Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Sie sind nicht der Erste, der von dieser Firma abgemahnt wird, es existieren eine Fülle von solchen Fällen. Nach Ihrer Beschreibung wird ein Urheberrechtsverstoß in der Tat vorliegen. Die Tatsache, dass Sie dies nicht ahnen konnten hilft Ihnen im Urheberrecht sowenig vor einem Unterlassungsanspruch wie alle erdenklichen Vorkehrungen, wenn denn tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Beim urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch muss jedoch ein Verschulden hinzukommen.
2. Hier liegt ein erster Ansatzpunkt gegen die geltend gemachte Schadensersatzforderung, da Sie sich eigentlich ordnungsgemäß verhalten haben. Daneben kommt durchaus auch eine Mitschuld der Gettyimages in Betracht, sofern Sie von dem Portal (www.templatemonster.com) und deren "Machenschaften" über nicht unerhebliche Zeit Kenntnis hatten o. haben konnten. Ob man so etwas auch beweisen kann, bleibt freilich zweifelhaft. Ein weiterer Ansatzpunkt wäre, dass hier eine Zahlungsaufforderung geltend gemacht wird, ohne dem vermeintlichen Schulder klar darzulegen, aus welchen Umständen (Berechnung des Lizenzschadens) sich der Geldbetrag i.H.v. 8.000 € ergibt. Auch ein anderer Gesichtpunkt spricht dafür, dass hier unseriös gearbeitet wird: So ist es im gewerblichen Rechtsschutzbereich unüblich, eine Rechnung ohne vorherige Abmahnung (die weitere Veröffentlichung der Fotos zu unterlassen) zu stellen. Auch lese ich aus Ihrer Schilderung heraus, dass die Rechnung ohne Friststellung erfolgte, was ebenfalls unüblich ist. Es liegt der Verdacht nahe, dass hier gegenüber urheberrechtlichen Laien "gute Kasse" gemacht werden soll.
3. Falls Gettyimages tatsächlich Ansprüche gegen Sie haben sollte, dann müssen Sie sich am Verkäufer der Fotos (www.templatesmonster.com) schadlos halten. Nach Ihrer Schilderung dürfte ein Schadensersatzanspruch wahrscheinlich gegeben sein.
4. Ich rate Ihnen Folgendes: Zahlen Sie noch nicht. Nehmen Sie sich unverzüglich einen Rechtsanwalt und lassen Sie die Rechnung prüfen und sich beraten. Ich kann hier nur eine gewisse Tendenz aufzeigen, wie es ablaufen kann: Der Anwalt wird die Rechnung prüfen und sich anschließend mit Gettyimages in Verbindung setzen. Selbst wenn ein Schadensersatzanspruch gegen Sie besteht, läßt sich dieser möglicherweise noch etwas herunterhandeln (so die Erfahrung in vielen Urheberrechtsfällen, da viele Abmahner mit einer geringeren Zahlung zufriedener sind als auf eine höhere Zahlung weiter warten zu müssen). Daneben wird sich der Anwalt nach Prüfung der Erfolgsaussichten mit www.templatesmonster.com in Verbingung setzen und entsprechende Schadensersatzansprüche geltend machen. Wie schon angedeutet ist das Vefahren gegen diese Verkaufsfirma Ihre "Rückversicherung", falls ein Schadensersatzanspruch von Gettyimages tatsächlich besteht.
5. Grundsätzlich ist jede Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten IT-Recht, Internetrecht oder gewerblicher Rechtsschutz geeignet, Ihren Auftrag zu bearbeiten. Sie können sich gern an mich wenden. Zwar werde ich Ihr Mandat wegen Arbeitsüberlastung höchstwahrscheinlich nicht annehmen können. Gern bin ich Ihnen jedoch bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt behilflich. Wichtig wäre diesbezüglich, ob Ihnen in der Rechnung eine konkrete Zahlungsfrist gesetzt wurde oder nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Danke für die schnelle und kompetente Antwort. Es besteht eine Zahlungsfrist bis zum 30.08.07. Können Sie mich bei der Suche nach einer geeigneten Anwaltskanzlei untersützen und welche Kosten entstehen dadurch?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe Ihnen dazu eine E-Mail geschrieben.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt