BERICHT über das Thema „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“

9.6.2017 - (2016/2272(INI))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatter: Pascal Durand

Verfahren : 2016/2272(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0214/2017
Eingereichte Texte :
A8-0214/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“

(2016/2272(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 114,

–  gestützt auf die Artikel 191, 192 und 193 AEUV und den Verweis auf das Ziel der umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik (COM(2008)0397),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte[1],

–  unter Hinweis auf den Arbeitsplan Ökodesign 2016–2019 (COM(2016)0773) der Kommission, insbesondere das Ziel, dass konkretere produktspezifische und horizontale Anforderungen in Bereichen wie Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Produktgestaltung im Hinblick auf Zerlegbarkeit sowie leichte Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit festgelegt werden sollen,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen[2],

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ („Siebtes Umweltaktionsprogramm“)[3],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2013 zu dem Thema „Für einen nachhaltigeren Konsum: die Lebensdauer von Industrieprodukten und die Verbraucherinformation zugunsten eines neuen Vertrauens[4]“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0021),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011)0571),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. April 2013 mit dem Titel „Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte – Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen“ (COM(2013)0196),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. September 2014 mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2015 mit dem Titel „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2015)0614) und das Paket zur Kreislaufwirtschaft, in dessen Rahmen insbesondere die Überarbeitung der Richtlinien über Abfall (Richtlinie 2008/98/EG („Abfallrahmenrichtlinie“)), über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Richtlinie 94/62/EG), über Abfalldeponien (Richtlinie 1999/31/EG), über Altfahrzeuge (Richtlinie 2000/53/EG), über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (Richtlinie 2006/66/EG) und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie 2012/19/EU) vorgesehen ist,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft – Europäische Nachhaltigkeitspolitik“ (COM(2016)0739),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 9. Dezember 2015 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online‑Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren (COM(2015)0635),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher[5],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern[6],

–  unter Hinweis auf den Bericht des BEUC vom 18. August 2015 mit dem Titel „Durable goods: More sustainable products, better consumer rights. Consumer expectations from the EU’s resource efficiency and circular economy agenda“ (Gebrauchsgüter: Nachhaltigere Produkte, mehr Rechte für die Verbraucher. Verbrauchererwartungen gegenüber der Agenda der EU für Ressourceneffizienz und die Kreislaufwirtschaft),

–  unter Hinweis auf die Studie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialrats vom 29. März 2016 mit dem Titel „Wie beeinflussen Informationen über die Lebensdauer den Verbraucher?“,

–  unter Hinweis auf die im Auftrag des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments im Juli 2016 ausgearbeitete Studie mit dem Titel „A longer lifetime for products: benefits for consumers and companies“ (Längere Produktlebensdauer: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Zentrums für Verbraucherschutz vom 18. April 2016 mit dem Titel „L’obsolescence programmée ou les dérives de la société de consommation“ (Geplante Obsoleszenz oder die Maßlosigkeit der Konsumgesellschaft),

–  unter Hinweis auf die österreichische Norm ONR 192102 mit der Bezeichnung „Gütezeichen für langlebige, reparaturfreundlich konstruierte elektrische und elektronische Geräte“,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0214/2017),

A.  in der Erwägung, dass im Arbeitsplan Ökodesign 2016–2019 der Kommission auf die Kreislaufwirtschaft Bezug genommen und darauf hingewiesen wird, dass Lösungen für die Probleme in Bezug auf Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit ausgearbeitet werden müssen;

B.  in der Erwägung, dass sich an der Tatsache, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialrat eine Stellungnahme zum Thema Produktlebensdauer verfasst hat, zeigt, dass dieses Thema für die Wirtschaftsakteure und die Zivilgesellschaft von Interesse ist;

C.  in der Erwägung, dass zwischen der Verlängerung der Lebensdauer von Produkten einerseits und Innovation, Forschung und Entwicklung andererseits ein ausgewogenes Verhältnis gegeben sein muss;

D.  in der Erwägung, dass aus der vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie hervorgeht, dass breit angelegte politische Maßnahmen nötig sind, um eine längere Produktlebensdauer zu fördern;

E.  in der Erwägung, dass verschiedene Wirtschafts- und Geschäftsmodelle koexistieren, darunter ein auf Nutzung ausgerichtetes Wirtschaftsmodell, mit dem dazu beigetragen werden kann, dass es zu möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die Umwelt kommt;

F.  in der Erwägung, dass eine längere Produktlebensdauer gefördert werden muss, indem insbesondere der geplanten Obsoleszenz entgegengewirkt wird;

G.  in der Erwägung, dass der europäische Markt für Reparaturen gefördert werden muss, zumal auf diesem Markt im Wesentlichen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen tätig sind;

H.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Harmonisierung der Vorkehrungen zur Wiederverwendung von Produkten zu einem Aufschwung der lokalen Wirtschaft und des Binnenmarkts führen wird, da in diesem Zuge neue Arbeitsplätze entstehen und die Nachfrage nach Gebrauchtwaren steigen wird;

I.  in der Erwägung, dass es sowohl von wirtschaftlichem als auch von ökologischem Interesse ist, dass Rohstoffe erhalten bleiben und weniger Abfall erzeugt wird, worauf auch mit dem Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung hingearbeitet wurde;

J.  in der Erwägung, dass laut einer Eurobarometer‑Umfrage vom Juni 2014 77 % der Verbraucher in der Europäischen Union lieber versuchen würden, ein defektes Produkt zu reparieren, als ein neues Produkt zu kaufen; in der Erwägung, dass nach wie vor Verbesserungsbedarf besteht, was die Informationen angeht, die den Verbrauchern über die Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit von Produkten zur Verfügung gestellt werden;

K.  in der Erwägung, dass den Verbrauchern ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis geboten wird, wenn Produkte zuverlässig und langlebig sind, und dass somit auch der Erschöpfung von Ressourcen und Abfall vorgebeugt wird; in der Erwägung, dass daher dafür gesorgt werden muss, dass sich die Nutzungsdauer von Konsumgütern verlängert, indem die Konzeption darauf ausgerichtet wird, dass Produkte langlebig sind und repariert, nachgerüstet, zerlegt und recycelt werden können;

L.  in der Erwägung, dass die Tatsache, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität von Produkten abgenommen hat, den europäischen Unternehmen schadet; in der Erwägung, dass EU‑weit derzeit eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von mindestens 24 Monaten gilt und einige Mitgliedstaaten im Sinne eines noch besseren Verbraucherschutzes im Einklang mit der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter strengere Vorschriften erlassen haben;

M.  in der Erwägung, dass das Recht der Verbraucher, ihre Wahl entsprechend ihrem Bedarf, ihren Erwartungen und ihren Präferenzen zu treffen, gewahrt bleiben muss;

N.  in der Erwägung, dass den Verbrauchern keine angemessenen Informationen über die Lebensdauer von Produkten zur Verfügung gestellt werden, obwohl in der Studie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom März 2016 ein positiver Zusammenhang zwischen einer Kennzeichnung hinsichtlich der Lebensdauer von Produkten und dem Verbraucherverhalten hergestellt wird;

O.  in der Erwägung, dass die Lebensdauer und das Alterungsverhalten eines Produktes von verschiedenen natürlichen oder künstlichen Faktoren abhängen, etwa von der Zusammensetzung, der Funktionalität, den Reparaturkosten und den Konsummustern;

P.  in der Erwägung, dass dafür gesorgt werden sollte, dass Reparaturdienste und Ersatzteile leichter zugänglich sind;

Q.  in der Erwägung, dass neben einer langen Lebensdauer auch das Qualitätsniveau eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus entscheidend dafür ist, inwiefern mit dem fraglichen Produkt ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird;

R.  in der Erwägung, dass es auf einzelstaatlicher Ebene immer mehr Initiativen gibt, in deren Rahmen das Problem der vorzeitigen Obsoleszenz von Produkten und Software gelöst werden soll; in der Erwägung, dass für den Binnenmarkt eine einschlägige gemeinsame Strategie ausgearbeitet werden muss;

S.  in der Erwägung, dass die Lebensdauer digitaler Medien für die Lebensdauer elektronischer Geräte von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass elektronische Geräte angesichts der Tatsache, dass Software immer schneller obsolet wird, unbedingt anpassbar sein müssen, damit sie auf dem Markt wettbewerbsfähig bleiben;

T.  in der Erwägung, dass Produkte mit beabsichtigt konstruierten Schwachstellen, die dazu führen, dass sie nach einer vorab festgelegten Anzahl von Einsätzen defekt und letztendlich nicht mehr funktionsfähig sind, nur dazu führen, dass das Vertrauen der Verbraucher eingebüßt wird, und dass solche Produkte keine Marktzulassung erhalten sollten;

U.  in der Erwägung, dass aus Eurobarometer-Umfragen hervorgeht, dass 90 % der Bürger der Überzeugung sind, dass Produkte mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen werden sollten, aus denen die Nutzungsdauer hervorgeht;

