Direkt zum Inhalt

Sie haben Fragen zu den Klagen
gegen primastrom und voxenergie?

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

zurück zur Übersicht

Termine der Verfahren

Kann ich mich noch für die Klagen anmelden?

Sie können sich nicht mehr für die Klagen anmelden. Aber: Auch wenn Sie sich nicht angemeldet haben, können Sie noch profitieren. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

 

Wie gehen die Verfahren weiter?  

Der vzbv hat mit den Unternehmen Vergleiche abgeschlossen. Die Parteien einigten sich darauf, zu welchen Preisen betroffene Kund:innen Neuabrechnungen erhalten. Die Gerichtsverfahren wurden deswegen beendet.  Mehr erfahren Sie unter Vergleich mit primastrom und voxenergie.

zurück zur Übersicht

Gundsätzliches zu den Klagen

Worum ging es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen hatten sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv hat gegen primastrom und voxenergie geklagt, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

 

Welche Ziele verfolgten die Klagen?

Mit den Klagen sollte verbindlich geklärt werden, dass Verbraucher:innen für die Zeit der Belieferung durch primastrom oder voxenergie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen und nicht die Preise, die die Unternehmen eigenmächtig erhöht haben.

 

Welche Preisehöhungen und Tarife sind betroffen?

Die Anbieter haben ihre Preise immer wieder eigenmächtig erhöht. Begonnen hatte dies in der zweiten Jahreshälfte 2021 und setzte sich im Jahr 2022 fort. Soweit uns bekannt war, ging es vor allem um die 24-Monatstarife Prima Gas Bonus / Vox Gas Bonus und Prima Bonus Home / Vox Bonus Home.

 

Wie hoch waren die Preiserhöhungen?

Die genauen Preise und Abschläge sind individuell. Uns liegt ein Fall vor, bei dem für einen Gas-Kunden bei voxenergie trotz vereinbarter Preisgarantie der monatliche Grundpreis von 7,50 Euro/ Monat auf zuletzt 16,10 Euro erhöht worden war; der Arbeitspreis sollte von 6,45 Cent/ kWh auf 55,09 Cent steigen. Bei einem Zweipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh entspricht das einer Erhöhung um fast 5.000 Euro für ein Jahr.

zurück zur Übersicht

Vergleich mit primastrom & voxenergie

Warum hat der vzbv die Verfahren durch Vergleich beendet?

Der Vergleich bietet Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in der Streitsache. Ohne Vergleich hätten die Parteien die Verfahren vermutlich vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt. Durch die Einigung konnten wir die damit verbundenen Verzögerungen vermeiden.

 

Was hat der vzbv mit primastrom & voxenergie vereinbart?

In dem Vergleich mit dem vzbv haben sich primastrom und voxenergie verpflichtet, auf ihre einseitigen Preiserhöhungen zu verzichten und zu deutlich geringeren Preisen neu abzurechnen.

 

Wer kann von dem Vergleich profitieren?

Der Vergleich richtet sich an Sie, wenn Sie Kund:in von primastrom oder voxenergie sind bzw. waren und eigenmächtige Preiserhöhungen der Unternehmen erhalten haben. Je nachdem, ob Sie sich in die Klageregister eingetragen haben oder nicht, ergeben sich daraus für Sie unterschiedliche Rechte. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Antworten auf häufige Fragen (FAQ).

Unseren Vergleichs-Check finden Sie unten.

 

Was muss ich beachten, wenn ich ein Schreiben zur „Preissenkung“ mit neuer Laufzeit erhalte?

Derzeit verschicken die Anbieter primastrom, voxenergie und auch nowenergy Briefe an Kund:innen, in denen sie von „Preissenkungen“ sprechen. Teilweise rufen die Unternehmen die betroffenen Verbraucher:innen auch an und versprechen Preissenkungen. Unserer Erfahrung nach sind die beworbenen Preise zwar etwas günstiger als die bislang berechneten Preise. Jedoch liegen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wenn Sie dieses Angebot unterschrieben zurücksenden, schließen Sie einen neuen Vertrag ab. Und das mit der darin vereinbarten neuen Laufzeit von weiteren 24 Monaten. Dann besteht die Gefahr, dass Sie nicht mehr vollständig gegen alte Preiserhöhungen vorgehen können.

Sie sollten diese Angebote nicht annehmen, sondern lediglich wie unten beschrieben den früheren Preiserhöhungen widersprechen. Ansonsten könnten Sie möglicherweise nicht von dem erzielten außergerichtlichen Vergleich profitieren.

Sie können sich bei Unsicherheiten bei ihrer Verbraucherzentrale vor Ort beraten lassen.

 

Muss ich aktuell noch Kund:in der Unternehmen sein?

Sie müssen keinen mehr laufenden Vertrag mit primastrom oder voxenergie haben, um sich auf den Vergleich berufen zu können. Entscheidend ist, dass die Unternehmen Ihnen gegenüber die Preise einseitig erhöht haben, als der Vertrag noch lief.

 

Was bedeutet der Vergleich für mich, wenn ich mich ins Klageregister eingetragen habe?

Die Unternehmen werden sämtliche einseitige Preiserhöhungen zugunsten der Verbraucher:innen, die sich in die Klageregister eingetragen haben, zurücknehmen und zu den ursprünglich vereinbarten Preisen abrechnen. Eine schriftliche Mitteilung und die Auszahlung von Guthaben sollen Betroffene von den Unternehmen bis zum 18.03.2024 erhalten haben.

