Regierung: Regel gilt nicht für Kampfpanzer Rüstungsindustrie amüsiert über Arbeitsstättenverordnung

Berlin · Jetzt ist auch diese Frage geklärt: Kampfpanzer sind laut Bundesregierung keine Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Das sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Freitag in Berlin.

 Die Arbeitsstättenverordnung gilt ausdrücklich nicht für Schützenpanzer der Bundeswehr.

Die Arbeitsstättenverordnung gilt ausdrücklich nicht für Schützenpanzer der Bundeswehr.

Foto: dpa

Die Online-Ausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" berichtete, in Industriekreisen sorge der Umstand für Heiterkeit, "dass im Innenraum des Schützenpanzers Puma nach Maßgabe der Arbeitsstättenverordnung so gute Klimabedingungen herrschen müssen, dass selbst für hochschwangere Soldatinnen die Beförderung bei einem Gefechtseinsatz noch möglich ist".

Der Sprecher sagte, in der Verordnung seien Arbeitsstätten als Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen definiert. Panzer erfüllten diese Bedingungen nicht. Außerdem gebe es eine Ausnahme zur "Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit" unter anderem für Polizei und Bundeswehr, die auch in einer derzeit geplanten Neufassung dieser Regelungen enthalten sein werde. Zuletzt gab es Debatten, ob und wann die seit gut zwei Jahren vorbereitete Novelle das Bundeskabinett passieren soll.

(dpa)
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