V.  in der Erwägung, dass sich aus einer längeren Produktlebensdauer für alle Wirtschaftsakteure – d. h. auch für KMU – Vorteile ergeben;

W.  in der Erwägung, dass gemäß dem Siebten Umweltaktionsprogramm konkrete Maßnahmen getroffen werden sollten, um die Langlebigkeit, die Reparierbarkeit und die Wiederverwendbarkeit von Produkten zu verbessern und ihre Lebensdauer zu verlängern;

X.  in der Erwägung, dass die erweiterte Herstellerverantwortung diesbezüglich eine tragende Rolle spielen muss;

Y.  in der Erwägung, dass die politischen Entscheidungsträger, Bürger und Unternehmen einbezogen werden müssen, wenn das Modell der Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden soll, und dass in dieser Hinsicht nicht nur bei der Konzeption und beim Verkauf bzw. der Erbringung von Waren und Dienstleistungen, sondern auch im Hinblick auf die Denkweise und die Erwartungen der Verbraucher sowie bei Geschäftstätigkeiten ein Wandel vollzogen werden muss, und dass zu diesem Zweck neue Märkte aufgebaut werden müssen, die der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die Konsummuster ändern, und sich auf die Verwendung, Wiederverwendung und gemeinsame Nutzung von Produkten ausrichten und so dazu beitragen, dass sich die Nutzungsdauer von Produkten verlängert und wettbewerbsfähige, langlebige und nachhaltige Produkte konzipiert werden;

Z.  in der Erwägung, dass bei vielen Leuchten kein Austausch der Leuchtmittel möglich ist, was unter Umständen zu Problemen führt, wenn das Leuchtmittel defekt ist, neuere, effizientere Leuchtmittel auf den Markt kommen oder sich Kundenwünsche – z. B. in Bezug auf die Lichtfarbe – ändern, weil in diesen Fällen dann die gesamte Leuchte ersetzt werden muss;

AA.  in Erwägung, dass LED idealerweise nicht fest verbaut, sondern austauschbar sein sollten;

AB.  in der Erwägung, dass im Rahmen der Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft die Reparierbarkeit, Anpassbarkeit, Nachrüstbarkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten mit weiteren Maßnahmen gefördert werden müssen, damit sich die Lebens- und die Nutzungsdauer von Produkten und/oder Komponenten von Produkten verlängern;

AC.  in der Erwägung, dass eine zunehmende Produktvielfalt, immer kürzere Innovationszyklen und ständig wechselnde Trends dazu führen, dass immer rascher neue Produkte erworben werden, womit sich die Nutzungsdauer von Produkten verkürzt;

AD.  in der Erwägung, dass der Wirtschaftszweig Reparatur, Gebrauchtwaren und Tauschhandel – also der Wirtschaftszweig, dessen Ziel die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten ist – großes Potenzial birgt;

AE.  in der Erwägung, dass zwischen dem Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, und der Aufrechterhaltung eines Umfelds, das nach wie vor Anreize für Innovationen und Weiterentwicklungen bietet, für ein ausgewogenes Verhältnis gesorgt werden muss;

Entwicklung robuster, langlebiger Qualitätsprodukte

1.  fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass für alle Produktkategorien ab der Konstruktionsphase geltende Mindestkriterien für die Beständigkeit festgelegt werden, soweit dies möglich ist, die sich auf die Bereiche Robustheit, Reparierbarkeit und Nachrüstbarkeit erstrecken und auf Normen beruhen, die von allen Mitgliedern der Europäischen Normungsorganisation, d. h. dem CEN, dem CENELEC und dem ETSI, ausgearbeitet werden;

2.  betont, dass zwischen der Verlängerung der Produktlebensdauer, der Umwandlung von Abfall in Ressourcen (Sekundärrohstoffe), der Industriesymbiose, Innovationen, der Verbrauchernachfrage, dem Umweltschutz und der Wachstumspolitik in allen Phasen des Produktzyklus für ein ausgewogenes Verhältnis gesorgt werden muss, und ist der Auffassung, dass die Entwicklung von immer ressourceneffizienteren Produkten einer kurzen Lebensdauer oder verfrühten Entsorgung von Produkten keinen Vorschub leisten darf;

3.  weist darauf hin, dass das Handelsangebot von Herstellern Themen wie Produktlanglebigkeit, Garantieverlängerung, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturfreundlichkeit und Austauschbarkeit von Einzelteilen Rechnung tragen sollte, sodass dem Bedarf, den Erwartungen und den Präferenzen der Verbraucher entsprochen wird, zumal diese Themen für den Wettbewerb in einer freien Marktwirtschaft von großer Bedeutung sind;

4.  weist darauf hin, dass Geschäftsstrategien wie das Produktleasing bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern eine Rolle spielen, zumal die Leasingunternehmen dann Eigentümer der geleasten Gegenstände bleiben und somit ein Anreiz besteht, Produkte erneut zu vermarkten und in die Entwicklung langlebigerer Produkte zu investieren, was dazu führt, dass weniger neue Produkte hergestellt werden und weniger Abfall entsteht;

5.  erinnert an den Standpunkt des Parlaments in Bezug auf die Überarbeitung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft zur Änderung der Abfallrichtlinie, in dem es sich für die Stärkung des Grundsatzes der erweiterten Herstellerhaftung, durch die Anreize für eine nachhaltigere Produktgestaltung entstehen, aussprach;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Hersteller modularer Produkte, die einfach zerlegt werden und deren Einzelteile leicht ausgetauscht werden können, zu fördern;

7.  ist der Ansicht, dass das Ziel, dass Produkte langlebig und reparierbar sein sollten, mit dem Ziel der Nachhaltigkeit einhergehen sollte und zu diesem Zweck beispielsweise umweltfreundliche Werkstoffe verwendet werden sollten;

8.  weist mit Besorgnis darauf hin, dass viel Elektronikabfall entsteht, wenn Verbraucher den Telekommunikationsanbieter wechseln und in der Folge Modems, Router und Fernseh-Decoder/Beistellgeräte (Set-Top-Boxen) ausgetauscht werden; weist die Verbraucher und Telekommunikationsanbieter erneut darauf hin, dass die Verbraucher gemäß der Verordnung EU/2015/2120 das Recht haben, bei dem Wechsel zu einem anderen Telekommunikationsanbieter frei zu entscheiden, welche Endgeräte sie verwenden möchten;

Förderung der Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten

9.  fordert die Kommission auf, reparierbare Produkte zu fördern und zu diesem Zweck

–  Anreize für Maßnahmen zu schaffen, durch die es für die Verbraucher attraktiv wird, Produkte reparieren zu lassen, und diese Maßnahmen auch zu fördern,

–  darauf hinzuwirken, dass Konstruktion und Material so ausgelegt werden, dass die Reparatur des Produkts oder das Auswechseln seiner Bauteile einfacher und günstiger wird, wobei die Verbraucher bei mangelhaften Produkten keinem endlosen Reparatur- bzw. Wartungskreislauf ausgesetzt werden sollten,

–  darauf hinzuwirken, dass die Gewährleistung in Fällen, in denen ein Produkt wiederholt Mängel aufweist oder die Reparatur über einen Monat dauert, um den Zeitraum verlängert wird, der für die Reparatur benötigt wird,

–  mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass Bauteile, die unverzichtbar sind, damit ein Produkt funktioniert, austauschbar und reparierbar sind, indem die Reparierbarkeit zu den wesentlichen Produktmerkmalen gezählt wird, wenn dies vorteilhaft ist, und indem verboten wird, dass wesentliche Komponenten – etwa Batterien oder LED – fest verbaut werden, sofern dies nicht aus Sicherheitsgründen notwendig ist,

–  die Hersteller nachdrücklich aufzufordern, beim Verkauf eines Produkts die einschlägigen Wartungs- und Reparaturanleitungen bereitzustellen, und zwar insbesondere bei Produkten bei denen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen von besonderer Bedeutung sind, damit sich die Chance einer längeren Lebensdauer erhöht,

–  dafür zu sorgen, dass zum Zweck der Reparatur aller Produkte im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit besteht, Ersatzteile zu verwenden, die keine Originalteile sind, in Bezug auf Qualität und Leistung allerdings den Originalteilen entsprechen,

–  die Normung in Bezug auf Ersatzteile und Werkzeuge voranzutreiben, die für Reparaturen benötigt werden, damit sich die Reparaturdienstleistungen verbessern,

–  den Herstellern nahezulegen, Reparaturbetrieben Wartungs- und Reparaturanleitungen auf Anfrage in verschiedenen Sprachen zur Verfügung zu stellen,

–  den Herstellern nahezulegen, die Batterietechnik weiterzuentwickeln, damit die Lebensdauer von Batterien und Akkumulatoren der zu erwartenden Lebensdauer des entsprechenden Produkts besser entspricht, oder alternativ dafür zu sorgen, dass Batterien leichter ausgetauscht werden können, und zwar zu einem Preis, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Preis des Produktes steht;

