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Online-Durchsuchung NRW-Verfassungschutz spioniert weiter durchs Netz

Heimliche Online-Durchsuchungen sind illegal, so der Bundesgerichtshof. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz will trotzdem weiter auf Datenjagd gehen, der Beschluss betrifft die Agenten nicht. Polizei-Fahnder pochen weiter auf eine schnelle gesetzliche Regelung.

Berlin - Der NRW-Verfassungsschutz, zuständig für die Beobachtung von extremistischen Tendenzen innerhalb Deutschlands, nimmt den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Online-Durchsuchung ziemlich gelassen auf. Laut Innenministerium dürfen die Agenten des Inlandsgeheimdienstes trotz des Beschlusses weiter die Daten privater Computer ausspähen. "Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf die Befugnisse der Polizei und hat nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun", sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer.

Ein seit Januar geltendes Gesetz erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, Computer extremistischer Terroristen heimlich zu kontrollieren. Das Regelwerk biete eine Rechtsgrundlage und regele überdies genau, wann die Behörde tätig werden darf, betonte die Ministeriumssprecherin. "Die Eingriffshürden und die Kontrollen sind sehr hoch", erklärte sie. Die Maßnahme dürfe nur als "Ultima Ratio" bei Fällen von möglichen Terroranschlägen, bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder bei Mord angewendet werden.

Zudem sei die Kontrolle des Geheimdienstes jederzeit gewährleistet. Die zuständige Landtagskommission müsse jede Online-Durchsuchung genehmigen und überwachen. "Gerade weil es sich um einen Eingriff in das informelle Selbstbestimmungsrecht handelt, haben wir die Hürden so hoch gelegt", sagte Pelzer. Bisher sei das Gesetz aber noch nicht angewandt worden.

Die Aussage hört sich zunächst überraschend an, schließlich hatte der BGH hatte am Montag entschieden, dass Computer vorerst nicht heimlich ausspioniert werden dürfen, weil eine gesetzliche Grundlage fehle. Die Strafprozessordnung erlaube bei Durchsuchungen nur eine offizielle Vorgehensweise. Umgehend kündigte Innenminister Wolfgang Schäuble an, dass die Regierung nun eine gesetzliche Regelung für die Online-Durchsuchung schaffen wolle. Der Minister betonte, dass die Strafverfolger dieses Mittel dringend bräuchten.

Rechtsstreit um NRW-Gesetz

In NRW gibt es ein solches Gesetz, doch es wurde in den letzten Wochen massiv kritisiert. Atomkraftgegner haben nach eigenen Angaben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Dieses sei so unspezifisch, dass es Missbrauch Tür und Tor öffne, erklärten Vertreter mehrerer Anti-Atomkraft-Initiativen. Ebenso kündigte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) an, Verfassungsbeschwerde gegen die NRW-Regelung erheben zu wollen. Er sieht sich durch den BGH-Beschluss in der Ansicht bestärkt, dass Online-Durchsuchungen ein verfassungswidriger Eingriff in die Freiheit des Bürgers sind.

Am Tag eins nach dem BGH-Beschluss wurde in Berlin unterdessen über die Folgen des Votums aus Karlsruhe diskutiert. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, forderte eine schnelle Rechtsgrundlage. Die Polizei benötige zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität auch die Online-Durchsuchung, sagte Ziercke im Deutschlandradio Kultur. Er bemühte sich, mögliche Sorgen vor einem Überwachungsstaat zu beschwichtigen. Solche Maßnahmen würden nur in wenigen Einzelfällen angewandt werden.

SPD will hohe Hürden

Aus der Politik kamen gemischte Signale über eine gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchung. Nach Ansicht der Rechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, besteht bei Online-Durchsuchungen "kaum gesetzgeberischer Spielraum". Sie wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bereits bei der Wohnraumüberwachung vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden war. Die Maßnahme wurde schließlich vom Obersten Gericht so stark limitiert, dass sie heute kaum noch eingesetzt wird.

Auch aus der SPD kamen mahnende Stimmen gegen einen Schnellschuss per Gesetz. SPD-Politiker forderten hohe gesetzliche Hürden für die polizeiliche Überwachung privater Computer. "Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der "Berliner Zeitung". Demnach müsse der "private Lebensbereich" ein "absolutes Tabu" bleiben. Sein SPD-Parteifreund, der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner, warnte vor "gesetzgeberischem Aktionismus".

Prüfung im Justizministerium

Die geplante Änderung in der Strafprozessordnung wird laut der Aufgabenverteilung der Ministerien nun im Justizressort geprüft. Eine Sprecherin sagte über den weiteren Fortgang, dass erst einmal die Praktiker aus der Polizei darlegen müssten, warum sie die Maßnahme dringend bräuchten. Dabei steht die Frage im Raum, warum eine heimliche Durchsuchung des Rechners eines Beschuldigten mehr bringen soll als eine herkömmliche Beschlagnahmung des Computers.

Die von Innenminister Schäuble geforderte schnelle Ausarbeitung einer Gesetzesinitiative scheint nach bisheriger Sicht kaum realistisch. Neben der Notwendigkeit der Maßnahme müssten laut dem Justizministerium ähnlich wie bei der Wohnraumüberwachung die umfangreichen verfassungsrechtlichen Fragen genau geklärt werden. Das kann erfahrungsgemäß dauern.

Mit einem Gesetz innerhalb von ein paar Wochen rechnet deshalb niemand mehr.

mgb/AP/dpa

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