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Wirtschaft Steuerdumping

Apple schlägt im Steuerstreit mit der EU zurück

Apple und Irland gegen Milliarden-Steuernachzahlung

Die EU-Kommission will, dass Apple Milliarden Euro Steuern nachzahlt. Das US-Unternehmen wehrt sich dagegen. Es hat Berufung eingelegt. Gewinne des Unternehmens würden bereits in den USA versteuert.

Quelle: Die Welt

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Gegen die von der EU auferlegte milliardenschwere Strafzahlung geht der Smartphone-Hersteller in Berufung – und warnt die europäische Politik vor unangenehmen Konsequenzen ihrer harten Haltung.

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Apple wehrt sich gegen eine milliardenschwere Steuernachzahlung in Irland. Wie das Unternehmen der „Welt“ bestätigt, hat der iPhone-Konzern jetzt seine Berufung gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingelegt. Ende August hatte die Kommission entschieden, dass der irische Staat 13 Milliarden Euro Steuern von Apple nachfordern muss. Nun muss das Gericht der Europäischen Union entscheiden, ob die Nachzahlungsforderung rechtmäßig ist.

„Wir sind der größte Steuerzahler der Welt und haben auch in Irland alle unsere Steuern gezahlt“, sagte Apple-Finanzchef Luca Maestri im Gespräch mit der „Welt“. Maestri wirft der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vor, eine politische Agenda zu verfolgen. „Was die Kommission hier macht, ist eine Schande für europäische Bürger, sie sollte sich schämen.“ Der Schaden am Ende werde groß sein für das europäische Wirtschaftsklima. Es gebe viele Unternehmen die entscheiden müssten, wo sie sich niederließen, wo sie Forschungs- und Enwicklungszentren aufbauten. „Wenn sie sehen, wie die Kommission mit Apple umgeht, entscheiden sie sich für Orte wie Singapur oder Hongkong.“

Tatsächlich lässt Apple einen großen Teil seines internationalen Geschäfts über Irland laufen. Dort hat Apple zwei Tochtergesellschaften, von denen eine die Apple-Produkte von weltweit 30 Herstellern kauft, darunter auch der umstrittene chinesische Zulieferer Foxconn, und sie nach Europa, in den Nahen Osten, Indien und Afrika verkauft. Für das geistige Eigentum wird Apple bezahlt, 2011 sind so zwei Milliarden Dollar geflossen, etwa die Hälfte der damaligen Konzern-Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Der allergrößte Teil der Gewinne, so sieht es Apple, müsse in den USA versteuert werden. Sie wurden einem „Head Office“ als nicht in Irland ansässiges Unternehmen (non residential) zugeschrieben. So sieht es auch die irische Regierung, die Steuervorteile für Apple abstreitet. In dem Streit geht es um die Jahre zwischen 2003 und 2013.

Unzulässige staatliche Beihilfe

Apple hat seine Berufung auf etwa 50 Seiten ausgebreitet. Demnach dreht sich der Streit mit der Kommission um die Basis für die Besteuerung. Apple beruft sich auf internationale Steuerpraxis, Unternehmen dort zu besteuern, wo der Wert der Produkte entsteht, also die Innovation stattfindet. Dies bezieht sich ausschließlich auf die Körperschaftssteuer. Mehrwertsteuern müssen in den Ländern gezahlt werden, wo die Produkte verkauft werden. Apple betreibt seine Forschung und Entwicklung fast ausschließlich in den USA, wo der Konzern nach eigenen Angaben mehr als 99 Prozent seiner Ingenieure beschäftigt.

Die Kommission sieht das offenbar anders. Die Veröffentlichung ihrer Entscheidung auf 130 Seiten wird noch für diese Woche erwartet. Seit Ende August stimmen sich Apple und die Kommission ab, welche Teile geschwärzt werden müssen, weil sie Finanzinformationen enthalten, die nicht preisgegeben werden sollen. Die Kommission ist der Ansicht, dass Apple seine Gewinne in Irland besteuern muss und somit gleichgestellt ist mit nationalen Unternehmen. Der zu niedrige Steuersatz sei daher eine unzulässige staatliche Beihilfe.

So kommt auch der Vorwurf zustande, Apple habe 2014 nur einen Steuersatz von 0,005 Prozent zahlen müssen. Apple hingegen behauptet, dieselbe Körperschaftssteuer von 12,5 Prozent zu zahlen wie andere Unternehmen in Irland auch. Die Streitparteien gehen schlichtweg von einer unterschiedlichen Summe aus, die der Steuer zugrunde liegt.