10.  hält es für sinnvoll, dafür zu sorgen, dass die Ersatzteile, die unerlässlich sind, damit ein Gerät einwandfrei funktioniert und sicher ist, verfügbar sind, und dass zu diesem Zweck

–  darauf hingewirkt wird, dass neben Baugruppen auch einzelne Ersatzteile verfügbar sind,

–  darauf hingewirkt wird, dass Wirtschaftsteilnehmer einen angemessenen technischen Service für die von ihnen hergestellten oder eingeführten Produkte anbieten und die Ersatzteile bereitstellen, die unerlässlich sind, damit ein Gerät einwandfrei funktioniert und der Betrieb sicher ist, und zwar zu einem Preis, der der Produktart und seiner Lebensdauer entspricht,

–  ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ob für Geräte Ersatzteile erhältlich sind, unter welchen Voraussetzungen und für welchen Zeitraum, und, falls angemessen, eine digitale Plattform eingerichtet wird;

11.  legt den Mitgliedstaaten nahe, Anreize zur Förderung langlebiger, hochwertiger und reparierbarer Produkte sowie dafür zu ermitteln, dass vermehrt repariert und aus zweiter Hand gekauft wird, und legt ihnen nahe, dafür zu sorgen, dass für das Reparaturwesen Ausbildungsangebote ausgearbeitet werden;

12.  weist darauf hin, dass unbedingt die Möglichkeit gewährleistet sein sollte, Produkte von unabhängigen Anbietern reparieren zu lassen, und dass daher beispielsweise technischen Lösungen, Sicherheitsvorkehrungen und Softwarelösungen entgegengewirkt werden sollte, die dazu führen, dass Reparaturen nur von zugelassenen Unternehmen oder Stellen ausgeführt werden können;

13.  fordert, dass darauf hingewirkt wird, dass Ersatzteile auf dem Markt für Gebrauchtwaren wiederverwendet werden;

14.  stellt fest, dass über den 3D-Druck Teile für professionelle Anbieter und für die Verbraucher bereitgestellt werden können; weist nachdrücklich darauf hin, dass dabei die Produktsicherheit, der Schutz vor Fälschung und der Urheberrechtsschutz gewahrt bleiben müssen;

15.  weist darauf hin, dass für die erfolgreiche Umsetzung der Kreislaufwirtschaft die Verfügbarkeit von Standard- und Modulkomponenten, die Planung von Zerlegungsprozessen, ein langfristig angelegtes Produktdesign und effiziente Fertigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen;

Umsetzung eines auf Nutzung ausgerichteten Wirtschaftsmodells und Förderung von KMU und Beschäftigung in der EU

16.  betont, dass der Übergang zu neuen Geschäftsmodellen, beispielsweise hybriden Leistungsangeboten (kombiniertes Angebot von Produkten und Dienstleistungen), Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Produktions- und Verbrauchsmuster birgt, sofern diese Kombinationen von Produkten und Dienstleistungen nicht zu einer Verkürzung der Produktlebenszeit führen, und betont, dass derartige Geschäftsmodelle keine Möglichkeiten zur Steuervermeidung bieten sollten;

17.  betont, dass das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle – z. B. internetbasierte Dienste, neue Vertriebsformen und Gebrauchtwarenkaufhäuser – und die zunehmende Verbreitung informeller Reparatureinrichtungen (Reparatur‑Cafés und entsprechende Selbsthilfekurse) die Verlängerung der Produktlebenszeit begünstigen und zugleich das Bewusstsein der Verbraucher für langlebige Produkte schärfen und deren Vertrauen in langlebige Produkte stärken können;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf,

–  eine Konsultation mit allen betroffenen Interessenträgern durchzuführen und dabei auf ein Absatzmodell hinzuwirken, das auf der Nutzung von Produkten beruht und für alle Beteiligten mit Vorteilen einhergeht,

–  ihre Bemühungen zu intensivieren und zu diesem Zweck den Ausbau der funktionalen Wirtschaft zu fördern und zu unterstützen, dass Geräte gemietet, getauscht oder ausgeliehen werden,

–  lokale und regionale Behörden zu fördern, die Wirtschaftsmodelle wie die kollaborative Wirtschaft und die Kreislaufwirtschaft aktiv fördern, zumal diese Modelle einer effizienteren Ressourcennutzung und der Nutzung langlebiger Produkte sowie auch der Reparatur, der Wiederverwendung und dem Recycling förderlich sind;

19.  legt den Mitgliedstaaten nahe, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge der Bestimmung hinsichtlich der Lebenszykluskosten gemäß Richtlinie 2014/24/EU Rechnung getragen wird, und dafür Sorge zu tragen, dass sich die Wiederverwendungsquote von Verwaltungsausrüstung, die von Behörden angeschafft wird, erhöht;

20.  legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, die kollaborative Wirtschaft im Rahmen ihrer öffentlichen Maßnahmen zu fördern, da sie mit Vorteilen einhergeht, was die Nutzung knapper Ressourcen und Kapazitäten angeht, beispielsweise im Verkehrssektor oder im Wohnungswesen;

21.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft zu bekräftigen, wie wichtig es ist, dass Produkte langlebig sind;

22.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Abfallhierarchie gemäß den Rechtsvorschriften der Union (Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG)) umfassend Rechnung zu tragen und insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte nicht als Abfall zu behandeln, sondern ihren Nutzwert weitestgehend auszuschöpfen, und zu diesem Zweck beispielsweise Mitarbeitern von Wiederverwendungszentren Zugang zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu gewähren, da diese Personen für solche Geräte bzw. Bauteile dieser Geräte Verwendung haben;

23.  ist der Ansicht, dass die in diesem Bericht genannten Maßnahmen insbesondere auf KMU und Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission Anwendung finden sollten, und zwar in einer Art und Weise, die der Größe und den Kapazitäten der KMU bzw. der Kleinstunternehmen entspricht und verhältnismäßig ist, sodass sich die Unternehmen weiterentwickeln können und Anreize für neue Arbeitsplätze sowie auch Ausbildungsmaßnahmen für neue Berufe in der EU entstehen;

24.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die Austauschbarkeit von LED gefördert bzw. verbessert werden kann, und dabei neben Ökodesign-Maßnahmen auch weniger strikte Mittel in Betracht zu ziehen, etwa eine Produktkennzeichnung, Anreizsysteme, öffentliche Ausschreibungen oder – wenn Leuchtmittel fest verbaut sind – eine längere Gewährleistungsfrist;

25.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirkungsvolle Marktüberwachung zu sorgen, um sicherzustellen, dass sowohl europäische als auch eingeführte Produkte die Anforderungen in Bezug auf Produktpolitik und Ökodesign erfüllen;

26.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Behörden einzubeziehen und ihre Zuständigkeitsbereiche zu achten;

Verbesserung der Verbraucherinformationen

27.  fordert die Kommission auf, die Informationen über die Lebensdauer von Produkten zu verbessern und zu diesem Zweck

–  die Einführung eines freiwilligen europäischen Gütezeichens zu prüfen, das u. a. Angaben zur Lebensdauer, zum Ökodesign, zur Nachrüstbarkeit und zur Reparierbarkeit entsprechend dem technischen Fortschritt umfassen würde,

–  freiwillige Tests mit Unternehmen und anderen Interessenträgern auf EU-Ebene mit dem Ziel durchzuführen, eine Kennzeichnung in Bezug auf die zu erwartende Nutzungsdauer eines Produkts auf der Grundlage standardisierter Kriterien auszuarbeiten, die alle Mitgliedstaaten zur Anwendung bringen könnten,

–  die wichtigsten Gebrauchsgüter und insbesondere große Elektrogeräte mit Verbrauchszählern auszustatten,

–  zu bewerten, wie sich eine Anpassung der standardisierten Kennzeichnung mit Angaben zur Lebensdauer an die gesetzliche Gewährleistungsfrist auswirken würde,

–  digitale Anwendungen oder soziale Medien zu nutzen,

–  die Angaben zu standardisieren, die in Handbüchern zur Lebensdauer, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit dargelegt werden, damit dafür gesorgt ist, dass die Informationen klar, zugänglich und leicht verständlich sind,

–  dafür zu sorgen, dass die Informationen über die zu erwartende Lebensdauer eines Produkts auf Standardkriterien beruhen;

28.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf,

–  die lokalen und regionalen Behörden sowie Unternehmen und Verbände dabei zu unterstützen, Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher im Hinblick auf die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten durchzuführen und dabei insbesondere Informationen zur Wartung, zur Reparatur und zur Wiederverwendung usw. bereitzustellen,

–  die Sensibilisierung der Verbraucher zu fördern, was Produkte angeht, die frühzeitig Mängel aufweisen und nicht reparabel sind, und in diesem Sinne gegebenenfalls Plattformen zur Warnung der Verbraucher einzurichten;

29.  fordert die Kommission auf, einen regelmäßigen, strukturierten Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in der ganzen Union und zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, einschließlich der regionalen und kommunalen Behörden, zu fördern;

Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz

30.  fordert die Kommission auf, in Konsultation mit Verbraucherverbänden, Herstellern und anderen Interessenträgern einen Vorschlag für eine EU-weit geltende Definition des Begriffs „geplante Obsoleszenz“ für materielle Güter und Software vorzulegen; fordert die Kommission ferner auf, gemeinsam mit den Marktüberwachungsbehörden die Einrichtung eines unabhängigen Systems zu prüfen, mit dem getestet werden könnte, ob Produkte geplante Obsoleszenz aufweisen; fordert in dieser Hinsicht, dass Hinweisgeber auf rechtlicher Ebene besser geschützt werden und in Bezug auf die Hersteller abschreckende Maßnahmen getroffen werden;

31.  weist vor diesem Hintergrund auf die Vorreiterrolle einiger Mitgliedstaaten hin, beispielsweise die Initiative der Benelux‑Staaten zur Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz und zur Verlängerung der Lebensdauer (elektrischer) Haushaltsgeräte; betont, dass der Austausch bewährter Verfahren in diesem Zusammenhang wichtig ist;

32.  weist darauf hin, dass die Nachrüstbarkeit den Vorgang der Produktobsoleszenz verlangsamen, die Auswirkungen auf die Umwelt verringern und die Kosten für die Nutzer senken kann;

Stärkung des Gewährleistungsrechts

33.  hält es für entscheidend, dass die Verbraucher besser darüber informiert werden, wie sich das Gewährleistungsrecht gestaltet; fordert, dass die Gewährleistungsansprüche auf den Kaufbelegen von Produkten umfassend dargelegt werden;

34.  fordert die Kommission auf, Initiativen und Maßnahmen zu ergreifen, um das Verbrauchervertrauen zu stärken, und zu diesem Zweck

–  den Verbraucherschutz zu stärken, und zwar insbesondere bei Produkten, deren Nutzungszeit nach vernünftigem Ermessen länger ist, und dabei die strikten Verbraucherschutzbestimmungen zu berücksichtigen, die in einigen Mitgliedstaaten bereits eingeführt wurden,

–  die Auswirkungen der Ökodesign-Bestimmungen und des Vertragsrechts auf energieverbrauchsrelevante Produkte zu berücksichtigen, damit bei den Produktvorschriften ein ganzheitliches Konzept zur Anwendung kommen kann,

–  dafür Sorge zu tragen, dass die Verbraucher im Rahmen des Kaufvertrags förmlich auf ihre Gewährleistungsansprüche hingewiesen werden, und auch Informationsprogramme im Hinblick auf diese Ansprüche zu fördern,

–  den Nachweis des Kaufs für die Verbraucher zu vereinfachen, indem eingeführt wird, dass die Gewährleistung an die Ware und nicht an den Käufer gebunden ist, und ferner für die flächendeckende Einführung digitaler Kaufnachweise und Garantiesysteme zu sorgen;

35.  fordert, dass auf EU‑Ebene ein Beschwerdemechanismus eingeführt wird, der in Anspruch genommen werden kann, wenn gegen das Gewährleistungsrecht verstoßen wird, damit die einschlägigen Verwaltungsstellen die Durchsetzung der europäischen Normen leichter überwachen können;

36.  weist darauf hin, dass durch die Stärkung des Grundsatzes der erweiterten Herstellerverantwortung und die Festlegung entsprechender Mindestanforderungen Anreize für eine nachhaltigere Produktgestaltung geschaffen werden können;

Schutz der Verbraucher vor Software-Obsoleszenz

37.  fordert, dass in Sachen Aufrüstung, Sicherheitsaktualisierungen und Produktlebensdauer für mehr Transparenz gesorgt wird, zumal diese Aspekte von Belang sind, wenn Soft- und Hardware einwandfrei funktionieren soll; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen gestärkt werden muss;

38.  regt an, dass die Lieferanten und die Hersteller mehr Transparenz walten lassen, indem in Verträgen über Produkte der Mindestzeitraum genannt wird, in dem für Betriebssysteme Sicherheitsaktualisierungen bereitgestellt werden; schlägt vor, dass eine Definition für einen „angemessenen Nutzungszeitraum“ festgelegt wird; betont ferner, dass der Produktlieferant für die Bereitstellung von Software‑Aktualisierungen Sorge tragen muss, wenn eingebettete Betriebssysteme genutzt werden; fordert die Hersteller auf, klare Informationen darüber bereitzustellen, inwiefern Software‑Aktualisierungen und andere Aktualisierungen mit den eingebetteten Betriebssystemen, die den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden, kompatibel sind;

39.  fordert, dass die Möglichkeit bestehen muss, essenzielle Software-Aktualisierungen rückgängig zu machen, und dass bei derartigen Aktualisierungen erläutert werden muss, wie sie sich auf den Betrieb des Geräts auswirken, und dass neue essenzielle Software mit der vorausgehenden Generation der Software kompatibel sein muss;

40.  spricht sich dafür aus, dass modulare Bauteile verwendet werden – was auch für den Prozessor gelten sollte –, damit Geräte stets auf den neuesten Stand gebracht werden können, und dass dieser Prozess durch entsprechende Normen gefördert wird;

o

o  o

41.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10.
  • [2]  ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1.
  • [3]  ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171.
  • [4]  ABl. C 67 vom 6.3.2014, S. 23.
  • [5]  ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.
  • [6]  ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.

BEGRÜNDUNG

Langlebige Produkte – eine Herausforderung für die Verbraucher

Das Problem der Langlebigkeit von Produkten betrifft verschiedene Aspekte:

–  die mangelhafte Gestaltung und Reparierbarkeit von Produkten,

–  die Lebensdauer der Software, die auf IT-Geräten installiert ist,

–  die Verfügbarkeit von Verbraucherinformationen.

Die Verbraucher vertrauen immer weniger darauf, dass Produkte wirklich solide sind. Dieser Vertrauensverlust ist auf den Qualitätsabfall im Rahmen der Herstellung von Billigprodukten und die Berichterstattung über schockierende Vorfälle zurückzuführen, auch wenn Letztere eher selten auftreten. Aus einer Studie, die kürzlich von einem französischen Verbraucherverband durchgeführt wurde, geht hervor, dass 92 % der befragten Personen davon überzeugt sind, dass Elektrogeräte und Hightech‑Produkte absichtlich auf eine kurze Lebensdauer ausgelegt werden.

Die europäischen Verbraucher haben quasi keinerlei Zugang zu Informationen darüber, wie zuverlässig Produkte sind. Weil vom Preis nicht mehr auf die Qualität geschlossen werden kann, werden zunehmend Produkte aus niedrigen Preissegmenten gekauft, die in Schwellenländern hergestellt werden, d. h. es findet ein Wettbewerb hinsichtlich des günstigsten Angebots statt. Durch diesen Umstand gelangen die europäischen Unternehmen, die oft langlebigere Qualitätsprodukte anbieten, ins Hintertreffen.

Darüber hinaus stellt sich mit der Massenverbreitung vernetzter Geräte und aufgrund der Abhängigkeit der Nutzer von neuen Technologien die heikle gesellschaftsrelevante Frage nach dem Umgang mit der immer schneller eintretenden Obsoleszenz von Software und Datenträgern. Und ebendiese Obsoleszenz trifft gerade die einkommensschwächsten Bürger am stärksten: Weil sie nicht viel Geld haben, erwerben sie vor allem günstige Geräte, die schneller kaputtgehen, und sind damit doppelt gestraft.

Reparierbarkeit von Produkten – eine Herausforderung für die Wirtschaft

Die Verbraucher sind nicht nur angesichts der mangelhaften Produktgestaltung unzufrieden, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass Produkte nicht repariert werden können. Dies schwächt auch die Reparaturbranche, in der in Europa Jahr für Jahr immer mehr Arbeitsplätze abgebaut werden.

Die Tatsache, dass Produkte nicht repariert werden können, ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen:

–  Ersatzteile sind nur schwierig erhältlich und zu teuer.

–  Die Arbeitskosten sind im Vergleich zu eingeführten Produkten, die zu niedrigen Preisen angeboten werden, zu hoch.

–  Es stehen keine ausreichenden Informationen darüber zur Verfügung, wie Produkte zu reparieren bzw. zu warten sind.

–  Die Software und die Elektronikbauteile werden immer komplexer.

–  Unabhängige Anbieter von Reparaturen und Verbraucher, die ihre Geräte selbst reparieren möchten, sind mit Zugangshindernissen konfrontiert.

–  Geräte und Gerätebauteile sind nur sehr eingeschränkt reparabel.

–  Während einer Reparatur werden nur selten Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt.

Einer Eurobarometer‑Umfrage aus dem Jahr 2014 zufolge würden es 77 % der Unionsbürger vorziehen, ein Gerät zu reparieren bzw. reparieren zu lassen, anstatt ein neues zu kaufen, sehen sich letztendlich aber dazu gezwungen, Produkte zu ersetzen bzw. zu entsorgen, da eine Reparatur zu teuer wäre bzw. die entsprechenden Dienstleistungen nicht angemessen sind.

