Kritik am Verfassungsgericht : Der Rundfunkbeitrag müsste eine Steuer sein
Von Jochen Zenthöfer
Lesezeit: 3 Min.
Am 18. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt zurzeit 18,36 Euro im Monat und muss für Wohnungen und Betriebsstätten entrichtet werden. Keine Rolle spielt seit 2013 die Tatsache, ob man ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt und ein Empfangsgerät bereithält. Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm auf Basis eines solidarischen Modells.
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