Änderung bei BEG Förderung ab 01.01.2024

Heizungsförderung umfangreich überarbeitet

Der Heizungstausch wird jetzt bei der KfW beantragt, nicht mehr bei der BAFA. Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 % und verschiedene Boni, die sich bis maximal 70 % addieren lassen.

Neuer Ergänzungskredit

Beim KfW können Sie einen zinsverbilligten Ergänzungskredit beantragen. Er soll den Heizungstausch und sonstige Effizienzmaßnahmen zu günstigen Bedingungen finanzieren.

Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen

Für Biomasseheizungen wie Pelletkessel oder Scheitholzvergaser gibt es einen Pauschalzuschlag von 2500 €. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie auf der Förderliste der BAFA stehen und einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.

Sonstige Effizienzmaßnahmen

Das BAFA fördert sonstige Effizienzmaßnahmen zur Heizungsoptimierung und energetischen Verbesserung der Gebäudehülle. Insgesamt werden bis zu 20 % der entsprechenden Investitionen bezuschusst.

Heizungsförderung umfangreich überarbeitet

Der Heizungstausch wird jetzt bei der KfW beantragt, nicht mehr bei der BAFA. Für den Heizungstausch gibt es eine Grundförderung von 30 % und verschiedene Boni, die sich bis maximal 70 % addieren lassen.

Neuer Ergänzungskredit

Beim KfW können Sie einen zinsverbilligten Ergänzungskredit beantragen. Er soll den Heizungstausch und sonstige Effizienzmaßnahmen zu günstigen Bedingungen finanzieren.

Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen

Für Biomasseheizungen wie Pelletkessel oder Scheitholzvergaser gibt es einen Pauschalzuschlag von 2500 €. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie auf der Förderliste der BAFA stehen und einen Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.

Sonstige Effizienzmaßnahmen

Das BAFA fördert sonstige Effizienzmaßnahmen zur Heizungsoptimierung und energetischen Verbesserung der Gebäudehülle. Insgesamt werden bis zu 20 % der entsprechenden Investitionen bezuschusst.

BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Um das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umzusetzen, wurden 2021 die Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen und eine energieeffiziente Bauweise neu strukturiert und im BEG zusammengefasst. Ziel ist es, die Investitionen in umweltfreundliche und nachhaltige Technologien auszubauen und die CO2 Emissionen langfristig zu senken. Dafür wurden die Antragsverfahren vereinfacht und ein Austauschbonus für fossile Heiztechnik in die Förderung aufgenommen.

Welche Maßnahmen werden durch das BEG gefördert?

BEG Einzelmaßnahmen (EM):
Energetische Verbesserungen bestehender Gebäude an der Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizung

BEG Wohngebäude (WG):
Maßnahmen zur Sanierung einer bestehenden Immobilie nach energetischen Anforderungen der BEG

BEG Nichtwohngebäude (NWG):
Sanierung von Nichtwohngebäuden mit einem Kredit bis zu einer Höhe von 30 Millionen Euro oder einem Zuschuss bis zu 15 Millionen Euro

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus 3 Teilprogrammen. Je nach Maßnahme erhalten Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss über das BAFA oder die KfW. Seit dem 29.12.2023 werden Komplettsanierungen nur noch über die KfW-Bank gefördert. Auch der Heizungstausch wird durch die KfW bezuschusst. Das BAFA übernimmt nur noch einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Förderung nach BEG-Einzelmaßnahmen

Förderungen für bestehende Gebäude werden im Rahmen der BEG - Einzelmaßnahmen beantragt. Gefördert werden hier alle Maßnahmen, welche die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Das komplette Förderpaket sowie Informationen zur Antragstellung und Energieberatung finden Sie auf den Seiten der BAFA, unter: Förderprogramm im Überblick.

Wer wird gefördert?

Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können von allen Investoren beantragt werden, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen alle Privatpersonen, Kontraktoren, Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

» Solarkollektoren

» Biomasseheizungen*

» Wärmepumpen*

» stationäre Brennstoffzellenheizung*

» innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

» Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes*

» Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

» Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages erneuerbarer Energien

» provisorische Heiztechnik falls eine geförderte Heizung ausfällt und übergangsweise ersetzt werden muss

Was wird nicht gefördert?

» Eigenbau-Anlagen: selbst konstruierte und gebaute Anlagen oder Prototyp-Anlagen, mit weniger als vier Exemplaren

» Gebrauchte Anlagen: bereits gelaufene Anlagen und solche mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Wieviel wird gefördert?

» anteilige Förderung

» zwischen 30 % und 70 % der förderfähigen Kosten

Wie wird beantragt?

