Parlamentarische Anfrage - O-000037/2018Parlamentarische Anfrage
O-000037/2018

Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU)

22.3.2018

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000037/2018
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Anneleen Van Bossuyt, im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

In der Richtlinie 2014/53/EU heißt es, dass durch die Interoperabilität von Funkanlagen und Zubehör wie Ladegeräten die Nutzung von Funkanlagen vereinfacht und zur Verringerung unnötigen Abfalls und zur Senkung von Kosten beigetragen wird, was den Verbrauchern und anderen Endnutzern zugutekommt. Dies gilt insbesondere für Ladegeräte für Mobiltelefone.

Die gesetzgebenden Organe verfolgten mit der Funkanlagenrichtlinie (2014/53(EU) eine ganz eindeutige Absicht: Es muss ein gemeinsames Ladegerät entwickelt werden, und der Kommission wurde gemäß Artikel 3 der Richtlinie die Befugnis übertragen, entsprechend tätig zu werden.

Die Kommission hat mit ihrem Ansatz, der Industrie behutsam nahezuglegen, gemeinsame Ladegeräte zu entwickeln, nichts erreicht – der von der Industrie Ende 2017 vorgelegte Verhaltenskodex greift im Vergleich zu den Zielen der gesetzgebenden Organe viel zu kurz.

Wann wird die Kommission endlich von ihren Legislativbefugnissen Gebrauch machen, um zu erreichen, dass zum Nutzen der Verbraucher und im Hinblick auf die Verringerung von Abfall und die Kostensenkung gemeinsame Ladegeräte zur Verfügung gestellt werden?

Letzte Aktualisierung: 28. März 2018
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