Die Hindernisse, die sich in Bezug auf Reparaturen stellen, führen dazu, dass in der Reparaturbranche immer weniger Personen aktiv erwerbstätig sind:

–  In den Niederlanden sind in dieser Branche in einem Zeitraum von sieben Jahren 2000 Arbeitsplätze abgebaut worden.

–  In Deutschland haben innerhalb eines Jahres 13 % der Geschäfte, die Reparaturen für Radio- und Fernsehgeräte anboten, geschlossen.

–  In Polen ist die Anzahl der Personen, die Reparaturen anbieten, innerhalb von zwei Jahren um 16 % zurückgegangen.

Gleichzeitig erfreuen sich kostenlose Selbsthilfewerkstätten für die Reparatur von Geräten oder auch Websites, auf denen erklärt wird, wie Geräte repariert werden können, immer größerer Beliebtheit. Die Nachfrage nach Reparaturdienstleistungen ist also grundsätzlich vorhanden.

Die Reparaturbranche bietet also Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die nicht verlagert werden können, aber nur dann entstehen werden, wenn Geräte auf Langlebigkeit ausgelegt werden und repariert werden können und die Dienstleistungen besser auf den Bedarf der Verbraucher abgestimmt werden. Produkte eher zu reparieren als umzutauschen, vor allem im Rahmen der Gewährleistungspflicht, ist auch aus ökologischer Sicht wichtig, denn der systematische Umtausch führt dazu, dass relativ neue Produkte entsorgt werden, und stellt für die Hersteller keinen Anreiz dafür dar, solidere Produkte zu konzipieren.

Viele defekte Geräte werden letztendlich nicht repariert (bei Elektrik- und Elektronikgeräten beläuft sich der entsprechende Anteil auf 44 %). Über die Förderung der Reparaturbranche könnten also Arbeitsplätze geschaffen werden, und Abfall sowie Verschmutzung könnten reduziert werden, ganz zu schweigen davon, dass die Kaufkraft der Verbraucher erheblich steigen würde und für die europäischen Unternehmen weitere Geschäftschancen entstehen würden.

Ein ganzheitliches Konzept für die Umsetzung eines Wirtschaftsmodells, das auf Nutzung ausgerichtet ist

Die Lebensdauer von Produkten ist vom Zusammenspiel der verschiedenen interagierenden Akteure abhängig – von den Herstellern, den Lieferanten, den Händlern, den Verbrauchern und auch von den Mitgliedstaaten. Über den Ansatz, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, dürfte auch zu einem Wirtschaftsmodell beigetragen werden, das auf einem Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und der Industrieakteure sowie den Umweltanforderungen beruht.

Die Produktgestaltung ist für die Produktlebensdauer von entscheidender Bedeutung, das Absatzmodell ist aber mindestens genauso wichtig. Die funktionale und die kollaborative Wirtschaft befinden sich derzeit im Aufschwung und eröffnen ganz neue Perspektiven, was die Verbesserung der Qualität und der Nachhaltigkeit von Produkten angeht, die auf dem Markt angeboten werden. Gefördert werden sollte die Nutzung von Produkten und nicht der Besitz, weil der Schwerpunkt somit auf die Dienstleistungserfahrung und nicht auf die Neukaufquote gelegt wird. Die neuen Technologien sind diesem auf Nutzung ausgerichteten Wirtschaftsmodell förderlich, da sie den Austausch in einer Gemeinschaft fördern, deren Mitglieder sich gegenseitig vertrauen, womit dieses Modell zu beträchtlichen wirtschaftlichen und ökologischen Gewinnen beitragen könnte.

Dieses Modell ist integraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft. Die Kommission hat mit ihrem einschlägigen Legislativpaket 2015 darauf hingearbeitet, die Entwicklung dieses äußerst positiven, ressourcenschonenden Modells zu fördern, das auch zur Abfallreduzierung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt und bewirkt, dass die Wirtschaft wettbewerbsfähiger wird.

Im Rahmen dieses Modells könnten neue Arbeitsplätze auf allen Qualifikationsebenen entstehen, wenn gleichzeitig eine entsprechende Bildungs- und Ausbildungspolitik umgesetzt würde.

Im Bereich Wiederverwendung und Reparatur könnten schätzungsweise je 10 000 Tonnen gebrauchter Produkte 296 Arbeitsplätze entstehen. Angesichts der Tatsache, dass ein Drittel der Produkte, die in Recycling‑Zentren gesammelt werden, wiederverwendet werden könnten, würden also mehr als 200 000 lokale Arbeitsplätze entstehen, wenn nur 1 % der kommunalen Abfälle in Europa für die Wiederverwendung vorbereitet würden.

Die Wiederverwendung wird gegenüber dem Recycling oft vernachlässigt, stellt aber eine Möglichkeit dar, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, indem diese nach nur geringfügiger Aufarbeitung erneut dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Aus aktuellen Studien geht hervor, dass in Europa 10 500 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, die nicht verlagert werden können, wenn europäische Unternehmen ihre Computer wiederverwenden würden, anstatt sie zu recyceln, und dass dabei zudem jährlich fast 6 Mio. Tonnen weniger an Treibhausgasen ausgestoßen und 44 Mio. m3 Wasser eingespart würden, ganz zu schweigen von Rohstoffeinsparungen.

Über die Änderung der Herstellungs-, Absatz- und Nutzungsmuster im Hinblick auf die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten können Bedingungen geschaffen werden, die einem Wirtschaftsaufschwung auf dem Binnenmarkt förderlich wären. Die Kosten für Rohstoffe werden ganz sicher steigen, und daher muss unbedingt sparsam mit ihnen umgegangen werden. Dies betrifft insbesondere das Materialmanagement am Ende des Produktlebenszyklus. Im Rahmen einer industriepolitischen Strategie für nachhaltige Produkte würden sich die Rohstoffkosten amortisieren, woraus sich insbesondere aufgrund der Kundenbindung Renditen und Gewinne ergeben würden.

Und auch die Behörden müssten in diesem Bereich ihren Beitrag leisten, indem Anreize für bewährte industrielle Verfahren geschaffen werden und die Behörden selbst mit gutem Beispiel vorangehen, was das Beschaffungswesen angeht, und indem sie beispielsweise Verbände dabei unterstützen, die Bürger im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Konsum und eine bessere Pflege von Geräten zu sensibilisieren.

Langlebige Produkte – eine Herausforderung für die Öffentlichkeit und die Politik

An einer Reihe von Berichten auf europäischer Ebene und Legislativverfahren in den Mitgliedstaaten hat sich gezeigt, dass dem Problem, dass Geräte in immer kürzeren Abständen ersetzt werden, unbedingt begegnet werden muss.

Mit der Stellungnahme der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel des Europäischen Wirtschafts- und Sozialrats vom 17. Oktober 2013 wurden die Weichen für eine gemeinsamen Herangehensweise gestellt, und es wurde eine Reihe von Empfehlungen dargelegt, über die ein Konsens erlangt werden konnte. So wurden etwa die Unterschiede zwischen der „technischen“ geplanten Obsoleszenz im eigentlichen Sinne, der indirekten Obsoleszenz, der Obsoleszenz, die durch Inkompatibilität entsteht, und psychologischer Obsoleszenz, zu der es durch Werbekampagnen kommt, dargelegt.

Dies führte zu einer Studie des Wirtschafts- und Sozialausschusses darüber, wie sich eine Kennzeichnung über die Lebensdauer von Produkten auf die Verbraucher auswirken würde. Im Rahmen dieser Studie wurde belegt, dass 92 % der Europäer eine Kennzeichnung hinsichtlich der Lebensdauer (oder der Nutzungsdauer) von Produkten wünschen. Aus ihr geht auch hervor, in welchem Maße die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen – zumindest teilweise – davon abhängt, dass sie das Vertrauen der Verbraucher zurückgewinnen.

Diese auf europäischer Ebene angestrengten Bemühungen spiegeln sich in den politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten wider:

–  Belgien war in diesem Bereich mit der Annahme einer Entschließung des Senats zur Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz energieverbrauchsrelevanter Produkte im Februar 2012 Vorreiter. In dieser Entschließung wird unter anderem die Empfehlung ausgesprochen, auf europäischer Ebene eine Kennzeichnung zur Lebensdauer energieverbrauchsrelevanter Produkte (Glühbirnen, Computer, Mobiltelefone usw.) sowie zur Reparierbarkeit dieser Produkte einzuführen.

–  Frankreich hat – parallel zu den Initiativen französischer Unternehmen – seinen Rechtsrahmen geändert und im August 2015 ein Energiewende‑Gesetz, in dessen Rahmen die geplante Obsoleszenz strafbar ist, und im März 2014 ein Gesetz über den Energieverbrauch, in dem die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Gewährleistung und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen dargelegt werden, angenommen.

