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Urheberrechtsreform EU-Rechtsausschuss stimmt für Upload-Filter

Im EU-Parlament wird die Einführung einer europaweiten Urheberrechtsreform vorbereitet. Die umstrittenen Upload-Filter und auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat der Rechtsausschuss jetzt beschlossen.
Europäisches Parlament in Brüssel (Archiv)

Europäisches Parlament in Brüssel (Archiv)

Foto: LECOCQ/EPA/REX/Shutterstock

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat sich für die europaweite Einführung von Upload-Filtern ausgesprochen. Außerdem soll dem Votum der Ausschussmitglieder zufolge ein europaweites Leistungsschutzrecht eingeführt werden.

Der Gesetzentwurf der EU-Kommission sieht vor, dass kommerzielle Onlineplattformen schon während des Hochladens neuer Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. In dem Fall wird der Upload gestoppt, sofern der Hochladende keine Lizenz zur Verbreitung erworben hat. Auf welche Plattformen das genau zutreffen würde, ist allerdings nicht ganz klar. YouTube zum Beispiel hat mit seinem System Content ID schon heute einen derartigen Filter.

Kritiker befürchten durch eine solche Neuregelung das Ende des freien Internets und sehen die Meinungsfreiheit bedroht. Upload-Filter würden für Zensur sorgen. Außerdem kritisieren sie, dass Upload-Filter nicht wissen können, ob geschützte Inhalte legal - etwa als Parodie oder Zitat - genutzt werden. Sie sehen auch das Erstellen sogenannter Memes, die häufig auf Kurzsequenzen aus bekannten Filmen beruhen, gefährdet.

Leistungsschutzrecht soll Verlagen helfen

Durch das Leistungsschutzrecht sollen Verleger wie bereits Musik- oder Filmproduzenten ein Recht an geschützten Inhalten bekommen. Dies besteht in ähnlicher Form bereits in Spanien und in Deutschland, hat den Verlagen hierzulande aber bisher wesentlich höhere Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten als Einnahmen durch Lizenzen beschert.

Konkret sollen Suchmaschinen wie Google künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Suchergebnissen anzeigen dürfen. Vor allem Verlegerverbände hatten sich dafür in den vergangenen Jahren starkgemacht und gefordert, dass Zeitungen und Zeitschriften mit anderen Medien gleichgestellt werden müssten.

Kritiker sehen Informationsfluss eingeschränkt

Gegner des Leistungsschutzrechts hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt. Nach Interpretation der EU-Abgeordneten Julia Reda von den Piraten, die sich der Fraktion der Grünen angeschlossen hat, dürften dem aktuellen Vorschlag zufolge künftig auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Plattformen wie Facebook posten. Sie sieht deshalb die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet.

Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder warnte: "Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht."

Nach dem Votum im Rechtsausschuss könnte das Parlament schon Anfang Juli über den Vorschlag abstimmen. Meist orientiert sich das Plenum am Votum des federführenden Ausschusses. Aber auch Änderungen sind noch möglich. Danach müssen Parlament, EU-Staaten und Kommission im sogenannten Trilog noch die endgültige Fassung verhandeln.

"Gratiseinwilligung" für Google

In Deutschland war das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 erteilten etliche Verlage innerhalb der Verwertungsgesellschaft Media eine "Gratiseinwilligung" an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets in den Suchergebnissen dargestellt worden wären.

In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News indes komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist.

brt/dpa
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