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Webwelt & Technik Abmahnskandal

Hintermänner im Fall Redtube machen sich davon

Korrespondent für Innovation, Netzwelt und IT
Die Verantwortlichen für die Abmahnwelle im Fall des Pornostreaming-Diensts Redtube versuchen offenbar, sich möglichen juristischen Konsequenzen zu entziehen. Die Firma Archive AG ist umgezogen.

Im Fall des Redtube-Abmahnskandals beginnen die Hintermänner augenscheinlich mit ersten Absetzbewegungen: Die Schweizer The Archive AG, in deren Namen die deutsche Kanzlei Urmann und Kollegen die Pornoabmahnungen verschickt hatte, ist umgezogen: Sie residiert neuerdings im schweizerischen Weisslingen, einer kleinen Gemeinde im Zürcher Oberland mit gut 3000 Einwohnern.

Damit nicht genug, der deutsche Staatsbürger Phillip Wiik hat sich seit dem 27. Dezember von seinen Pflichten als Direktor der Archive AG entbinden lassen. Stattdessen muss nun ein gewisser Djengue Nounagnon Sedjro Crespin seinen Kopf hinhalten.

Ob der neugebackene Direktor aus dem westafrikanischen Staat Benin weiß, wofür er mit seinem guten Namen einsteht – oder inwieweit er als Direktor einer Schweizer AG mit potenziell erheblichen rechtlichen Problemen überhaupt qualifiziert ist – ist offen. Denn The Archive ist vorerst nicht mehr erreichbar: Die Webseite der Firma ist offline gegangen, Telefonnummern gibt es keine mehr.

Laut Schweizer Medienberichten könnte der plötzliche Umzug und der Austausch der Spitze damit zusammenhängen, dass die Weitergabe der IP-Adressen der abgemahnten Redtube-Nutzer durch The Archive AG gegen Schweizer Recht verstieß. Demnach gibt es erste Ermittlungen Schweizer Behörden wegen bandenmäßigen Computerbetrugs gegen die bisherigen Direktoren.

Opfer dürften ihr Geld kaum wiedersehen

Wiik und seinem Ex-Mitverwaltungsratskollegen, dem deutschen Staatsbürger Ralf Reichert, würde ein Rückzug nach Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr helfen: Im Falle einer qualifizierten strafrechtlichen Ermittlung würden deutsche Behörden ihren Schweizer Kollegen Rechtshilfe gewähren.

Die Profiteure der Abmahnwelle sind jedoch ohnehin andere: Anwalt Urmann und Kollegen können die Anwaltskosten, die ihnen das Mandat von The Archive eingebracht haben, vorerst behalten. Denn sie haben ja, so ihre eigene Darstellung, nur die Briefe verschickt.

Dass The Archive und ihre Manager nun augenscheinlich Schwäche zeigen, dass ihr Handeln nach aktuellem Stand sowohl nach deutschem wie nach Schweizer Recht wahrscheinlich illegal war, kann Urmann egal sein. Die geprellten deutschen Abmahnopfer hingegen dürften ihr Geld von Herrn Crespin und seiner Firma kaum wieder bekommen.

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