Bei BAFA:

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines Energieeffizienzexperten

» Antrag online beim BAFA stellen

» Auftragsvergabe

» Einreichen des Verwendungsnachweises

» Prüfung & Auszahlung

Bei KfW:

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines Energieeffizienzexperten. Bereits jetzt kann der Heizungstausch begonnen werden. Bis zum 30.11.2024 kann der Förderantrag dafür nachgereicht werden.

» ab 01.02.2024: Registrierung auf Kundenportal "Meine KfW"

» ab 27.02.2024: Zuschussantrag im Kundenportal "Meine KfW" stellen. Die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) des Fachunternehmers / Energieeffizienzexperten und der abgeschlossene Leistungsvertrag sind dazu notwendig.

* Genauere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf den entsprechenden BEG Seiten.

Wichtige Info:

Ab April 2024 wurde die Förderung von Energieberatungen befristet gestoppt. Bereits beantragte Förderungen werden  weiterhin ausgezahlt. Neue Anträge werden aber vorerst nicht freigegeben. Der Grund sind Einsparungen im Bundeshaushalt, wovon auch Fördergelder betroffen sind. Erst wenn der Staat wieder genug Geld bereitstellt, können diese Förderungen schrittweise freigegeben werden. Die Einsparung betrifft aber nur die Förderung von Energieberatungen, nicht die anderen Leistungen.

Förderung nach BEG-Einzelmaßnahmen

Förderungen für bestehende Gebäude werden im Rahmen der BEG - Einzelmaßnahmen beantragt. Gefördert werden hier alle Maßnahmen, welche die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Das komplette Förderpaket sowie Informationen zur Antragstellung und Energieberatung finden Sie auf den Seiten der BAFA, unter: Förderprogramm im Überblick.

Wer wird gefördert?

Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können von allen Investoren beantragt werden, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen alle Privatpersonen, Kontraktoren, Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

» Solarkollektoren

» Biomasseheizungen*

» Wärmepumpen*

» stationäre Brennstoffzellenheizung*

» innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

» Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes*

» Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

» Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrages erneuerbarer Energien

» provisorische Heiztechnik falls eine geförderte Heizung ausfällt und übergangsweise ersetzt werden muss

Was wird nicht gefördert?

» Eigenbau-Anlagen: selbst konstruierte und gebaute Anlagen oder Prototyp-Anlagen, mit weniger als vier Exemplaren

» Gebrauchte Anlagen: bereits gelaufene Anlagen und solche mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Wieviel wird gefördert?

» anteilige Förderung

» zwischen 30 % und 70 % der förderfähigen Kosten

Wie wird beantragt?

Bei BAFA:

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines Energieeffizienzexperten

» Antrag online beim BAFA stellen

» Auftragsvergabe

» Einreichen des Verwendungsnachweises

» Prüfung & Auszahlung

Bei KfW:

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines Energieeffizienzexperten. Bereits jetzt kann der Heizungstausch begonnen werden. Bis zum 30.11.2024 kann der Förderantrag dafür nachgereicht werden.

» ab 01.02.2024: Registrierung auf Kundenportal "Meine KfW"

» ab 27.02.2024: Zuschussantrag im Kundenportal "Meine KfW" stellen. Die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) des Fachunternehmers / Energieeffizienzexperten und der abgeschlossene Leistungsvertrag sind dazu notwendig.

* Genauere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf den entsprechenden BEG Seiten.

So viel Förderung bekommen Sie für neue Heizungsanlagen

Der Fördersatz beträgt mindestens 30 % und im günstigsten Fall bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei betragen die maximal förderfähigen Kosten für einen Heizungstausch 30.000 €.

Heizungsanlage
Technik
Allgemeiner Fördersatz Effizienzbonus Klimageschwindigkeitsbonus Einkommensbonus Maximaler Fördersatz
Solarkollektoranlage 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Biomasseheizungen 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Wärmepumpen 30 % 5 % max. 20 % 30 % 70 %
Brennstoffzellenheizung 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse) 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast) 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 75 % Biomasse) 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Anschluss an ein Gebäudenetz 30 % / max. 20 % 30 % 70 %
Anschluss an ein Wärmenetz 30 % / max. 20 % 30 % 70 %

Weitere Informationen zur KfW-Förderung von Heizungsanlagen sowie den Voraussetzungen für die Förderung von Biomasseanlagen und Wärmepumpen und finden Sie auch im Infoblatt förderfähiger Maßnahmen und Kosten sowie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und der Liste förderfähiger Solaranlagen. Für die Antragstellung beim KfW ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich.

Geschwindigkeit & Co.