Dem vzbv liegt ein Fall vor, in dem sich für einen primastrom-Kunden ein Guthaben von 5.518,81 Euro bei seinem Stromvertrag ergeben hat.

 

Ich habe mich nicht in das Klageregister eingetragen. Welche Vorteile hat der Vergleich für mich?

Wer nicht an den Klagen teilgenommen hat, aber den einseitigen Preiserhöhungen bis zum 31.12.2024 widerspricht, erhält ebenfalls eine deutliche Absenkung der zu zahlenden Preise. In Abhängigkeit vom Abrechnungszeitraum haben sich der vzbv und die Unternehmen auf folgende Preisdeckel verständigt:

•    Strom zwischen 32 Cent/kWh und 44 Cent/kWh
•    Gas zwischen 9 Cent/kWh und 12 Cent/kWh.

Zu diesen Preisen wird der Verbrauch bis zum 31.12.2023 abgerechnet. Im Beispielsfall oben bedeutet das eine Preissenkung um gut 80 Prozent. Wenn Sie die genauen Vereinbarungen mit primastrom und voxenergie nachlesen möchten, finden Sie diese hier:

•    Vergleich zwischen vzbv und primastrom
•    Vergleich zwischen vzbv und voxenergie.

Aktuell verhandelt der vzbv mit primastrom, voxenergie, nowenergy und Paketsparer weiter. Dabei geht es um Fälle, in denen die Unternehmen Verbraucher:innen trotz Widerruf oder Kündigung nicht aus den Verträgen lassen. Sollten auch Sie davon betroffen sein, könnten sich daraus für Sie später noch günstigere Konditionen ergeben.

Um zu erfahren, ob sie sich bereits auf den bisherigen Vergleich berufen können, nutzen Sie unseren Vergleichs-Check.

Wenn Sie unsicher sind, lassen sich Sie von einer Verbraucherzentrale persönlich beraten.

 

Wie berufe ich mich auf den Vergleich?

Wenn Sie sich in das Klageregister eingetragen haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die korrigierten Abrechnungen und Auszahlung von Guthaben sollen Sie automatisch bis zum 18.03.2024 erhalten haben.

Alle anderen Verbraucher:innen schreiben bitte eine E-Mail an vergleich@primastrom.de oder vergleich@voxenergie.de, je nachdem bei welchem Unternehmen Sie Kund:in sind oder waren. Nutzen Sie am besten unseren Muster-Text. Ergänzen Sie Ihre Daten in den eckigen Klammern:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Kundennummer ist […].

Ich widerspreche den einseitigen Preiserhöhungen, die Sie mir gegenüber in der Vergangenheit vorgenommen haben. Weiterhin fordere ich Sie auf, bereits erfolgte Abrechnungen zu korrigieren.

Zahlen Sie mir das aus den Neuabrechnungen ermittelte Guthaben binnen 8 Wochen an das folgende Konto aus:

Kontoinhaber: […]
IBAN: […]

Mit freundlichen Grüßen“

 

Wie lange kann ich den Preiserhöhungen widersprechen?

Sie haben bis zum 31.12.2024 Zeit, den einseitigen Preiserhöhungen über die E-Mail Adressen vergleich@primastrom.de oder vergleich@voxenergie.de zu widersprechen.

 

Was passiert nach meinem Widerspruch?

Die Unternehmen bestätigen Ihnen unmittelbar nach dem Widerspruch dessen Erhalt per E-Mail.

4 Wochen nach Erhalt des Widerspruchs teilen sie Ihnen schriftlich mit,

•    dass sie die einseitigen Preiserhöhungen zurücknehmen,
•    welche vertraglich vereinbarten Preise stattdessen gelten und
•    falls Ihr Vertrag noch läuft: die Höhe der zukünftigen Abschläge.

8 Wochen nach Erhalt des Widerspruchs werden die Unternehmen

•    etwaige bereits erstellte Rechnungen korrigieren - und zwar auf Basis der mit dem vzbv vereinbarten Preise,
•    Ihnen die neuen Rechnungen übermitteln und
•    Guthaben aus den Rechnungen auszahlen, soweit Ihre Bankverbindung bekannt ist.

Bitte teilen Sie uns unter sammelklagen@vzbv.de mit, wenn die Unternehmen bei Ihnen diese Fristen nicht einhalten.

 

Wie bleibe ich weiterhin über die Verhandlungen informiert?

Melden Sie sich zu unserem News-Alert an, um über den weiteren Verlauf unserer Verhandlungen informiert zu werden.

 

 

 

Was kann ich weiter gegen die Preiserhöhungen tun?

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Vertrag wegen der Preiserhöhung zu kündigen. Tun Sie das am besten schriftlich.
Weitere Tipps zum Umgang mit primastrom und voxenergie finden Sie in einem Beitrag der Verbraucherzentralen. Dort steht ein Musterbrief-Generator bereit, der Sie bei der Kündigung unterstützt.

 

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Ihre Verbraucherzentrale vor Ort berät Sie bei individuellen Problemen, insbesondere

•    bei Fragen zu Abrechnungen,
•    ob sich der Vergleich für Sie lohnt oder Sie sich besser noch etwas gedulden sollten,
•    wie Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag durch Widerruf oder Kündigung beenden können

Stellen Sie fest, dass die Unternehmen die vereinbarten Fristen für die Rechnungskorrektur und Auszahlung von Guthaben überschreiten, melden Sie sich bitte bei uns unter sammelklagen@vzbv.de.

zurück zur Übersicht

Vergleichs-Check

Hier können Sie den Vergleichs-Check starten