Die Marktwächter der Verbraucherzentrale NRW warnen: Google Assistant, der Sprachassistent von Google zum Beispiel für Google Home, Android-Smartphones und iPhones, hört mehr und öfter zu, als er soll.
Das Problem entsteht ähnlich wie bei der ebenfalls zu oft mitlauschenden Alexa von Amazon dadurch, dass Google Assistant die Aktivierungsphrasen „Ok, Google“ beziehungsweise „Hey Google“ viel öfter zu erkennen glaubt, als sie tatsächlich ausgesprochen werden. Das zeigt eine aktuelle technische Prüfung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW.
Der Google Assistant schaltet sich also auch ein, wenn der Benutzer Formulierungen wie „Ok Kuchen“ oder „Ok Du“ sagt. Auch starke Abwandlungen wie „Ok, gucken wir mal!“ und alltägliche Wortkombinationen wie „Ok gut“ lösen den Sprachassistenten offensichtlich aus. Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW: „Verbraucher sollten sich bei der Nutzung von digitalen Sprachassistenten also bewusst machen, dass auch von Ihnen unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten“.
In diesem Zusammenhang weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass bei der Installation des Google-Sprachassistenten ein Adserver eingebunden wird, der zur Auslieferung und Erfolgsmessung von Internet-Werbung eingesetzt wird. Amazon wiederum holt sich bei der App-Installation das Einverständnis der Nutzer zur Verwendung von Cookies und Internet-Werbung. „Es wäre also denkbar, dass der „Gesprächsstoff“ der Nutzer auch über den reinen Informationsdienst hinaus für Werbung genutzt werden könnte“, so Dr. Ayten Öksüz.
Bereits Ende 2017 warnte die Verbraucherzentrale NRW, dass Amazon Alexa viel mehr und viel öfter zuhört, als sie eigentlich soll: Amazon Alexa / Echo lauscht auch ungewollt. Die Marktwächter der Verbraucherzentrale NRW haben deshalb Alexa erneut getestet und „Alexandra“ (für „Alexa“), „Gecko“ (für „Echo“) und „Ham wa schon“ (umgangssprachlich „Haben wir schon“ statt „Amazon“) gesagt. Prompt schaltete sich Alexa ein und wartete, um die nun folgenden Befehle an die Amazon-Server zu übertragen. Alexa verwechselte also erneut harmlose Formulierung mit den Startkommandos für Alexa. Amazon konnte dieses Problem also offensichtlich nicht lösen.
Google hatte sich in der Vergangenheit offen gehalten, nach eigener Einschätzung Nutzeranfragen zu gespeicherten Daten abzulehnen. Auf Druck der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale NRW hat Google nun aber eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und diese unzulässige Datenschutzbestimmung gestrichen, wie die Verbraucherschützer mitteilen.