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Apple-Handys aus Italien iPhones-Import mit Nebenwirkungen

Vertragsfreie iPhones zu importieren ist ein riskantes Geschäft, selbst wenn diese aus EU-Ländern kommen. Den Verkauf selbst kann Apple nicht verbieten, doch auch Umwege führen zum Ziel: Apple geht mit Abmahnungen gegen den Einsatz von Apple-Werbebildern vor.
Von Dirk Kunde

Ende Januar spuckte das Faxgerät von Kristof Loll ein zwölfseitiges Schreiben von einer Kölner Anwaltskanzlei aus. Loll war überrascht, darauf Screenshots seines Online-Shops 3Gstore.de wiederzuerkennen. Die Anwälte wollten mit der Abmahnung jedoch nicht den Verkauf der iPhones unterbinden, sondern die Nutzung von Apples Bildmaterial. Aus rechtlicher Perspektive ist das völlig legitim: Apple hält die Urheberrechte an dem Bildmaterial.

Es ist nur ungewöhnlich: "Das ist mir absolut unbegreiflich", sagt Kristof Loll. Jeder andere Hersteller sei froh, wenn man das Original-Bildmaterial verwende. Kein Markenhersteller sieht gern schlecht ausgeleuchtete Amateurfotos von seinen Produkten auf den Seiten von Online-Shops.

iPhones aus Italien

Dabei verkauft Loll keine per Software (Jailbreak) geknackten iPhones. Die Geräte stammen aus Italien und sind für den europäischen Wirtschaftsraum bestimmt. Sie besitzen keine Netzsperre, sind also Simlock-frei. Gern sieht Apple das trotzdem nicht.

Denn eigentlich überlässt Apple den vertrieb in Deutschland exklusiv dem Partner T-Mobile - und der fesselt die Geräte an sein Mobilfunknetz. In etlichen anderen Ländern dagegen hat Apple bei der Einführung der zweiten iPhone-Generation auf Exklusivverträge mit Mobilfunkprovidern verzichtet. So kann man die italienischen iPhones mit jeder SIM-Karte in Deutschland betreiben.

Auch die Software-Updates und die Installation von Applikationen über die Apple-Software iTunes sind problemlos möglich. Von daher erfreuen sich die Importgeräte großer Nachfrage. Genaue Verkaufszahlen will Kristof Loll nicht verraten, doch angeblich soll sich das für ihn lohnen: Er hat nicht vor aufzugeben.

Ärger auch mit Gmail

Dabei kann sich der Händler nicht über einen Mangel an Ärger beklagen. Er habe für Abmahnungen schon eine eigene Kostenstelle eingerichtet, scherzt Loll. Denn der iPhone-Import hat noch andere Nebenwirkungen.

Im Dezember erreichte ihn im Auftrag von Daniel Giersch eine Abmahnung. Der Jungunternehmer bietet unter der Adresse Gmail.de Postdienstleistungen an. Der kostenlose Mail-Dienst von Google heißt eigentlich ebenfalls Gmail. Doch in Deutschland konnte Daniel Giersch diese Marke auf dem Prozessweg für sich sichern. Deshalb heißt der Google-Dienst in Deutschland und Österreich nun Googlemail, so wie sonst nur noch in Großbritannien, wo ebenfalls jemand die Markenrechte an Gmail erstreiten konnte.

In Italien jedoch heißt Googles Maildienst so, wie überall sonst auf der Welt: Gmail. Und dieser Maildienst ist in den Import-iPhones vorkonfiguriert. Natürlich sieht man auch das Logo. Genau dafür mahnte Giersch den Kieler Händler ab. In Deutschland vertriebene iPhones dürfen den Gmail-Schriftzug nicht verwenden. Zähneknirschend musste Kristof Loll die Abmahnung anerkennen.

Illegale Bildnutzung

Auch die aktuelle Abmahnung wird er unterschreiben und die Anwaltsgebühren in Höhe von 1.780 Euro bei einem angesetzten Streitwert von 100.000 Euro bezahlen. Jetzt stellt sich die Frage, ob Apple seine Anwälte auch auf andere Blogger und Seitenbetreiber loslässt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, denn in den Nutzungsbindungen auf der amerikanischen Apple-Seite steht eindeutig, dass die Bilder nur zu redaktionellen Zwecken und von Analysten genutzt werden dürfen. Die Verwendung für "Werbung, Broschüren, Buchtitel und T-Shirts " ist ausdrücklich untersagt.

"Unsere Nutzungsbedingungen sind da recht eindeutig", sagt Georg Albrecht, Pressesprecher von Apple in Deutschland. Auf die Frage, ob nun weitere Importgerät-Händler mit Abmahnungen rechnen müssen und wie Apple zum Handel mit simlockfreien Geräten steht, mag Albrecht keine Auskunft geben.

Derweil macht Kristof Loll aus der Not eine Tugend. Da er schon neue Bilder für seinen Shop bei einem professionellen Fotografen in Auftrag geben musste, dachte er sich, könne er die auch zu PR-Zwecken nutzen. Die verschiedenen, von ihm angebotenen Ansichten des iPhones darf nun jeder verwenden und sogar verändern. Creative Commons Lizenz  nennt sich das.

Die einzige Bedingung: Der Nutzer muss angeben, woher er die Bilder hat. So macht der Copyright-Vermerk unter den Fotos nun jedesmal ein wenig Werbung für Lolls Shop.

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