hat, damit es im Schadens­fall nicht zu Enttäuschungen kommt. Der Vergleich der Handy­versicherungen von Finanztest klärt über den Leistungs­umfang der Produkte sowie die Stärken und Schwächen der Angebote auf. Im Test erfahren Sie auch, warum die Stiftung Warentest vom Diebstahl­schutz, der bei einer Handy­versicherung oftmals dazu gebucht werden kann, eher abrät.

Ist ein Handy bereits über die Hausrat­versicherung versichert?

Jein. Schäden am eigenen Eigentum, die durch eigene Unacht­samkeit entstanden sind, versichert niemand – außer der Handy­versicherung. Wird das eigene Handy aber aus der Wohnung durch einen Einbruch­diebstahl gestohlen oder etwa durch einen Wohnungs­brand zerstört, ist der Schaden durch die Hausrat­versicherung des Wohnungs­besitzers abge­deckt. Außer­halb der Wohnung ist der Raub (also Diebstahl unter Gewalt­anwendung) versichert: Entreißt also ein Dieb dem Handy­besitzer in der Fußgängerzone die Hand­tasche samt Handy, würde die Hausrat­versicherung die Wiederbeschaffungs­kosten für das Telefon auszahlen. Aber: Ein Trick­diebstahl wie etwa der Handyklau aus der Jacke im Gemenge ist recht­lich kein Raub. Daher zahlt die Hausrat­versicherung hier nicht.

Tipp: Sie sind an einer guten Hausrat­versicherung interes­siert? Im Vergleich der Hausratversicherungen der Stiftung Warentest finden Sie güns­tige Angebote.

Ist ein Displayschaden über meine Privathaft­pflicht­versicherung abge­deckt?

Nein, wenn Sie durch eigene Unacht­samkeit einen Schaden an Ihrem Handy verursachen, zahlt Ihre Privathaft­pflicht­versicherung nicht. Nur wenn Sie ein fremdes Handy beschädigen, wäre das ein Fall für Ihre Privathaft­pflicht. Sie würde dem Geschädigten die Reparatur­kosten ersetzen, wenn das Gerät noch reparabel ist. Ist das fremde Handy durch Sie zerstört worden, zahlt Ihre Privathaft­pflicht­versicherung dem Geschädigten den Zeit­wert des Geräts aus. Das ist der Wert, den das Handy zum Zeit­punkt des Schadens­falls noch hatte. Da der Wert von Elektrogeräten wie Smartphones nach dem Kauf recht schnell verfällt, erhalten Geschädigte in der Regel also nur noch einen Bruch­teil des Kauf­preises.

Tipp: Empfehlens­werte Privathaft­pflicht­versicherungen finden Sie im Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen der Stiftung Warentest.

Was kostet eine Handy­versicherung?

Die Kosten einer Handy­versicherung hängen insbesondere von zwei Faktoren ab: dem Handyk­aufpreis und der Lauf­zeit der Versicherung. Die Preise für die untersuchten Angebote liegen zwischen 6 und 20 Prozent des Kauf­preises. Konkrete Zahlen: Ein 1 300-Euro-Smartphone für zwei Jahre zu versichern, kostet beim güns­tigsten Anbieter in unserem Test 127 Euro, beim teuersten Versicherer 312 Euro. Der Kunde kann oftmals wählen zwischen einer monatlichen und einer jähr­lichen Zahl­weise. Viele werden die monatliche Zahl­weise wählen, weil sich 5,30 Euro pro Monat besser anfühlen als zum Beispiel 127 Euro auf einen Schlag. Aber Vorsicht bei Handy­versicherungen ohne feste Lauf­zeit, die sich auto­matisch immer weiter verlängern. Hier verschleiern die geringen Monats­beiträge die Gesamt­kosten, die auf Dauer für den Versicherungs­schutz entstehen können. Beispiel: Wer die Kündigung vergisst und fünf Jahre lang monatlich 5,30 Euro zahlt, hat nach fünf Jahren insgesamt 318 Euro Versicherungs­beiträge gezahlt.

Kann ich eine Handy­versicherung nach­träglich abschließen?

Grund­sätzlich nein. Ausnahme: Ein Versicherungs­produkt im Handy­versicherungs-Vergleich von Finanztest versichert sogar Displayschäden, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind. Das Produkt hat aber seine Tücken.

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Widerruf, wenn Ihnen eine Handy­versicherung aufgeschwatzt wird

Die Handy­versicherungen werden gerade in Elektrogeschäften mitunter sehr aggressiv empfohlen. Wer unter Druck abge­schlossen hat und das zu Hause bereut, kann die Police wieder loswerden. Jede Handy­versicherung kann 14 Tage lang kostenfrei widerrufen werden. Die Frist läuft erst, nachdem der Kunde alle Versicherungs­unterlagen wie etwa den Versicherungs­schein erhalten hat. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben erklärt werden. Wichtig: Der Widerruf geht nicht an die Adresse des Elektrogeschäfts (das vermittelt die Versicherung nur), sondern an die Versicherungs­gesell­schaft selbst. Die Adresse steht in den Versicherungs­unterlagen.

Diebstahl­schutz nicht empfehlens­wert

Wer eine Handy­versicherung abschließt, hat in der Regel die Möglich­keit, zusätzlich einen Diebstahl­schutz für das Handy mit abzu­schließen. Davon rät die Stiftung Warentest ab. Der Diebstahl­schutz macht die Police natürlich noch teurer. Und vor allem: Der Schutz ist im Klein­gedruckten in der Regel an so strenge Bedingungen geknüpft, dass die Versicherung nach einem einfachen Diebstahl oftmals nicht zahlt. In folgenden Fällen hatten Kunden beispiels­weise erfolg­los auf Diebstahl­schutz gehofft:

  • Aus der Umkleidekabine: Eine junge Frau probiert in einem Geschäft Kleider an. Während sie sich im Spiegel betrachtet, wird ihre in der Umkleidekabine aufgehängte Jacke samt dem in der Jackentasche aufbewahrten Smartphone geklaut. Obwohl Diebstahl in ihrer Police mitversichert war, muss der Versicherer nicht für das gestohlene Handy aufkommen, entscheidet das Land­gericht Bremen (Az. 6 S 14/14).
  • Während des Sport­unter­richts. Ein Schüler lässt sein Handy während des Sport­unter­richts in seinem Ruck­sack. Die Umkleidekabine ist nicht verschlossen. Das Handy wird gestohlen. Die Handy­versicherung zahlt nicht – zu Recht, sagt das Amts­gericht Wiesbaden (Az. 93 C 193/11 [34]).
  • In der vollen S-Bahn. Eine Frau fährt in einer voll besetzten S-Bahn. Ihr Handy liegt in der Hand­tasche, die sie über ihre Schulter gehängt hat. Daraus wird das Gerät während der Fahrt gestohlen. Das Land­gericht Berlin entscheidet: Der Handy­versicherer muss nicht zahlen (Az. 7 S 26/10).
  • Am Strand. Eine Frau sitzt im Urlaub mit ihrem Tauch­lehrer nachts am Strand in Thai­land auf einer Liege. Neben sich hat sie ihre verschlossene Hand­tasche abge­stellt, darin befindet ihr Handy. Die Hand­tasche ist mit einem Hand­tuch verdeckt. Als sie in den frühen Morgen­stunden den Strand verlässt, ist die Hand­tasche weg. Laut Amts­gericht Franken­thal ist der Diebstahl über ihre Handy­versicherung nicht versichert (Az. 3a C 252/16).
  • Beim Einkaufs­bummel. Eine Frau bummelt durch eine Fußgängerzone, ihr Handy befindet sich in der Hand­tasche, die sie über der Schulter trägt. Beim Gang durch die Einkaufs­straße oder in einem Laden­geschäft wird ihr das Handy aus der Tasche gestohlen. Die Handy­versicherung muss nicht zahlen (Amts­gericht Borken, Az. 12 C 201/13).

Handy­versicherungen versichern in der Regel nur dann Diebstahl, wenn dieser geschieht, obwohl der Kunde das Telefon eng am Körper getragen hat oder nie aus Augen gelassen hat („gesteigerter persönlicher Gewahr­sam“). Unter solchen Umständen geschehen aber viele Diebstähle nicht, wie die Beispiels­fälle zeigen. Also ist der Diebstahl­schutz der Handy­versicherung verzicht­bar. Sollte es einmal zu einem Diebstahl unter Gewalt­anwendung (Raub) kommen, wäre dies ein Fall für die Hausrat­versicherung des Bestohlenen.

Wann Verkäufer und Hersteller für Mängel haften

  • Sachmängelhaftung („Gewähr­leistung“). Für Produktmängel wie eine nicht mehr funk­tionierende Taste oder der Bild­schirm, der plötzlich nicht mehr angeht, benötigt man in den ersten beiden Jahren nach Kauf keine Handy­versicherung. Für solche Mängel haftet der Verkäufer nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetz­buchs. Er muss den Mangel entweder durch eine Reparatur beheben oder Kunden ein neues Ersatz­gerät stellen („Nach­erfüllung“). Verweigert der Händler die Nach­erfüllung, kann der Kunde vom Kauf zurück­treten. Folge: Er erhält den Kauf­preis zurück. Tipps für das richtige Reklamieren eines Mangels finden Sie im PDF nach Frei­schalten des Artikels.
  • Haftung des Herstel­lers bei Garantie. Hersteller haften nur dann für Produktmängel, wenn sie dem Käufer eine Garantie gegeben haben und der Mangel in der Garan­tiezeit aufgetaucht ist. Die Lauf­zeit und die Bedingungen einer Garantie können vom Hersteller grund­sätzlich frei gestaltet werden. Viele Hersteller geben kostenfrei zwei Jahre Garantie, manche wie etwa Apple nur ein Jahr.
  • Handy­versicherung. Viele Handy­versicherungen leisten zwar auch bei Produktmängeln, in der Regel aber nur „subsidiär“. Das heißt: Nur wenn die Sachmängelhaftung des Händ­lers und die Herstel­lergarantie nicht greifen, über­nehmen sie Reparaturen, gewähren ein Ersatz­gerät oder zahlen Geld­ersatz aus.
  • Tipp: Weitere Fragen zum Thema Reklamation beant­wortet die Stiftung Warentest im Artikel Gewährleistung und Garantie: Mangelhafte Ware richtig reklamieren.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • halsbandschnaepper am 28.11.2022 um 09:52 Uhr
    RE: Gute Erfahrungen

    Ich habe ein iPhone 11 seit ungefähr 3 Jahren. Keine Schäden nichts. Keine Versicherung abgeschlossen und es wird jetzt wieder verkauft. Hätte ich eine Versicherung abgeschlossen hätte das den Gewinn für den Verkauf gefressen.

  • TomTommes am 24.01.2021 um 14:58 Uhr
    Gute Erfahrungen

    Habe meine iPhone's seit Jahren mit einer Handyversicherung abgesichert und nur positive Erfahrungen gemacht.
    Nach zwei Jahren ging induktives Aufladen nicht mehr, eingeschickt, neuwertiges Austauschgerät bekommen.
    bezahle im Jahr etwas über Hundert Euro, mit Diebstahl ohne Selbstbeteiligung, ist viel aber bei Apple Reparaturpauschalen von mittlerweile 590 Euro finde ich es angemessen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.10.2019 um 09:12 Uhr
    2 Monate Polen

    @astrauss68: Sie können sich über den Versicherer Allianz beim Versicherungsombudsmann beschweren, indem Sie dort einen Schlichtungsantrag stellen (https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag/?oc_antworten=jnnnj). Der Schlichter kann die Allianz zur Bewilligung der Versicherungsleistung aus der Handyversicherung verpflichten. Für Sie ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Wir raten Ihnen, es zu versuchen und würden uns über eine Rückmeldung darüber freuen, wie der Ombudsmann in Ihrem Fall entschieden hat (E-Mail: m.sittig@stiftung-warentest.de). (dda)

  • astrauss68 am 10.10.2019 um 17:28 Uhr
    2 Monate Polen

    Habe bei der Allianz Global Assistance eine Handyversicherung abgeschlossen.
    Nach 3 Monaten ist mir mein Iphone runtergefallen und ich habe den Schaden gemeldet.
    Nach mehreren Aufrufen konnte ich es endlich ( 2 Wochen später) zum Reparieren nach Polen schicken. Nach 8 Wochen( in denen ich mehrmals die Versicherung anschrieb)
    kam es promt zurück: D E F E K T !!! Es lag da einfach nur rum !!!
    Seitdem meldet sich keiner mehr, obwohl wir mit dem Anwalt gedroht haben.
    Diese Firma ist einfach der volle Betrug !!!! Hände weg davon !!!!

  • Valledehl am 25.04.2018 um 08:30 Uhr
    Lieber finger weg von Media Markt und Co!

    Ich war so "schlau" und habe mich hinreißen lassen bei Media Markt eine Zusätzliche Versicherung für mein IPhone abzuschließen. Aber schließt auf keinen Fall eine ab. Versichert nur hochpreisige Geräte und keine 200 Euro Handys! Auch die Kosten sind bei Media Markt viel zu Hoch:
    Media Markt Handyversicherung:
    Gerätepreis: 501 EUR bis 750 EUR
    Selbstbeteiligung: 50 EUR je Versicherungsfall
    Kosten auf 2 Jahre Laufzeit: 180 EUR
    Konkurenz-Handyversicherung, z.B Schutzklick
    Gerätepreis: 501 EUR bis 750 EUR
    Selbstbeteiligung: 60 EUR je Versicherungsfall
    Kosten auf 2 Jahre Laufzeit: 99,84 EUR
    Quelle: www.finanz-erfahrung.de/media-markt-handyversicherung
    Lasst euch nicht von den Verkäuferen hinreißen!