–  Die Rechtsvorschriften der Niederlande sehen vor, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren lediglich als Mindestanforderung zu werten ist. Für bestimmte Produkte, darunter insbesondere Kraftfahrzeuge, Waschmaschinen und andere Gebrauchsgüter, kann eine längere Gewährleistungsfrist gelten, die sich an der durchschnittlichen Lebensdauer bemisst, von der die Verbraucher nach vernünftigem Ermessen ausgehen können.

–  Auch Finnland plant, die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu ändern, und zwar im Rahmen eines Verbraucherschutzgesetzes. Gemäß der Präambel des Gesetzes haftet der Verkäufer – etwa bei Kraftfahrzeugen, Baumaterial und Elektrogeräten – auch für Herstellungsmängel, die erst mehr als zwei Jahre nach der Lieferung des jeweiligen Produkts auftreten. Dieser Ansatz ähnelt dem Konzept, das in den Niederlanden verfolgt wird. Für die Festlegung der Lebensdauer einzelner Produkte ist ein Mediator zuständig, der seine Bewertung anhand verschiedener Kriterien erstellt – etwa auf der Grundlage des Produktpreises, des Preises der Bestandteile oder auch der Nutzung, also etwa darauf, wie oft ein Gerät verwendet wird. Der Gesetzgeber selbst hat keine Liste zu der „zu erwartenden Lebensdauer“ konkreter Produkte verfasst. Allerdings können Einzelfälle im Rahmen der Empfehlungen des „Consumer Dispute Board“ geprüft werden.

–  In Spanien wurde im Rahmen einer Konferenz über neue Konsummodelle, zu der der Europäische Wirtschafts- und Sozialrat geladen hatte, am 24. Juni 2014 die „Entschließung von Madrid“ zu bewährten Verfahren in den Bereichen gemeinschaftlicher Konsum und geplante Obsoleszenz angenommen.

–  In Österreich wurde ein Gütezeichen für langlebige, reparaturfreundlich konstruierte elektrische und elektronische Geräte eingeführt.

–  In Schweden wurden verschiedene steuerliche Maßnahmen getroffen, die im Januar 2017 in Kraft treten. Ziel ist die Stärkung der Reparaturbranche sowie der Recycling- und der Kreislaufwirtschaft. Vorgesehen ist Folgendes:

•  Reparaturen sollen günstiger werden, indem der Mehrwertsteuersatz für bestimmte Produkte von 25 auf 12 % gesenkt wird (z. B. für Fahrräder, Schuhe und Kleidungsstücke).

•  Verbrauchern, die Elektrogeräte reparieren lassen, soll die Möglichkeit offenstehen, 50 % der Lohnkosten von der Steuer abzusetzen.

•  Produkte, die Stoffe enthalten, die nicht oder nur schwer recycelt und repariert werden können, sollen besteuert werden.

Diese Maßnahmen gelten als Investition, mit der erreicht werden soll, dass die vergleichsweise höheren Kosten, die durch Umweltverschmutzung, Verschwendung, Abfallbewirtschaftung und Arbeitslosigkeit entstehen, sinken.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (11.4.2017)

für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

zu dem Thema „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“
(2016/2272(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Christel Schaldemose

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass angesichts der Abhängigkeit der Union von Rohstoffimporten und des raschen, kurzfristigen Abbaus beträchtlicher Mengen an natürlichen Ressourcen eine wesentliche Herausforderung darin besteht, so viele Ressourcen wie möglich innerhalb der EU wiederzuverwerten und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern;

B.  in der Erwägung, dass die Verlängerung der Produktlebensdauer im Zusammenhang damit zu sehen ist, dass im Rahmen des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft ein ganzheitlicher Wandel bei der Art, wie produziert und verbraucht wird, vollzogen werden muss; in der Erwägung, dass eine effizientere Nutzung der Ressourcen bei gleichzeitiger Senkung der jährlich insgesamt entstehenden Treibhausgasemissionen auch zu wesentlichen Nettoersparnissen für Unternehmen, Behörden und Verbraucher in der Union sowie zu einer Verringerung der Umweltauswirkungen von Produkten führen dürfte;

C.  in der Erwägung, dass der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union und den jeweiligen Durchführungsleitlinien des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Rechnung getragen werden muss;

D.  in der Erwägung, dass gemäß dem Siebten Umweltaktionsprogramm konkrete Maßnahmen getroffen werden sollen, um die Dauerhaftigkeit, die Reparierbarkeit und die Wiederverwendbarkeit von Produkten zu verbessern und ihre Lebensdauer zu verlängern;

E.  in der Erwägung, dass die erweiterte Herstellerverantwortung diesbezüglich eine tragende Rolle spielt;

F.  in der Erwägung, dass der Bericht der Ellen-MacArthur-Stiftung zu dem Thema: „Wachstum im Innern – Vision einer Kreislaufwirtschaft für Europa“ (Growth Within: a circular economy vision for a competitive Europe) deutlich macht, welche Chancen dem Übergang zu neuen Geschäftsmodellen wie dem Verkauf von Dienstleistungen statt Produkten innewohnen;

G.  in der Erwägung, dass für das Erreichen der Kreislaufwirtschaft die Beteiligung der politischen Entscheidungsträger, Bürger und Unternehmen erforderlich ist und nicht nur bei der Gestaltung und dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, sondern auch im Hinblick auf die Denkweise und die Erwartungen der Verbraucher sowie bei Geschäftstätigkeiten ein Wandel stattfinden muss, indem neue Märkte geschaffen werden, die auf Änderungen der Verbrauchsmuster reagieren und sich dahingehend entwickeln, dass sie auf die Verwendung, Wiederverwendung und die geteilte Nutzung von Produkten ausgerichtet werden und so zu einer Verlängerung der Produktlebensdauer und der Schaffung von wettbewerbsfähigen, langlebigen und nachhaltigen Produkten beitragen;

H.  in der Erwägung, dass bei vielen Leuchten ein Austausch der Leuchtmittel nicht mehr möglich ist, was unter Umständen zu Problemen führt, wenn das Leuchtmittel defekt ist, wenn neuere effizientere Leuchtmittel auf den Markt kommen oder sich Kundenwünsche z. B. in Bezug auf die Lichtfarbe ändern, weil in diesem Fall die gesamte Leuchte entfernt werden muss;

I.  in der Erwägung, dass im Rahmen der Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft die Reparierbarkeit, Um- und Nachrüstbarkeit, Langlebigkeit und Recycelfähigkeit von Produkten mit weiteren Maßnahmen gefördert werden müssen, um die Lebensdauer und die Nutzungsdauer von Produkten und/oder Komponenten von Produkten zu verlängern;

J.  in der Erwägung, dass die obersten Stufen der Abfallbewirtschaftungshierarchie, nämlich die Verringerung und die Vorbereitung für die Wiederverwendung, die wichtigsten Stufen sind, wenn es gilt, eine Null-Abfall-Strategie in die Wege zu leiten;

K.  in der Erwägung, dass der Verbrauch natürlicher Ressourcen in den letzten 30 Jahren in Europa um etwa 50 % gestiegen ist und täglich durchschnittlich 43 kg Ressourcen pro Person verbraucht werden;

L.  in der Erwägung, dass der Erhalt der Rohstoffe und die Begrenzung der Abfallerzeugung aus wirtschaftlichen und aus ökologischen Gründen erforderlich sind;

M.  in der Erwägung, dass eine zunehmende Produktvielfalt, immer kürzer werdende Innovationszyklen und ständig wechselnde Modetrends häufig zu einem schnelleren Neukauf von Produkten und damit zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer von Produkten führen;

N.  in der Erwägung, dass der Wirtschaftszweig Reparatur, Gebrauchtwaren und Tauschhandel – also der Wirtschaftszweig, dessen Ziel die Verlängerung der Produktlebensdauer ist – ein hohes Potenzial aufweist;

O.  in Erwägung, dass es wünschenswert wäre, wenn auch LED-Leuchtmittel in der Regel nicht fest verbaut, sondern austauschbar wären;

P.  in der Erwägung, dass ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen dem Vorhaben, die Produktlebensdauer zu verlängern, und der Aufrechterhaltung eines Umfelds, das Innovationen und Weiterentwicklungen nicht den Anreiz nimmt, hergestellt werden muss;

Q.  in der Erwägung, dass neuen Berichten zufolge Smartphones bewusst so entwickelt werden, dass ihre Funktionsfähigkeit nach ein bis zwei Jahren nicht mehr ausreichend gewährleistet ist;

1.  betont, dass die Verlängerung der Produktlebensdauer, die Umwandlung von Abfall in Ressourcen (Sekundärrohstoffe), die Industriesymbiose, Innovationen, die Verbrauchernachfrage, der Umweltschutz und die Wachstumspolitik in allen Phasen des Produktzyklus aufeinander abgestimmt werden müssen; ist der Auffassung, dass die Entwicklung von immer ressourceneffizienteren Produkten einer kurzen Lebensdauer oder verfrühten Entsorgung von Produkten keinen Vorschub leisten darf;

