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Sind deutsche Panzer-Vorschriften wirklich so absurd?

Freier Wirtschaftsredakteur
Haben deutsche Panzer, hier vom Typ Marder, Wettbewerbsnachteile? Haben deutsche Panzer, hier vom Typ Marder, Wettbewerbsnachteile?
Haben deutsche Panzer, hier vom Typ Marder, Wettbewerbsnachteile?
Quelle: dpa
Deutsche Rüstungsfirmen ersticken unter Auflagen, klagt der Chef eines Konzerns. So gelten Regeln für Bildschirm-Arbeitsplätze auch im Panzer-Inneren. Und dann ist da die Sache mit den Schwangeren.

Frank Haun hat Großes vor. Der 56-jährige Chef des Panzerherstellers Krauss-Maffei Wegmann (KMW) will das deutsche private Traditionsunternehmen in eine Gemeinschaftsfirma mit dem französischen staatlichen Panzerbauer Nexter einbringen. Vor diesem Hintergrund untersucht er die Stärken und Schwächen der Rüstungsproduktion in Deutschland genauer. Und klagte jüngst in Berlin über ein unsinniges Regelwerk bei der heimischen Produktion.

Der KMW-Chef warnte: „Wir können unsere Produkte nicht mehr verkaufen“. Grund seien die „militärischen Beipackzettel“, auf denen stehe „was wir alles zu berücksichtigen haben“. Es gebe einen Bürokratie- und Auflagenwust. Wenn es zudem Einschränkungen im Export gebe und der Staat keine Neuentwicklungen bezahle, „gibt es die wehrtechnische Industrie in Deutschland in zehn Jahren nicht mehr“.

Haun nannte beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung oder die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze, die auch im Inneren von Panzern zu erfüllen seien. Im Ausland würden Bundeswehrfahrzeuge stillgelegt, „weil eine ASU-Plakette abgelaufen ist“, behauptete der KMW-Chef auf einem Symposium des „Handelsblatt“.

Andere Länder machen sich lustig

Wenn zu viele zivile Normen für Kriegswaffen gefordert würden, verteure dies die Produkte. Die seien dann „nicht mehr verkaufbar“ und andere Länder würden sich darüber „lustig machen“. Haun forderte daher gleiche europäische Vorgaben und Normen – und kein Abgas-Regelwerk für Fahrzeuge nach dem Motto „vorne töten und hinten grün“.

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Quelle: N24

Krauss-MaffeiWegmann (KMW) klagt bereits länger über die Vorgaben der Rüstungsbeschaffer aus dem Verteidigungsministerium. Als im Frühjahr wieder einmal Verzögerungen und Kostensteigerungen bei dem mit Rheinmetall gebauten neuen Schützenpanzer Puma publik wurden, begründete dies KMW zum Teil mit den fragwürdigen Vorgaben.

So besage eine der weit über 100 „mitgeltenden Unterlagen“ zum Entwicklungsvertrag des Schützenpanzers, dass auch die technischen Regeln für Gefahrstoffe einzuhalten sind. Danach dürfe der Kohlenstoffmonoxidgehalt nicht über einem Grenzwert liegen, weil sonst eine „fruchtwasserschädigende Wirkung“ bei schwangeren Soldatinnen drohe. Die Luft im Inneren des Puma müsse also so sauber sein, dass selbst Schwangere gefahrlos mitfahren könnten.

Was sagt die Behörde?

Doch die Kritik des KMW-Chefs an praxisfremden Auflagen weist die Bundeswehr-Beschaffungsbehörde unmissverständlich zurück. Wie das „Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr“, kurz BAIINBw, auf Anfrage der „Welt“ mitteilte, sind die Aussagen Hauns nicht richtig: „Panzer sind keine Arbeitsstätten in Sinne der Arbeitsstättenverordnung.“

Auch die Behauptung, die Schussgasbelastung im Kampfraum des Puma müsse so niedrig sein, dass eine Fruchtwasserschädigung ausgeschlossen ist, treffe nicht zu. „Der Schützenpanzer Puma ist nicht für die Beförderung von Schwangeren ausgelegt“, heißt es in der Stellungnahme.

Ein Bundeswehrsoldat auf einem Panzer vom Typ Leopard
Ein Bundeswehrsoldat auf einem Panzer vom Typ Leopard
Quelle: dpa

Knapp, aber eindeutig fällt auch die Antwort der Koblenzer Megabehörde zur Behauptung des KMW-Chefs aus, im Ausland seien bereits Bundeswehrfahrzeuge wegen abgelaufener ASU-Plakette stillgelegt worden.

Auf die Anfrage, ob derartige Fälle bekannt sind, heißt es nur: „Nein.“ Kettenfahrzeuge wie der Schützenpanzer Puma oder der Kampfpanzer Leopard seien ohnehin von der Abgasuntersuchung befreit. Die Behörde, die samt Außenstellen über 11.000 Beschäftigte hat, sollte es wissen.

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