Um die Pauschalförderung von 2500 € für Biomasseheizungen zu erhalten, müssen strenge Vorgaben erfüllt werden. So wurde der maximal zulässige Feinstaubausstoß auf 2,5 mg/m³ reduziert und der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) auf 81 % erhöht. Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten wollen, müssen Sie Heizanlagen für Biomasse mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombinieren. Mit diesem Bonus erhöhen sich die staatlichen Zuschüsse um 20 Prozentpunkte. Der Bonus gilt bis 2028, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, bis er 2037 ganz verfällt.

Fachgerechte Demontage

Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie die alte Heizung fachgerecht demontieren und entsorgen. Sonst wird Ihnen der Bonus nicht gewährt.

BEG-Förderung Heizungsoptimierung

Im BEG Paket Heizungsoptimierung werden alle Maßnahmen gefördert, die zur Effizienzsteigerung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden beitragen. Dafür muss die Anlage mindestens 2 Jahre alt sein und im Falle der Nutzung fossiler Brennstoffe nicht älter als zwanzig Jahre. Ziel ist es, durch gezielte Optimierungen den Brennstoffverbrauch zu senken und Energiekosten einzusparen.

Wer wird gefördert?

Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können von allen Investoren beantragt werden, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen alle Privatpersonen, Kontraktoren, Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

» hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve

» Austausch von Heizungspumpen

» Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung

» Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen

» Optimierung der Wärmepumpe

» Dämmung von Rohrleitungen

» Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah

» Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

» Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

» Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemission um mindestens 80 %. Gilt nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen. Mindestnennwärmeleistung ist 4 kW

Was wird nicht gefördert?

» Eigenbau-Anlagen: selbst konstruierte und gebaute Anlagen oder Prototyp-Anlagen, mit weniger als vier Exemplaren

» Gebrauchte Anlagen: bereits gelaufene Anlagen und solche mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Wieviel wird gefördert?

» 15 % Förderung

» Mindestinvestitionssumme 300 Euro

» 5 % zusätzliche Förderung, bei Optimierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Wie wird beantragt?

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines Energieeffizienzexperten

» Antrag online beim BAFA stellen

» Auftragsvergabe

» Einreichen des Verwendungsnachweises

» Prüfung & Auszahlung

Genauere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf den BEG Seiten zur Heizungsoptimierung.

BEG-Förderung Heizungsoptimierung

Im BEG Paket Heizungsoptimierung werden alle Maßnahmen gefördert, die zur Effizienzsteigerung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden beitragen. Dafür muss die Anlage mindestens 2 Jahre alt sein und im Falle der Nutzung fossiler Brennstoffe nicht älter als zwanzig Jahre. Ziel ist es, durch gezielte Optimierungen den Brennstoffverbrauch zu senken und Energiekosten einzusparen.

Wer wird gefördert?

Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude können von allen Investoren beantragt werden, die förderfähige Maßnahmen durchführen. Dazu zählen alle Privatpersonen, Kontraktoren, Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

» hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve

» Austausch von Heizungspumpen

» Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung

» Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen

» Optimierung der Wärmepumpe

» Dämmung von Rohrleitungen

» Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah

» Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

» Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

» Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemission um mindestens 80 %. Gilt nicht für Einzelraumfeuerungsanlagen. Mindestnennwärmeleistung ist 4 kW

Was wird nicht gefördert?

» Eigenbau-Anlagen: selbst konstruierte und gebaute Anlagen oder Prototyp-Anlagen, mit weniger als vier Exemplaren

» Gebrauchte Anlagen: bereits gelaufene Anlagen und solche mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Wieviel wird gefördert?

» 15 % Förderung

» Mindestinvestitionssumme 300 Euro

» 5 % zusätzliche Förderung, bei Optimierung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Wie wird beantragt?

» Einholen von Angeboten oder Beauftragen eines Energieeffizienzexperten

» Antrag online beim BAFA stellen

» Auftragsvergabe

» Einreichen des Verwendungsnachweises

» Prüfung & Auszahlung

Genauere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf den BEG Seiten zur Heizungsoptimierung.

Voraussetzung für eine Förderung der Heizungsoptimierung

Bei wassergeführten Heizsystemen zur Wärmeerzeugung ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Voraussetzung für alle förderfähigen Maßnahmen. In der Regel lassen sich so bis zu 10 Kilowattstunden Brennstoff pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr einsparen. Für eine Maßnahmenförderung bei luftheizenden Systemen muss durch die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten reguliert wurden.

Soviel Förderung bekommen Sie für die Optimierung Ihrer Heizung

Optimierungen von Heizungsanlagen werden mit 15 % auf alle förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto. Ist die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Förderung wird nur auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten oder 1000 m2 beheizbarer Fläche bei Nichtwohngebäuden gewährt. Ausgaben für energetische Sanierungen sind auf 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche oder maximal fünf Millionen Euro pro Gebäude und Kalenderjahr begrenzt.