2.  hebt hervor, dass eine Verlängerung der Lebensdauer von Produkten nur erreicht werden kann, wenn gegen geplante Obsoleszenz gerichtete Maßnahmen getroffen werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die geplante Obsoleszenz vorzugehen und die Stellung der Verbraucher durch bessere Produktinformationen zu stärken; fordert die Kommission ferner auf, Berichte über die bewusste Konzeption von Produkten wie z. B. Smartphones für eine sehr begrenzte Lebensdauer zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen, um dagegen vorzugehen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, dem Inverkehrbringen von Produkten mit geplanter Obsoleszenz entgegenzuwirken;

3.  hebt hervor, dass eine Verlängerung der Lebensdauer von Produkten nur erreicht werden kann, wenn leichter austauschbare Standard- und Modulkomponenten verfügbar sind und der Demontage von Produkten bei deren funktionaler Gestaltung Rechnung getragen wird;

4.  betont, dass dem Übergang zu neuen Geschäftsmodellen, beispielsweise hybriden Leistungsangeboten (kombiniertes Angebot von Produkten und Dienstleistungen), Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Produktions- und Verbrauchsmuster innewohnen, sofern diese Kombinationen von Produkten und Dienstleistungen nicht zu einer Verkürzung der Produktlebenszeit führen, und betont, dass derartige Geschäftsmodelle keine Möglichkeiten zur Steuerumgehung bieten sollten;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten zu fördern, die mehrfach verwendbar, technisch langlebig und leicht zu reparieren sind und die, nachdem sie zu Abfall geworden sind und zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt wurden, geeignet sind, auf dem Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht zu werden, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfallhierarchie zu erleichtern; drängt darauf, dass bei diesen Maßnahmen die Auswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus und die Abfallhierarchie berücksichtigt werden;

6.  betont, dass das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle – z. B. Internetdienste, neue Vertriebsformen und Gebrauchtwarenkaufhäuser – und die zunehmende Verbreitung von informellen Reparatureinrichtungen (Repair-Cafés, Selbsthilfewerkstätten) die Verlängerung der Produktlebenszeit begünstigen und zugleich das Verbraucherbewusstsein für langlebige Produkte schärfen und das Vertrauen in diese stärken können;

7.  hebt hervor, dass die Förderung und Unterstützung von Modellen der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Verbrauchs und von der Verwendung von Produkten, die ressourceneffizient, langlebig, gut für die geteilte Nutzung geeignet, wiederverwendbar, reparierbar oder recycelbar sind, sowie Maßnahmen gegen das Inverkehrbringen von Produkten mit geplanter Obsoleszenz im Zusammenhang mit der Abfallvermeidung maßgeblich sind;

8.  weist darauf hin, dass Geschäftsstrategien wie das Produktleasing bei der Gestaltung langlebiger Produkte eine Rolle spielen – so bleiben Leasingunternehmen die Eigentümer der geleasten Gegenstände und es besteht ein Anreiz für sie, Produkte erneut zu vermarkten und in die Entwicklung langlebigerer Produkte zu investieren, mit der Folge, dass die Herstellung neuer Produkte und die Entsorgung von Produkten als Abfall abnimmt;

9.  hebt hervor, dass sich die Eigenschaften, die ein Produkt reparierbar, wiederverwendbar, recycelbar und langlebig machen, in der Produktgestaltung niederschlagen sollten, da die Menge der Ressourcen, die für ein Produkt aufgewendet wird, weitgehend schon während der Gestaltungsphase festgelegt wird; weist darauf hin, dass das Produktdesign beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle spielt, da es Auswirkungen auf den Lebenszyklus des jeweiligen Produktes hat;

10.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Entwicklung schadstofffreier Materialkreisläufe zu sorgen, indem sie sich stärker dafür einsetzen, dass besonders besorgniserregende Stoffe ersetzt werden und Stoffe, die unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bergen, verboten werden;

11.  betont, dass die Mitgliedstaaten Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten bieten sollten, sofern das im Interesse der Umwelt ist, und die Einrichtung von Systemen zur Förderung der Reparatur, der Wiederverwendung, der Refabrikation und der Aufarbeitung von Produkten unterstützen sollten;

12.  weist darauf hin, dass, was die Reparierbarkeit von Produkten betrifft, eine bessere Produktgestaltung erforderlich ist, zumal es entscheidend ist, dass Ersatzteile hauptsächlich für solche Produkte verfügbar gemacht werden, bei denen eine Verlängerung der Lebensdauer auf kosteneffiziente Weise möglich ist;

13.  spricht sich dafür aus, eine Definition des Begriffs „geplante Obsoleszenz“ auf der Ebene der EU auszuarbeiten und die diesbezüglichen Praktiken mit Strafen zu belegen;

14.  betont, dass die Liste der neuen Ökodesign-Produkte ambitionierter sein und mehr Produkte umfassen sollte;

15.  weist vor diesem Hintergrund auf die Vorreiterrolle einiger Mitgliedstaaten hin, beispielsweise die Initiative der Benelux-Staaten zur Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz und zur Verlängerung der Lebensdauer von (elektrischen) Haushaltsgeräten; betont, dass der Austausch bewährter Verfahren in diesem Zusammenhang wichtig ist;

16.  hält es für entscheidend, dass die Verbraucher besser über die Funktionsweise des Gewährleistungsrechts informiert werden; fordert, dass auf dem Kaufbeleg von Produkten auf die Gewährleistung im gesamten Wortlaut schriftlich hingewiesen wird;

17.  weist darauf hin, dass für die erfolgreiche Umsetzung der Kreislaufwirtschaft die Verfügbarkeit von Standard- und Modulkomponenten, die Planung von Demontageprozessen, das langfristig angelegte Produktdesign und effiziente Fertigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Kampagnen für die Förderung von Tätigkeiten durchzuführen, die Reparatur, An- und Verkauf von Gebrauchtwaren, Mietsysteme und den Tauschhandel umfassen, um so dem Kauf neuer Produkte entgegenzuwirken;

19.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Festlegung von Vorschriften über Mindestanteile an recycelten Materialien in neuen Produkten zu prüfen;

20.  weist auf den Arbeitsplan Ökodesign 2016–2019 der Kommission hin; begrüßt insbesondere die Einbeziehung der Produktlebensdauer als möglichen Umweltstandard in Bezug auf Aspekte der Materialeffizienz, einschließlich der Verlängerung der Produktlebensdauer, der Möglichkeit, Bauteile oder recycelte Materialien von Altprodukten wiederzuverwenden und der Verwendung wiederverwerteter Bauteile und/oder recycelter Materialien in Produkten;

21.  bekräftigt seine Forderung, dass die Kommission eine Neufassung der Rechtsvorschriften im Bereich Ökodesign vorschlagen sollte, um den Geltungsbereich dieser Vorschriften nicht nur auf energiebetriebene Produkte, sondern auf alle wichtigen Produktgruppen auszuweiten und alle einschlägigen Merkmale für Ressourceneffizienz schrittweise in die Produktgestaltungsvorschriften aufzunehmen;

22.  fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die die Hersteller dazu verpflichten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sicherzustellen und – um den Verbraucherrechten Rechnung zu tragen – Informationen über den Zeitraum, in dem die Ersatzteile verfügbar sind, bereitzustellen, und dafür zu sorgen, dass dies sowohl für Websites des Online-Warenhandels als auch für physische Verkaufsstellen gilt;

23.  fordert die Kommission erneut auf, gestützt auf eine Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen, ob in den Rechtsvorschriften im Bereich Ökodesign Mindestwerte für den Einsatz recycelbarer Materialien in neuen Produkten vorgesehen werden können;

24.  nimmt zur Kenntnis, dass die Plattformen der kollaborativen Wirtschaft als neue, nachhaltige Geschäftsmodelle wichtig für die Förderung der effizienteren Verwendung von Produkten sowie der längeren Produktlebensdauer sind;

25.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der Batterien-Richtlinie (2006/66/EG)[1] hinsichtlich der Entfernung von Batterien und Akkus von den Mitgliedstaaten vollständig angewendet und durchgesetzt werden, und die Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Wiederverwendung von Batterien zu fördern;

26.  weist mit Besorgnis auf die Menge der Eletronikabfälle hin, die durch das Wegwerfen von Modems, Routern und Fernseh-Decodern/Set-Top-Boxen entstehen, wenn Verbraucher ihren Telekommunikationsanbieter wechseln; weist die Verbraucher und Telekommunikationsanbieter erneut darauf hin, dass die Verbraucher gemäß der Verordnung EU/2015/2120 das Recht haben, bei dem Wechsel zu einem anderen Telekommunikationsanbieter frei zu entscheiden, welche Endgeräte sie verwenden möchten;

27.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie man die Austauschbarkeit von LED-Leuchtmitteln fördern und verbessern kann, und dabei neben den Ökodesign-Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen, wie zum Beispiel Kennzeichnungen, Anreizsysteme, öffentliche Ausschreibungen oder – im Falle fest verbauter Leuchtmittel – eine verlängerte Garantie;

