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BGH-Urteil: Dashcam-Aufnahmen dürfen vor Gericht verwendet werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Videoaufzeichnung durch eine Dashcam darf als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwendet werden. Obwohl sie gegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt!
BGH-Urteil: Dashcam-Aufnahmen dürfen vor Gericht verwendet werden.
Image: Garmin