Datum: 04.06.2018

Apple muss Teilnahmebedingungen für Schülerkurse ändern

vzbv mahnt unzulässige Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in Apple Stores erfolgreich ab

Computerkurs für Kinder - Fotolia.com - pololia

Quelle: pololia - Fotolia.com

  • Unternehmen hat Unterlassungserklärung gegenüber dem vzbv abgegeben.
  • Erlaubnis zur Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen war zu weitreichend.
  • Der vzbv fordert bundesweite Standards, damit Schule werbefrei bleibt.

Apple Retail Germany muss die Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in seinen Verkaufsläden spätestens bis zum 10. Juni ändern. Dazu hat sich das Unternehmen mit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verpflichtet. Der Verband hatte die Bedingungen fast vollständig als rechtswidrig kritisiert. Wie Apple wenden sich viele Unternehmen gezielt an Schüler und Lehrer. Der vzbv fordert bundesweite Standards, damit Schule werbefrei bleibt.

Apple bot in seinen Verkaufsläden „Entdeckungsreisen“ für Schülergruppen an. In den Kursen konnten die Kinder unter Anleitung und mithilfe von Geräten des Konzerns ihre Projekte gestalten. „Apple behielt sich das Recht vor, die Kinder während der Kurse zu fotografieren und zu filmen und die Aufnahmen umfassend zu verwerten. Außerdem lehnte das Unternehmen jegliche Haftung ab. Das sollten die Eltern mit ihrer Unterschrift auf einer Einverständniserklärung bestätigen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin vom vzbv.

Umfassende Erlaubnis für Fotos und Videoaufnahmen

Konkret mussten die Eltern zustimmen, dass ihre Kinder fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen und Apple die Aufnahmen „für jegliche mit dem Programm in Zusammenhang stehende, vertretbare Zwecke“ verwenden darf. Nach Auffassung des vzbv schloss dies ein, dass Apple Fotos und Videos von Minderjährigen nahezu beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen hätte nutzen können. Zugleich sollten die Eltern auf jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten.

Die Teilnahmebedingungen enthielten noch weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. So behielt sich Apple außerdem vor, „Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen vom Programm auszuschließen.“ Danach hätten einzelne Schüler grundlos wieder nach Hause geschickt werden können, obwohl sie sich angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben.

Apple will alte Teilnahmebedingungen ändern

Der vzbv hat Apple abgemahnt und unter Androhung einer Klage aufgefordert, die strittigen Teilnahmebedingungen zurückzunehmen. Das Unternehmen hat inzwischen eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unternehmen drängen in Klassenzimmer

Apple ist nur eines unter vielen Unternehmen, die sich gezielt an Schüler und Lehrer wenden: Drei Viertel der größten deutschen Unternehmen geben eigene Unterrichtsmaterialien heraus, bieten Exkursionen, Lehrerfortbildungen oder Schulwettbewerbe an. Zwar ist Produktwerbung laut der landeseigenen Regeln zu Werbung und Sponsoring verboten. Zahlreiche Schlupflöcher ermöglichen es dennoch, dass Unternehmen ins Klassenzimmer drängen. Der vzbv fordert bundesweite Standards, um Schule als werbefreien Raum sicherzustellen.

Datum der Urteilsverkündung: 04.06.2018

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Heiko Dünkel

Leiter Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Susanne Einsiedler

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Dr. Vera Fricke

Leiterin Team Verbraucherbildung

verbraucherbildung@vzbv.de +49 30 25800-0