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Zwei Masken im Verbandkasten sollen Pflicht werden

News von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Update vom 01.02.2023: Die Übergangsfrist für die neue DIN 13164 (Stand: 2022) ist nun abgelaufen. Das Bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Ihnen nun ein Bußgeld droht, wenn Sie keine Masken mitführen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer News: “Ab heute zwei medizinische Masken im Verbandskasten Pflicht: Oder?

Pläne des BMVI: Zukünftig sollen auch zwei Schutzmasken im Verbandkasten sein.
Pläne des BMVI: Zukünftig sollen auch zwei Schutzmasken im Verbandkasten sein.

Noch immer hält die Corona-Pandemie die Welt im Griff, auch wenn durch Schutzimpfungen nach und nach immer mehr Freiheiten zurückkehren. Über kaum eine andere Maßnahme wurde während der Pandemie so viel und heiß diskutiert wie über die Maskenpflicht. Auch im Auto ist der Mund-Nasen-Schutz an vielen Stellen noch immer vorgeschrieben. Nun wurden neue Pläne des Bundesverkehrsministeriums bekannt: Künftig sollen stets zwei Masken im Verbandkasten von Auto, Bus und Lkw mitgeführt werden. Auch nach der Pandemie. Das geht aus einem Bericht der “Rheinischen Post” vom Samstag hervor.

Mitführpflicht für Masken im Verbandkasten: Anpassung der verpflichtenden Inhalte nach DIN 13164

Gemeinsam mit dem Bundesverband für Medizintechnologie habe sich das Bundesverkehrsministerium darauf verständigt, bei der Aktualisierung der für Verbandkästen geltenden DIN-Norm künftig auch zwei Schutzmasken aufzunehmen. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums bestätigte das Vorhaben. Die Pflicht, künftig zwei Masken im Verbandkasten mitzuführen, soll dabei auch nach der Corona-Pandemie bestehen bleiben.

Welche Inhalte bislang nach DIN 13164 in den Verbandkasten gehörten, zeigt die folgende Infografik:

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Infografik: Was gehört in den Verbandskasten?

Die Aktualisierung und Aufnahme der Mitführpflicht von Schutzmasken soll im Zuge der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfolgen. Wann genau dies jedoch sein wird, ist derzeit noch nicht abzusehen, insbesondere da nach der Bundestagswahl zunächst von langwierigen Koalitionsverhandlungen auszugehen ist. Wann also die nächste Regierung steht, die sich mit einem entsprechenden Vorhaben befassen wird, ist unklar. Nach Angaben der Ministeriumssprecherin solle die Regelung voraussichtlich ab dem kommenden Jahr greifen.

Wer gegen die geplante Pflicht verstößt und keine zwei Masken im Verbandkasten mitführt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses genau ausfallen soll, ist unbekannt. Aktuell droht in der Regel eine Geldbuße von 5 Euro, wenn der Verbandkasten fehlt, unvollständig oder abgelaufen ist.

Bußgeldkatalog zum Mitführen von Erste-Hilfe-Material

TatbestandBußgeld
Kfz geführt, obwohl die Vorschriften zum Erste-Hilfe-Material nicht eingehalten wurden5 €
Bus geführt, obwohl die Vorschriften zum Erste-Hilfe-Material nicht eingehalten wurden15 €
Inbetriebnahme eines Kfz angeordnet oder zugelassen, obwohl die Vorschriften zum Erste-Hilfe-Material nicht eingehalten wurden10 €
Inbetriebnahme eines Busses angeordnet oder zugelassen, obwohl die Vorschriften zum Erste-Hilfe-Material nicht eingehalten wurden25 €
Verbandkasten auf Verlangen nicht vorgezeigt5 €

Wie finden Sie die geplante Mitführpflicht von Schutzmasken im Verbandkasten?

Dürfen Sie eigentlich als Autofahrer Maske tragen?

Die Pflicht, künftig zwei Masken im Verbandkasten mitzuführen, soll auch dem Infektionsschutz etwa beim Leisten von Erster Hilfe dienen. Doch wie steht es eigentlich mit dem Tragen eines Mundschutzes während der Fahrt? Ist das überhaupt erlaubt? Wir haben die wichtigsten Infos hierzu im folgenden Video zusammengefasst:

Video: Maske am Steuer
Im Video: Dürfen Sie maskiert Auto fahren?

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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6 Kommentare

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  1. Frank D
    Am 10. Januar 2023 um 10:08

    Ich halte das mitführen IM VERBANDKASTEN für zweifelhaft, da ein Verbandkasten bei einem Kauf versiegelt ist und ich beim einpacken der Masken das Siegel breche. Daher wäre ich eher für das mitführen von Masken ohne das Siegel zu brechen.

  2. ED
    Am 23. Februar 2022 um 10:09

    Es sollte jedem selbst überlassen sein, ob er eine Maske tragen will oder nicht. Jetzt auch noch die Pflicht diese Dinger im Verbandskasten mitzuführen ist der Gipfel der Frechheit.

  3. Michael
    Am 20. Januar 2022 um 13:08

    Moin,
    “Geldbuße wenn der Verbandkasten abgelaufen ist”? Das ist nicht korrekt. Dafür gibt es kein Gesetz. Oder wurde etwas geändert?
    Gruss Michael

  4. Claus K
    Am 31. Dezember 2021 um 13:31

    Die wenigsten der verunfallten werden eine Maske tragen, ich denke mal in Stresssituationen werden die wenigsten an einer Maske beim Aussteigen denken. Wenn ich sie dann im Verbandskasten liegen denke ich wird diese eher aufgesetzt (auch dem verunfallten) als noch mal der Gang zurück zum Auto. Sicherheit sollte an oberster Stelle stehen nicht an 2 € scheitern. Es ist ja wie beim Strom wenn man in die Steckdose greift, man hört ihn nicht man sieht ihn nicht, aber er ist da.

  5. Uwe R
    Am 4. Oktober 2021 um 11:48

    IM Verbandskasten total verkehrt, da bei PKW im Kofferraum. Masken müssen im Handschuhfach im Fahrerraum da sind sie sofort zu erreichen. Genauso gehören die Warnwesten in den Fahrerraum.

    • AS
      Am 21. Dezember 2021 um 14:14

      In Österreich ist das so geregelt und wird auch kontrolliert: Warnwesten im Fahrerraum.

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