Weitere Informationen zu Optimierungsmaßnahmen

Für die Antragstellung zur Optimierung von Heizungsanlagen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Weitere Informationen zu den BAFA Fördermittel für Heizungsoptimierungen finden Sie auch im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung sowie im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Antragstellung bei BAFA & KfW

Anträge zur BEG-Förderung müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Um die Höhe der Fördermittel festzulegen, dürfen Sie bereits vor Antragseinreichung unverbindliche Angebote einholen. Beginnen Sie mit den Arbeiten ohne auf den Zuwendungsbescheid zu warten, investieren Sie auf eigenes Risiko.

Wie wird ein Antrag auf Fördermittel beim BAFA gestellt?

Die Antragsstellung auf BEG-Förderung unterscheidet sich: je nachdem, ob Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen oder die Beantragung selbst übernehmen möchten.

Antragstellung ohne Energieeffizienz-Experten

Anträge beim BAFA werden über das elektronische Antragsformular gestellt. Nach der Antragsstellung können Sie bereits mit den energetischen Maßnahmen beginnen - auch ohne die Zusage durch das BAFA.

Antragstellung mit Energieeffizienz-Experten

Bei Maßnahmen für die Gebäudehülle sowie im Bereich Anlagentechnik ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Dieser kann mit Ihrem Einverständnis auch die eigentliche Antragstellung übernehmen.

Im Vorfeld bedenken

Staatliche Zuschüsse werden nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsarbeiten ausgezahlt. Die Kosten für Investitionen müssen Sie erst einmal alleine tragen und entsprechend in Vorleistung gehen.

Wie wird ein Antrag auf Fördermittel bei der KfW gestellt?

Für den Heizungstausch gehen Sie wie folgt vor:

Holen Sie zunächst Angebote eines Fachunternehmens ein oder beauftragen Sie einen

Energieberater. Bereits jetzt kann der Heizungstausch begonnen werden. Bis zum 30.11.2024 können Sie den Förderantrag dafür nachreichen. Ab dem 01.02.2024 müssen Sie sich dann auf dem Kundenportal "Meine KfW" registrieren.

Den Zuschussantrag können Sie im KfW-Kundenportal ab dem 27.02.2024 stellen. Dafür benötigen Sie die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) des Fachunternehmers / Energieeffizienzexperten. Auch den abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für den Heizungstausch müssen Sie vorweisen.

Für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus können Sie im Rahmen der Förderung zinsgünstige KfW-Kredite erhalten. Wenden Sie sich dazu an Ihre Hausbank, diese wird die entsprechenden Anträge gemeinsam mit Ihnen ausfüllen.

iSFP Bonus mit einem individuellen Sanierungsplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie definiertes Beratungsinstrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern und das gewünschte Effizienzhaus-Niveau zu erreichen. Förderungen im Bereich Heizungsoptimierung erhöhen sich durch einen individuellen Sanierungsplan um 5 %.

Dafür muss der iSFP vor Maßnahmenbeginn durch einen bei der BAFA registrierten EEE erstellt werden und darf nicht länger als 15 Jahre zurückliegen. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Sanierungsplans werden zu 80 % gefördert. Mehr zum iSFP erfahren Sie hier.

Beantragung iSFP-Förderung

Der Energieeffizienz-Experte beantragt die Fördermittel nach Erstellen des Sanierungsfahrplans, bekommt diese direkt ausbezahlt und stellt den Differenzbetrag dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Vorgehensweise ist für die spätere Beantragung des iSFP Bonus wichtig, da der EEE durch die staatliche Förderung bereits bei der BAFA registriert ist.

Steuerbonus: Sanierungskosten steuerlich absetzen

Seit 2020 sind energetische Sanierungen auch steuerlich absetzbar. Mit dem Steuerbonus können Sie 20 % und maximal 40.000 Euro innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Jahren in der Steuererklärung angeben.

Hier werden von einem Fachunternehmen ausgeführte Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, welche die Anforderungen der Verordnung für Energetische Sanierungsmaßnahmen (ESanMV) erfüllen.

Beantragung nach Maßnahmenbeginn

Eine Beantragung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ist hier nicht erforderlich. Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung finden Sie im Infoblatt “Förderung für Hauseigentümer” sowie im Einkommenssteuergesetz § 35c.

Regionale und kommunale Programme

Zusätzlich fördern viele Bundesländer und Kommunen erneuerbare Energien in eigenen Programmen. Diese lassen sich oft ergänzend zu den staatlichen Förderungen beantragen. So unterstützen beispielsweise Köln und München Solarthermie-Anlagen, während andere Städte den Einbau umweltfreundlicher Heizungen oder die Heizungsoptimierung bezuschussen. Für mehr Informationen fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Gemeinde nach.

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