Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk:ARD und ZDF melden höheren Bedarf an

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Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro pro Monat. (Foto: U. J. Alexander/imago images/)

Für Programm und Personal wollen ARD und ZDF zwischen 2,16 und 2,7 Prozent mehr pro Jahr. Das Verfahren zum Beitrag ab 2025 beginnt.

Von Claudia Tieschky

Die ARD hält für ihre Finanzierung von 2025 an bei Personal und Programm jährlich zwischen 2,16 und 2,7 Prozent mehr für notwendig. Das ZDF will von 2025 an jährlich 2,16 Prozent mehr für das Programm und 2,7 Prozent mehr für Personal ausgeben. Das teilten die Sender am Freitag mit. Beide Sender erklärten, man liege damit deutlich unter der aktuell hohen Inflationsrate aus, die reale Teuerung werde man durch Einsparungen ausgleichen. Das Deutschlandradio meldet 2,5 Prozent pro Jahr mehr für Programm und 2,7 Prozent mehr für Personal an.

Aktuell gibt die ARD durchschnittlich 2,7 Milliarden Euro jährlich für Programm und 1,9 Milliarden für Personal aus (ohne Altersversorgung). Das ZDF kommt durchschnittlich pro Jahr auf 1,4 Milliarden Euro für Programm und 373 Millionen Euro für Personal (ohne Altersversorgung).

Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, dass sie eine Beitragserhöhung nicht mittragen werden. Der Rundfunkbeitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat. Im ZDF-Verwaltungsrat wiesen die Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (Brandenburg, SPD) und Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt, CDU) an diesem Freitag darauf hin, dass das Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen schwer erschüttert sei. Die für eine Beitragserhöhung erforderliche Mehrheit in den 16 Landesparlamenten könne derzeit nicht erwartet werden.

Höhe des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 wird noch ermittelt

Mit der sogenannten Bedarfsanmeldung beginnt das Verfahren, in dem die Beitragshöhe für die Jahre 2025 bis 2028 festgesetzt wird. Die Bedarfsanmeldung selbst sagt nur begrenzt etwas darüber aus, wie hoch der neue Beitrag am Ende wird. Entscheidend dabei ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), besetzt mit 16 von den Ländern berufenen Sachverständigen. Sie prüft die Finanzwünsche der Sender auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hin und legt alle vier Jahre neu fest, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein muss, damit die Sender ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Bei ihrer Berechnung spielt auch die Entwicklung der Einkünfte aus dem Rundfunkbeitrag eine Rolle. Mit einer Empfehlung der KEF für die neue Beitragshöhe wird im Februar kommenden Jahres gerechnet.

Die KEF-Empfehlung muss anschließend von den Ministerpräsidenten einstimmig in ein Gesetz gefasst und von allen Landtagen verabschiedet werden. Das mehrstufige Verfahren soll verhindern, dass der Staat über die Finanzierung inhaltlichen Druck auf den Rundfunk ausüben kann.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern in seinen letzten Urteilen wenig Spielraum für eine Abweichung von der KEF-Empfehlung gelassen. Im August 2021 setzte das Gericht die von Sachsen-Anhalt blockierte Beitragserhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft; die Blockade verletze die im Grundgesetz festgeschriebene Rundfunkfreiheit.

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