28.  weist darauf hin, dass eine verantwortliche Verwendung von Produkten nur erzielt werden kann, wenn die Verbraucher die Umweltauswirkungen von Produkten auf der Grundlage ihres Lebenszyklus, ihres ökologischen Fußabdrucks und ihrer Qualität genau einschätzen können;

29.  hält es für sehr schwierig, eine verbindliche Kennzeichnung der geschätzten Produktlebensdauer einzuführen; regt an, ein solches Kennzeichnungssystem zunächst freiwillig mit einem einheitlichen Format und einer einheitlichen Vorgehensweise auf EU-Ebene zu erproben;

30.  weist darauf hin, dass ein Großteil des elektronischen Abfalls darauf zurückzuführen ist, dass die Hersteller nicht mehr dazu in der Lage sind, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen, die mit der Hardware kompatibel sind; vertritt die Ansicht, dass die Hersteller verpflichtet werden sollten, kompatible Softwareaktualisierungen anzubieten;

31.  weist darauf hin, dass durch die Stärkung des Grundsatzes der erweiterten Herstellerverantwortung und die Festlegung von Mindestanforderungen Anreize für eine nachhaltigere Produktgestaltung geschaffen werden können;

32.  fordert die Kommission auf, das EU-Umweltzeichen in besserer Weise dafür zu nutzen, die Informationen über die Produktlebensdauer und die Auffassungen der Verbraucher über die Langlebigkeit von Produkten zu verbessern; hebt hervor, dass sachkundige Entscheidungen der Verbraucher bei der Auswahl von Produkten/Marken indirekt als wirtschaftliche Anreize für die Hersteller wirken können; betont, dass die EU-Umweltkennzeichnung – zur stärkeren Sensibilisierung der Verbraucher für die erwartete Produktlebensdauer – auch Informationen über die Mindestlebensdauer oder die Mindestnutzungsdauer von Produkten enthalten sollte;

33.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu erarbeiten, die die Bereitstellung von Informationen vorsehen – gegebenenfalls nur auf freiwilliger Basis –, die den Verbrauchern Auskunft über die erwartete Produktlebensdauer, die Anzahl der Einsatzzyklen, für die es konzipiert wurde, und die Reparaturfähigkeit geben, sodass die Verbraucher sachkundigere Kaufentscheidungen treffen können;

34.  fordert die Kommission auf, von den Herstellern zu verlangen, Diagnose- und Wartungshandbücher der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Ersatzteile und Produktzubehör auf dem Markt für einen mehrjährigen Mindestzeitraum – entsprechend der erwarteten Produktlebensdauer, die auf dem EU-Umweltzeichen angegeben werden sollte – bereitzustellen;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mittel für Bildungs- und Informationsmaßnahmen aufzuwenden, um nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmodelle zu fördern, und hebt den Nutzen der Umstellung auf eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft hervor;

36.  fordert die Kommission auf, eine Wirtschafts- und Umweltfolgenabschätzung durchzuführen, um festzustellen, inwieweit die vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von Produkten auf einheitliche Weise verlängert werden kann;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls mit lokalen und regionalen Behörden, Unternehmen und Verbänden, die Informationskampagnen über die Verlängerung der Produktlebensdauer durchführen, zusammenzuarbeiten;

38.  weist darauf hin, dass die Kommission die anstehende Prüfung der regulatorischen Eignung weder dazu verwenden sollte, den Geltungsbereich des EU-Umweltzeichens zu streichen, noch dazu, ihn einzugrenzen;

39.  hält es für wichtig, Herstellern Anreize zur Herstellung langlebigerer Produkte zu bieten; fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass Hersteller die Kosten des Recyclings tragen, wenn die erwartete Lebensdauer ihrer Produkte weniger als fünf Jahre beträgt;

40.  fordert die Kommission auf, die Nutzung von Indikatoren zur Messung der Ressourceneffizienz durch internationale Abkommen zu fördern, um für die Vergleichbarkeit von Wirtschaftsbereichen und Volkswirtschaften zu sorgen und um sicherzustellen, dass für alle die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten;

41.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirkungsvolle Marktüberwachung zu sorgen, um sicherzustellen, dass sowohl europäische als auch eingeführte Produkte die Anforderungen in Bezug auf Produktpolitik und Ökodesign erfüllen;

42.  fordert die Mitgliedstaaten auf, wirtschaftliche Anreize für Reparaturdienstleistungen zu schaffen, um die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten zu begünstigen, und in diesem Zusammenhang zu beachten, dass Steuervergünstigungen für Reparaturen ein Anreiz für die Wiederverwendung von Produkten sein und zur Förderung der Reparaturbranche beitragen können, sich also – unter anderem durch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Reparaturarbeiten – zugunsten der Umwelt und der Gesellschaft auswirken könnten;

43.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um noch nutzbare Produkte einfacher und effizienter wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen;

44.  bestärkt die Mitgliedstaaten darin, die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge als ein politisches Instrument zur Beschleunigung der Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft umzusetzen;

45.  fordert ein vollständiges Verbot von Produkten, bei denen Schwachstellen integriert wurden, um die Funktionsuntüchtigkeit des Produkts herbeizuführen;

46.  weist darauf hin, dass die Nachrüstbarkeit den Vorgang der Produktobsoleszenz verlangsamen, die Auswirkungen auf die Umwelt verringern und die Kosten für die Nutzer senken kann;

47.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften einzubeziehen und ihre Zuständigkeitsbereiche zu achten;

48.  fordert die Kommission auf, einen regelmäßigen und strukturierten Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, auch mit kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften, in der gesamten Union zu fördern;

49.  fordert die Kommission auf, lokale Reparaturinitiativen aktiv zu unterstützen, da sie außerdem umweltverträgliche Arbeitsplätze schaffen und den Verbrauchern sinnvolle Dienstleistungen bereitstellen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.4.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

62

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nessa Childers, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, Bas Eickhout, José Inácio Faria, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Arne Gericke, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clara Eugenia Aguilera García, Nicola Caputo, Eleonora Evi, Martin Häusling, Elisabeth Köstinger, Merja Kyllönen, Stefano Maullu, Ulrike Müller, James Nicholson, Marijana Petir, Christel Schaldemose, Bart Staes, Tiemo Wölken

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

62

+

ALDE

Catherine Bearder, Gerben-Jan Gerbrandy, Anneli Jäätteenmäki, Ulrike Müller, Nils Torvalds

ECR

Mark Demesmaeker, Arne Gericke, Julie Girling, Urszula Krupa, James Nicholson, Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Eleonora Evi, Piernicola Pedicini

ENF

Mireille D’Ornano, Sylvie Goddyn, Jean-François Jalkh

GUE/NGL

Stefan Eck, Kateřina Konečná, Merja Kyllönen, Estefanía Torres Martínez

NI

Zoltán Balczó

PPE

Ivo Belet, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Angélique Delahaye, José Inácio Faria, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, György Hölvényi, Elisabeth Köstinger, Peter Liese, Norbert Lins, Stefano Maullu, Miroslav Mikolášik, Marijana Petir, Annie Schreijer-Pierik, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nicola Caputo, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Susanne Melior, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Christel Schaldemose, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Tiemo Wölken, Damiano Zoffoli

Verts/ALE

Marco Affronte, Bas Eickhout, Martin Häusling, Benedek Jávor, Davor Škrlec, Bart Staes

0

-

 

 

0

0

 

 

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (ABl. L 266 vom 26.9.2006, S. 1).

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Pascal Durand, Ildikó Gáll-Pelcz, Evelyne Gebhardt, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Antonio López-Istúriz White, Eva Maydell, Marlene Mizzi, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Olga Sehnalová, Jasenko Selimovic, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Biljana Borzan, Birgit Collin-Langen, Edward Czesak, Anna Hedh, Franz Obermayr, Adam Szejnfeld, Marc Tarabella, Sabine Verheyen

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

62

+

ALDE

Catherine Bearder, Gerben-Jan Gerbrandy, Anneli Jäätteenmäki, Ulrike Müller, Nils Torvalds

ECR

Mark Demesmaeker, Arne Gericke, Julie Girling, Urszula Krupa, James Nicholson, Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Eleonora Evi, Piernicola Pedicini

ENF

Mireille D’Ornano, Sylvie Goddyn, Jean-François Jalkh

GUE/NGL

Stefan Eck, Kateřina Konečná, Merja Kyllönen, Estefanía Torres Martínez

NI

Zoltán Balczó

PPE

Ivo Belet, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Angélique Delahaye, José Inácio Faria, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, György Hölvényi, Elisabeth Köstinger, Peter Liese, Norbert Lins, Stefano Maullu, Miroslav Mikolášik, Marijana Petir, Annie Schreijer-Pierik, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Nicola Caputo, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Susanne Melior, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Christel Schaldemose, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Tiemo Wölken, Damiano Zoffoli

Verts/ALE

Marco Affronte, Bas Eickhout, Martin Häusling, Benedek Jávor, Davor Škrlec, Bart Staes

0

-

 

 

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung