Kritik am Verfassungsgericht :
Der Rundfunkbeitrag müsste eine Steuer sein

Von Jochen Zenthöfer
Lesezeit: 3 Min.
Post, die an Millionen geht: Der MDR setzt einem mittellosen Studenten nach, um den Rundfunkbeitrag einzutreiben.
Eine Kasseler Wirtschaftsjuristin kritisiert das Bundesverfassungsgericht: Die zwangsweise erhobene Haushaltsabgabe, sagt Michelle Michel in ihrer Doktorarbeit, verstoße gegen das Grundgesetz. Was folgt daraus?

Am 18. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt zurzeit 18,36 Euro im Monat und muss für Wohnungen und Betriebsstätten entrichtet werden. Keine Rolle spielt seit 2013 die Tatsache, ob man ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt und ein Empfangsgerät bereithält. Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm auf Basis eines solidarischen Modells.

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