In Irland steht Apples einzige eigene Fabrik

Die Kommission bezweifelt die legale Existenz eines „Head Office“, weil es dort keine Beschäftigten gibt. Das wiederum bestreitet Apple auch gar nicht. Das Unternehmen werde vielmehr aus den USA geführt. Unter anderem Apple-Chef Tim Cook sei Mitglied im Aufsichtsrat (Board of Directors). Die Aktivität des Unternehmens wurde Apples Angaben zufolge von Mitarbeitern ausgeübt auf Grundlage einer anwaltlich beglaubigten Vereinbarung, die ihnen das Recht dazu gab. Die Kommission hat sich von Apple die Sitzungsprotokolle zeigen lassen und sie als Grundlage für ihre Annahme genommen, dass es für das Head Office keine Legitimität gebe.

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Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission würden allerdings 90 Prozent der Gewinne, die Apple außerhalb der USA macht, den 6000 Apple-Mitarbeitern in Irland zugerechnet. „Das macht überhaupt keinen Sinn“, sagte Apples Finanzchef Maestri der „Welt“. Apple würde so 40 Prozent des gesamten irischen Steuertopfes bestücken. Auch Irland lehnt die Entscheidung der Europäischen Kommission ab und hat bereits Berufung eingelegt. Das Land fürchtet um seinen Ruf als Wirtschaftsstandort. Für das Land steht viel auf dem Spiel: Ausländische Unternehmen beschäftigen dort mehr als 150.000 Menschen.

Apple hat im südirischen Cork 6000 Mitarbeiter, die von dort unter anderem Kundenservice per Telefon machen, aber auch die Logistik in Europa, Indien, Afrika und im Nahen Osten steuern. In Cork wird außerdem Apples Software in 30 andere Sprachen übersetzt. Sogar die einzige eigene Fabrik betreibt Apple dort: Stündlich werden 140 iMacs nach besonderen Kundenwünschen zusammengebaut.

Hoffen auf Steuererleichterungen in den USA

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Das Steuerrecht in den USA unterscheidet sich grundlegend von dem Steuerrecht in Europa und Deutschland. Der US-Staat besteuert seine Unternehmen weltweit, also auch die Gewinne im Ausland. Sollten die Unternehmen jedoch Steuern im Ausland zahlen, so werden sie mit der Steuerschuld in den USA verrechnet. Auf diese Weise soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Apple verweist darauf, dass es bei seiner Konstruktion nicht um das Vermeiden von Steuern gehe, da sie in den USA abgeführt werden müssen. Allerdings bringt Apple seine Gewinne, die im Ausland gemacht werden, derzeit nicht in die USA. Andere multinationale US-Konzerne machen das ebenfalls. Die Möglichkeit der verzögerten Besteuerung sieht das US-Recht vor, um erst Klarheit zu schaffen, wie hoch die Steuerabgaben der Unternehmen außerhalb der USA sind.

Kritiker werfen Apple hier jedoch Erpressung vor. „Wir bringen unsere Gewinne zurück in die USA, wenn die Steuerquote vernünftiger ist“, sagte Finanzchef Maestri. Mit 35 Prozent sei sie derzeit die höchste der Welt. Allerdings habe die kommende Administration bereits angedeutet, sie zu senken. „Wir hoffen, dass sich das bis Ende 2017 ändert“, sagte Maestri. Der kommende US-Präsident Donald Trump hat im Gegenzug jedoch verlangt, dass die Unternehmen dafür Arbeitsplätze zurück in die USA holen sollen. Apple will sich hierzu derzeit nicht äußern.

Fünf bis sechs Jahre Wartezeit

Der Konzern sieht durch das Vorgehen der Europäischen Kommission seinen Ruf beschädigt. „Wir verkaufen deswegen zwar nicht weniger iPhones, aber es ärgert uns, als Steuerhinterzieher an den Pranger gestellt zu werden“, sagte Maestri. „Unsere Mitarbeiter kommen zu uns, weil sie sich mit unseren Werten identifizieren.“ Apple engagiere sich unter anderem für die Umwelt, Bildung, Menschenrechte, Inklusion und das Nebeneinander verschiedener Kulturen. „Es ist absurd, uns als Steuerhinterzieher darzustellen.“

Ein endgültiges europäisches Urteil dürfte fünf bis sechs Jahre auf sich warten lassen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) dürfte binnen 18 bis 24 Monaten zu einem Hearing einladen und ein weiteres Jahr bis zur Entscheidung benötigen. Die unterlegene Streitpartei wird aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung gehen. Am Ende entscheidet dann der Europäische Gerichtshof (EuGH).

So erklärt Apple das Akkuproblem

Nach Samsung hat nun auch Apple ein Akku-Problem. Das iPhone 6 und 6 plus schalten sich bei noch passablem Restakku einfach ab. Apple jedoch erklärt, es gäbe kein generelles Qualitätsproblem.

Quelle: Die Welt/ Kevin Knauer

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