Für mehr klimafreundliche Heizungen 

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Für mehr klimafreundliche Heizungen 

Um die Wärmewende voranzubringen, sollen spätestens Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert. Seit dem 27. Februar können Eigenheimbesitzer Anträge stellen.

5 Min. Lesedauer

Die Grafik informiert darüber, dass Eigenheimbesitzer ab sofort Förderanträge für den Heizungstausch beantragen können. Bis zu 70 Prozent der Kosten werden übernommen.

Grafik: Bundesregierung

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung

Unter anderem mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen. Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden – das gilt auch fürs Heizen. Denn noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig und klimafreundlich tun. Denn die neue Heizung wird voraussichtlich 20 bis 30 Jahre genutzt.

Auf einen Blick: Was sagt das GEG zum Erneuerbaren Heizen?

  • Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren.
  • Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken enstehen sowie für bestehende Gebäude. Damit wird eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglicht. Die Kommunen müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
Die Grafik zeigt die Vorgaben für den Einbau von neuen Heizungen in Neubauten und die Vorgaben für Heizungen im Bestand.

Wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen soll, zeigt diese Grafik. *Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/beg

Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderung für Heizungstausch

Wer seine Heizung austauscht und auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, wird vom Staat unterstützt. Denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger können die Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung allein tragen. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird auch die energetische Gebäudesanierung stärker gefördert.

Förderantrag für Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer: Wer in seinem Einfamilienhaus selbst wohnt, kann die Förderung ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW beantragen. Voraussichtlich ab Mai können dann auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Anträge stellen. Weitere Informationen auf energiewechsel.de

Grafik: "Ab 2024: Erhöhte Förderung für den Heizungstausch"

Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden.

Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Förderung:

Mit dem neuen GEG ist seit dem 1. Januar 2024 auch die neue BEG in Kraft.

  • Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten soll es für alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen geben, die alte fossile Heizungen austauschen.
  • Einen Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümerinnen und -eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
  • Weitere 30 Prozent Förderung hängen von ihrem Einkommen ab: Die Grenze liegt bei jährlich 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Maximal sind 70 Prozent Förderung möglich.
  • Bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig. Das gilt auch für die erste Wohneinheit in Mehrparteienhäusern. Bei weiteren Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.

Für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für neue Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung können ebenfalls Fördermittel beantragt werden.

Technologieoffenheit

Wer eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie einbaut, hat viele verschiedene technologische Möglichkeiten. Unter anderem folgende Optionen gibt es:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (wegen zu geringer Energieeffizienz keine Förderung)
  • Hybridheizung (Kombination aus hauptsächlich Erneuerbaren Energien plus anteilig Gas- oder Ölheizung)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt)
  • Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)

Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff. 

Über die genauen Förderbedingungen informiert die KfW .

Energieberatung lohnt sich

Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und -berater. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und hat bisher bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro) übernommen. Eine erste Einschätzung bietet auch der Heizungswegweiser  des BMWK.

Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW):  Seit dem 19.01.2024 können Anträge auf Förderung wieder gestellt und bewilligt werden. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können ebenfalls weiterverfolgt werden. Aktuelle Informationen auf energiewechsel.de .

Energieberaterinnen und -berater können über die Energieeffizienz-Expertenliste gesucht und beauftragt werden. Dabei handelt es sich um ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die rund 13.000 gelisteten Expertinnen und Experten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und sind in Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk tätig. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte und dadurch kostenlose Einstiegsberatung an.

Pragmatische Übergangslösungen bei Heizungshavarie

Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

Der Heizungswegweiser zeigt Ihnen, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen, und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten es gibt.

Heizungstausch in Mietshäusern

Auch Vermieterinnen und Vermieter sollen ihre Heizungsanlagen modernisieren und in neue klimafreundliche Technik investieren. Wenn Vermietende die BEG—Förderung für den Heizungstausch in Anspruch nehmen, dürfen sie die entsprechenden Kosten nicht über die Miete umlegen. So wird der Anstieg der Mieten bei energetischer Sanierung gedämpft. Weitere Informationen finden Sie hier und auf energiewechsel.de

Der Heizungstausch wird sich zunehmend lohnen, denn der CO2-Preis für fossile Brennstoffe – also auch Heizöl und Gas – wird teurer. Ab 2024 steigt er auf 45 Euro pro Tonne, 2025 auf 55 Euro. 2027 wird EU-weit ein CO2-Emissionshandel für Gebäudewärme und den Verkehrssektor eingeführt. Dann bildet sich der CO2-Preis am Markt.