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Suche nach MacBook Air Gestohlen, gefunden - und doch nicht wiederbekommen

Als ihm sein neues MacBook abhanden kam, hoffte Sebastian Schroer auf Apples Hardware-Schutzfunktionen. Die funktionierten - und die Polizei tat, was sie kann. Sein Gerät bekam er trotzdem nicht wieder.
Apple MacBook Air (Archivbild)

Apple MacBook Air (Archivbild)

Foto: JUSTIN SULLIVAN/ AFP

Die Geschichte hört sich an wie eine Räuberposse. Am 27. April lässt der Hamburger Autor und Marketingexperte Sebastian Schroer auf der Fahrt von Köln nach Hennef seinen Koffer in der S-Bahn stehen. Als er seine Unachtsamkeit bemerkt, ist es schon zu spät. Die Bahn ist weg, der Koffer auch - und mit ihm sein nagelneues MacBook Air. Er hatte es erst im März gekauft.

Weder die Bahn noch die Polizei kann ihm helfen, in den Fundbüros der Region ist der Koffer auch nicht aufgetaucht. Über Apples Portal iCloud versucht er, den Rechner zu lokalisieren, erfolglos.

Zur Sicherheit aktiviert Schroer per iCloud den Löschbefehl. Sollte der Dieb es doch schaffen, den Rechner zum Laufen zu bringen, werden alle darauf gespeicherten Daten gelöscht.

Am 3. Mai dann scheint es jemandem Unbekannten gelungen zu sein, das Passwort zu umgehen. Jedenfalls bekommt Schroer eine automatisch generierte E-Mail von Apple. In der heißt es, sein MacBook sei morgens um 5.51 Uhr in Kreuzau lokalisiert worden, etwa 80 Kilometer westlich von dem Ort, an dem er es verloren hatte.

Der Marketingexperte informiert die Polizei, doch die findet an der angegebenen Adresse nur eine verschreckte Familie vor, die augenscheinlich nichts mit geklauten Notebooks zu tun hat. Ein Schwachpunkt von Apples Suchfunktion: Weil MacBooks kein GPS haben, können sie sich nur über die IP-Adresse, die ihnen zugewiesen wird, und über bekannte WLAN-Netzwerke orten, eine recht ungenaue Methode.

Apple weiß das und schreibt in Benachrichtigungen, wie sie Schroer bekommen hat, deshalb nur, das jeweilige Gerät sei "in der Nähe" der angegebenen Adresse gefunden worden.

Ein Termin im Apple Store

Immerhin, nach einem Anruf bei Apples Hotline ist er zuversichtlich, dass sein Gerät für den Dieb nutzlos ist, berichtet Schroer. Auf Nachfrage wird ihm erklärt, dass das Gerät fest mit der sogenannten Apple-ID verknüpft ist. Ohne seine E-Mail-Adresse und das dazugehörige Passwort lässt es sich weder entsperren, noch mit einer anderen Apple-ID verknüpfen.

Das hatte wohl auch der neue Besitzer des geklauten Notebooks festgestellt und daher versucht, sich professionelle Hilfe zu holen. Am 4. Juli bekommt Schroer eine weitere E-Mail von Apple. Ihm wird mitgeteilt, dass jemand einen Termin im Apple Store Köln vereinbart hat, um sein Notebook entsperren zu lassen. Auf Nachfrage habe Apple ihm den Termin bestätigt, sagt Schroer. Den Namen und die Telefonnummer der fraglichen Person will man ihm aus Datenschutzgründen aber nicht geben.

Also wendet er sich erneut an die Polizei, die zum genannten Termin beim Apple Store erscheint, aber mit leeren Händen wieder gehen muss. Weder das Notebook noch denjenigen, der es nun hat, können die Beamten dingfest machen.

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Apple gibt die Daten nicht raus

Was läuft da schief? Für Schroer stellt sich der Fall so dar, dass der Manager des Apple Stores der Polizei den Zutritt verweigerte und dass der Unbekannte unerkannt mit dem gestohlenen Laptop verschwinden konnte. Schroer ist stinksauer, sagt: "Apple hätte das Gerät einziehen können, haben sie aber nicht gemacht."

Ja, Beamte sind vor Ort gewesen, sagt auf Nachfrage die Polizei Köln. Doch ob der mutmaßliche Täter auch vor Ort war, könne man beim aktuellen Stand der Ermittlungen nicht mit Sicherheit sagen.

Richtig ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn, dass der Manager des Apple Store die Herausgabe der Daten desjenigen, der den Termin vereinbart hatte, an die Ermittler verweigerte. Damit folgte er allerdings Apples Datenschutzrichtlinien.

Die legen fest, dass Kundendaten nur nach Vorlage etwa eines richterlichen Beschlusses herausgegeben werden dürfen. Der Konzern betont immer wieder, dass er Ermittlungsbehörden helfe, wenn diese die entsprechenden rechtlich vorgesehenen Schritte einhalten. In den jährlichen Transparenzberichten des Unternehmens  fällt immer wieder auf, dass Apple eine sehr große Zahl von Behördenanfragen aus Deutschland bekommt.

Im vorliegenden Fall habe sich der Store-Manager korrekt verhalten, sagt auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn. Er bestätigt auch, dass in dem Fall Ermittlungen gegen Unbekannt laufen. Aus ermittlungstaktischen Gründen könne er aber nichts zu Umfang oder Art dieser Ermittlungen sagen.

Hoffen auf Videobilder

Die Bundespolizei hofft nun, Zugriff auf Videoaufzeichnungen aus dem Kölner Apple Store zu bekommen. Auf den Bildern könnte die Person zu erkennen sein, die das gestohlene Notebook zu Apple bringen wollte, sagt eine Polizeisprecherin.

Ein solches Foto würde man zunächst den Ermittlern vorlegen, die ihnen bekannte Täter schnell identifizieren könnten. Würde das keinen Erfolg bringen, würde man mit dem Bild eine Öffentlichkeitsfahndung durchführen. Im Zweifel könnte das auch bedeuten, das Bild aus den Überwachungskameras in Zeitungen zu veröffentlichen.

Fraglich bleibt allerdings, ob der Unbekannte überhaupt im Apple Store erschienen ist. Denn egal, ob der jetzige Nutzer des MacBooks sich bewusst ist, dass es sich bei dem Gerät um Diebesgut handelt, oder nicht: Ihm dürfte beim Vereinbaren des Termins im Apple Store klargeworden sein, dass er dort ohne Informationen zum vorherigen Besitzer nicht weiterkommen würde.

Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass Apples Schutzfunktionen für MacBooks zwar gut gedacht sind, sie aber in der Praxis nicht notwendigerweise dazu führen, dass man ein gestohlenes Gerät zurückbekommt; die Ortungsfunktion ist zu ungenau. Die Möglichkeiten, das Gerät aus der Ferne zu sperren und zu löschen, machen ein so geschütztes MacBook für den Dieb allerdings wertlos; es kann bestenfalls noch als Türstopper dienen.

Leider wissen offensichtlich noch nicht alle Kriminellen davon.

Anmerkung der Redaktion: Am 20. Juli informierte uns Sebastian Schroer, dass sein MacBook Air sichergestellt worden ist.