Bundesrat kritisiert die neue EU-Patentstrategie

Trotz starker Bedenken im Mittelstand bleibt die Länderkammer bei ihrer Befürwortung des umstrittenen Streitregelungsabkommens EPLA und hat grünes Licht für die Ratifizierung des neuen Patentübereinkommens gegeben.

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Der Bundesrat bleibt bei seiner Befürwortung für das heftig umkämpfte Streitregelungsübereinkommen EPLA (European Patent Litigation Agreement) und setzt sich für die rasche Einrichtung eines übergeordneten Patentgerichts in diesem Rahmen ein. Die Länderchefs haben bei der Plenarsitzung am heutigen Freitag eine Stellungnahme in diesem Sinne verabschiedet, wobei sie die Ausschussempfehlungen trotz starker Bedenken im Mittelstand unverändert abgenickt haben. Die Länderkammer kritisiert damit die umstrittene Mitteilung der EU-Kommission zur "Vertiefung" des Patentsystems als zu zögerlich.

Die Brüsseler Behörde hat einen zweigeteilten Ansatz hin zu einer EU-weiten Streitgerichtsbarkeit für Patentfragen vorgeschlagen. Dadurch soll der auf den Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschränkte EPLA-Entwurf mit einer spezifischen Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für juristische Auseinandersetzungen, die sich mit den heutigen europäischen Bündelpatenten und den geplanten Gemeinschaftspatenten beschäftigen, in einem Mehrkammernsystem zusammengeführt werden. Laut dem Bundesrat hat aber das vom Europäischen Patentamt (EPA) vorangetriebene EPLA "große Unterstützung vor allem von Industrie und Mittelstand" erfahren und sollte daher baldmöglichst in Kraft treten. Der zweistufige Ansatz der Kommission werfe dagegen noch viele Fragen auf. Zudem sei das Gemeinschaftspatent, das von der Brüsseler Behörde gleich mit in die Streitregelung integriert werden soll, noch Zukunftsmusik.

Konform geht der Bundesrat mit dem Votum der Kommission, dass beim künftigen Patentstreitregelungssystem in erster Instanz in jedem Fall dezentral die nationalen Patentgerichte entscheiden sollen. Konkret ergeht die Bitte an die Bundesregierung zum Ausloten von Optionen, die angesichts der Vorbehalte einiger Mitgliedsstaaten gegen das EPLA umgesetzt werden könnten. Eine Reihe der in der Mitteilung zur Begründung des Reformbedarfs genannten Grundlagen und Fakten sei generell kritisch zu prüfen. Zudem soll die Regierung darauf hinwirken, die Übersetzungskosten für europäische Patente zu reduzieren.

Die Interessensvertretung patentfrei.de hatte der Länderkammer Mitte der Woche noch dringlich geraten, die Ausschussempfehlungen umfassend zu überarbeiten und die von vielen Seiten geäußerten Bedenken gegen das EPLA ernst zu nehmen. Den Kritikern zufolge ist das EPLA nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Sie fürchten auch, dass mit dem Übereinkommen die weitgehende, Patente auf "computerimplementierte Erfindungen" einschließende Vergabepraxis des EPA festgeschrieben und eine Hintertür für reine Softwarepatente geöffnet würde. Als "besonders problematisch und irreführend" bezeichnete die Mittelstandsvereinigung insbesondere das angebliche Interesse von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), verstärkt mit eigenen gewerblichen Schutzrechten am Patentwesen teilnehmen zu wollen.

Endgültig durchgewinkt hat der Bundesrat auch die Gesetzesentwürfe zur Ratifizierung der Revision des Europäischen Patentübereinkommens, die im März zuvor der Bundestag verabschiedet hatte. Die Neufassung des EPÜ enthält nach wie vor in Artikel 52 eine Klausel, wonach Computerprogramme "als solche" nicht patentierbar sind. Das EPA vergibt gemäß seiner Auslegung des Übereinkommens derzeit aber jährlich bereits rund 6000 Patente auf so genannte computerimplementierte Erfindungen. In dieser Praxis wird die Münchner Behörde mit den beiden Gesetzen nun bestätigt. So heißt es in der Begründung, dass "die Patentierbarkeit von computergestützten technischen Erfindungen grundsätzlich möglich ist". Ob und gegebenenfalls nach welchen Kriterien hier "im Einzelfall" Patentschutz zu gewähren sei, bleibe weiterhin der Rechtsprechung überlassen.

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der in der kommenden Woche zu einer europäischen Patentkonferenz nach Brüssel lädt, hat die Ratifizierung des überarbeiteten EPÜ wegen diesem "Freibrief" kritisiert. Ihm stößt auch sauer auf, dass der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation, in dem vor allem Vertreter der nationalen Patentämter und -gerichte sowie des EPA sitzen, deutlich weiter reichende Befugnisse erhalten soll. Dem FFII zufolge könnte das Gremium so künftig weite Teile des EPÜ ohne Einberufung einer neuen diplomatischen Konferenz ändern. Dies betreffe unter bestimmten Bedingungen auch den elementaren Artikel 52.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (anw)