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Defizite im Handynetz Bundesnetzagentur droht Telekommunikationsanbietern mit Bußgeldern

Für eine Milliardensumme hatten vier Telekommunikationskonzerne 2019 Mobilfunkfrequenzen ersteigert und sich gleichzeitig zum zügigen Netzausbau verpflichtet. Nun drohen Sanktionen, weil Vorgaben nicht erfüllt wurden.
Kein Netz? Bundesagentur erwägt Bußgelder, weil der Ausbau zu langsam vorangeht (Symbolbild)

Kein Netz? Bundesagentur erwägt Bußgelder, weil der Ausbau zu langsam vorangeht (Symbolbild)

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Julian Stratenschulte / DPA

Wegen Defiziten beim Handynetz-Ausbau erwägt eine Aufsichtsbehörde, erstmals Deutschlands große Telekommunikationsanbieter zur Kasse zu bitten. »Die Bundesnetzagentur beabsichtigt zurzeit, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Standort zu verhängen«, heißt es in einem Schreiben der Bonner Behörde an ihren Beirat. Das Dokument liegt der Nachrichtenagentur dpa vor.

Die Bundesnetzagentur zieht demnach auch in Betracht, Zwangsgelder zu erheben. Zwangsgelder könnten noch größere finanzielle Folgen haben. Den Angaben zufolge geht es um Standorte, die im Rahmen der Frequenzauktion von 2019 eigentlich bis Ende vergangenen Jahres hätten gebaut werden müssen, aber nicht wurden.

In der Kritik stehen unter anderem die drei etablierten Netzbetreiber Telefónica (O2), Vodafone und die Deutsche Telekom. Sie weisen die Vorwürfe zurück und geben an, sie hätten zentrale Vorgaben der Ausbaupflichten erfüllt; etwa dass in jedem Bundesland in mindestens 98 Prozent der Haushalte eine Handyverbindung mit einem Download von 100 Megabit pro Sekunde möglich ist. Bei sogenannten Weißen Flecken hingegen blieben alle drei Anbieter hinter den Vorgaben zurück.

Keiner der drei Anbieter kommt auf 167 Standorte

Hier geht es um Gegenden, in denen kein Handynetz eine Übertragung von 100 Megabit pro Sekunde schafft. Statt zum 31. Dezember 2022 auf 167 eigene Standorte in so einer Gegend zu kommen, meldete Vodafone nur 86, Telefónica 61 und die Telekom 38. Unter anderem auf solche Standorte bezieht sich die Androhung von Sanktionen in dem Schreiben an den Beirat.

Die drei Netzbetreiber hingegen betonen, sie kämen voran. Es seien 14 weitere Standorte im Bau, sagt etwa ein Telekom-Sprecher. Zudem betont er, dass an den übrigen noch fehlenden 115 Standorten »zu einem großen Teil keine Funklöcher bestehen«, sondern dort gebe es eine »Grundversorgung«. Das Handy bekommt also Breitband-Empfang, aber die vorgeschriebene Mindestübertragung von 100 Megabit pro Sekunde fehlt.

Außerdem verweisen die Firmen darauf, dass sie eine staatliche Liste mit den betroffenen Gegenden zu spät bekommen hätten. Zudem sei der Ausbau mancherorts schlicht nicht möglich, etwa wenn partout kein Grundstückseigentümer bereit sei, ein Stück Land für einen Funkmast zu vermieten. In Naturschutzgebieten ist die Errichtung solcher Masten ebenfalls schwierig.

Damit könnte das Aufstellen von Antennen mancherorts aus sogenannten »rechtlichen und tatsächlichen« Gründen unmöglich sein. In solchen Fällen wertet die Bundesnetzagentur dies nicht als Verfehlung. Derzeit prüft die Bonner Behörde die Unterlagen, die die Unternehmen Anfang Januar eingereicht haben. Erst danach wird feststehen, wie groß die Lücke zu der Pflichtvorgabe von 167 ist.

Die größte Verfehlung der Ausbaupflichten könnte nicht von den drei etablierten Netzbetreibern stammen, sondern vom Neueinsteiger 1&1. Diese Firma hatte 2019 erstmals Frequenzen ersteigert und baut derzeit ihr erstes eigenes Handynetz auf.

Bisher verkauft 1&1 Handyverträge, bei denen die Kunden vor allem mit dem O2-Netz verbunden sind. Dafür zahlt 1&1 Miete an O2. Der Konzern aus Montabaur hätte zum Jahreswechsel tausend 5G-Stationen aktiviert haben müssen, tatsächlich waren es aber nur fünf.

1&1 begründete dies mit Lieferproblemen bei einem Baupartner. Im Sommer 2023 will 1&1 die Tausend erreichen. Sollte 1&1 sanktioniert werden, könnte es teuer werden. Allerdings ist offen, ob die Bundesnetzagentur überhaupt Buß- oder Zwangsgelder verhängt. Nach der Frequenzauktion 2015 hielt ebenfalls kein Netzbetreiber alle Verpflichtungen ein. Auch damals drohte die Regulierungsbehörde Sanktionen an, zeigte dann aber doch Nachsicht.

In dem Schreiben an den Beirat, der an diesem Montag tagt, heißt es: »Bei einer Verhängung von Sanktionen findet eine Gesamtbetrachtung statt, bei der der jeweilige Einzelfall zu beurteilen ist.« Der Satz lässt Interpretationsspielraum zu.

fok/dpa
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