Amnesty Report Katar 29. März 2022

Katar 2021

Ein Arbeiter in Arbeitskleidung und mit einem Werkzeug vor einem traditionellem Gebäude.

Trotz staatlicher Reformen waren Arbeitsmigrant_innen 2021 weiterhin von Ausbeutung betroffen und hatten Schwierigkeiten, ihren Arbeitsplatz frei zu wechseln. Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 schränkten die Behörden das Recht auf Meinungsfreiheit noch stärker ein. Frauen sowie lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) wurden sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben weiterhin diskriminiert.

Hintergrund

Die diplomatische Krise in der Golfregion, die 2017 begann, als sich Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Ägypten gegen Katar verbündeten, wurde im Januar 2021 beigelegt.

Im Juli 2021 ratifizierte Emir Tamim bin Hamad bin Khalifa Al Thani ein Gesetz, das erstmals Wahlen ermöglichte, um 30 der insgesamt 45 Mitglieder des Schura-Rats zu bestimmen. Bei dem Gremium handelt es sich um eine beratende Versammlung, die als eine Art Parlament fungiert, jedoch keine Gesetze verabschieden darf. Aufgrund des diskriminierenden Staatsbürgerschaftsrechts durften allerdings nur Personen kandidieren und abstimmen, deren Großväter in Katar geboren wurden. Die Wahlen fanden am 2. Oktober 2021 statt; es wurden keine Frauen gewählt.

Im Oktober nahm der Emir eine Kabinettsumbildung vor und änderte den Zuschnitt einiger Ministerien.

Impfungen gegen das Coronavirus standen allen Staatsangehörigen und sonstigen in Katar ansässigen Personen ab zwölf Jahren zur Verfügung, auch ausländischen Staatsangehörigen. Bis Oktober 2021 waren 77 Prozent der Bevölkerung doppelt geimpft

Rechte von Arbeitsmigrant_innen

Trotz anderslautender Zusicherungen versäumte es die Regierung, Reformen einzuführen und durchzusetzen, was dazu führte, dass ausbeuterische Praktiken und die schlimmsten Elemente des Sponsorensystems (kafala) fortbestanden.

Arbeitsmigrant_innen sahen sich manchmal mit unüberwindbaren bürokratischen Hindernissen und Anforderungen konfrontiert, wenn sie ihren Arbeitsplatz wechseln wollten, ohne ihre aktuellen Arbeitgeber_innen um Erlaubnis zu fragen, obwohl deren Zustimmung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben war. Die Regierung teilte im Dezember mit, seit den Reformen im September 2020 hätten 242.870 Arbeitsmigrant_innen ihren Arbeitsplatz wechseln können. Sie gab jedoch nicht an, wie vielen Arbeitsmigrant_innen es tatsächlich gelungen war, den Arbeitsplatz ohne Zustimmung ihrer Arbeitgeber_innen zu wechseln – Informationen, die jedoch unabdingbar sind, um festzustellen, ob es Fortschritte gab.

Noch schwieriger war die Situation weiterhin für weibliche Hausangestellte, die im Haushalt ihrer Arbeitgeber_innen lebten, da ihre Unterkunft gleichzeitig ihr Arbeitsplatz war und sie weitgehend von der Außenwelt abgeschnitten waren.

Das System räumte Arbeitgeber_innen nach wie vor weitgehende Befugnisse ein. So überwachten sie u. a. die Einreise und den Aufenthalt der Arbeitsmigrant_innen. Ausbeuterische Arbeitgeber_innen konnten Aufenthaltsgenehmigungen annullieren und Arbeitsmigrant_innen wegen "Weglaufens" (unerlaubtem Verlassen des Arbeitsplatzes) bei der Polizei anzeigen, was deren legalen Aufenthaltsstatus gefährdete.

Im Mai 2021 richtete das Arbeitsministerium eine Online-Plattform ein, die es Arbeitsmigrant_innen ermöglichen sollte, Beschwerden einzureichen.

Trotz der Einführung eines neuen Mindestlohns und von Maßnahmen zur Überwachung der Lohnzahlungen wurden Arbeitsmigrant_innen weiterhin von Arbeitgeber_innen um ihren Lohn betrogen, ohne dass sie sich rechtlich dagegen wehren konnten. Arbeitsmigrant_innen erhielten nur schleppend Zugang zur Justiz, und wenn sie ihn erhielten, führte dies nur selten zu einem wirksamen Rechtsbehelf. Der Unterstützungsfonds, der eingerichtet worden war, um Arbeitsmigrant_innen zu helfen, denen man ihre Löhne vorenthalten hatte und die ihre Klagen vor den Ausschüssen zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten gewonnen hatten, arbeitete auf Ad-hoc-Basis und ließ die Betroffenen im Unklaren darüber, ob und wann der Fonds für ihre ausstehenden Löhne aufkommen würde.

Im April 2021 traten die Beschäftigten eines Sicherheitsunternehmens in den Streik, um dagegen zu protestieren, dass sich ihr Arbeitgeber nicht an den neuen Mindestlohn hielt. Staatsnahe Medien berichteten, die Regierung habe den Fall untersucht und festgestellt, dass die Löhne des Unternehmens die gesetzlichen Anforderungen erfüllten. Die Behörden unterließen es weiterhin, den Tod Tausender Arbeitsmigranten gründlich zu untersuchen, die in den vergangenen Jahren plötzlich und unerwartet gestorben waren, obwohl sie vor ihrer Einreise nach Katar die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden hatten. Diese Unterlassung bedeutete, dass Katar ein zentrales Element des Rechts auf Leben nicht schützte, denn es ließ sich nicht feststellen, ob der Tod der Männer im Zusammenhang mit ihren Arbeitsbedingungen stand. Außerdem blieb den Hinterbliebenen dadurch die Möglichkeit verwehrt, von den Arbeitgeber_innen oder den katarischen Behörden eine Entschädigung zu erhalten.

Recht auf Bildung einer Gewerkschaft

Arbeitsmigrant_innen war es nach wie vor untersagt, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Stattdessen führten die Behörden gemeinsame Ausschüsse zur Interessenvertretung von Beschäftigten ein. Diese unter der Leitung von Arbeitgeber_innen stehende Initiative wurde dem Grundrecht von Beschäftigten, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, in keiner Weise gerecht.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung 2021 weiterhin ein und nutzten vage formulierte Gesetze, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Am 4. Mai 2021 ließen die Behörden den kenianischen Wachmann und Blogger Malcolm Bidali verschwinden, der sich für die Rechte von Arbeitsmigrant_innen eingesetzt hatte. Sie hielten ihn einen Monat lang in Einzelhaft und verweigerten ihm den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Am 14. Juli verurteilte ihn der Oberste Justizrat auf Grundlage des umstrittenen Gesetzes über Internetkriminalität wegen "Veröffentlichung falscher Nachrichten mit der Absicht, das öffentliche System des Staats zu gefährden" zu einer Geldstrafe. Der Strafbefehl wurde erlassen, ohne dass Malcolm Bidali angeklagt, vor Gericht gestellt oder über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert worden war. Er verließ Katar am 16. August, nachdem er die hohe Geldstrafe entrichtet hatte.

Anfang August 2021 protestierten Angehörige des al-Murra-Stamms und anderer Bevölkerungsgruppen dagegen, dass sie von den Wahlen zum Schura-Rat ausgeschlossen waren. Am 8. August teilte das Innenministerium mit, man habe sieben Männer festgenommen und der Staatsanwaltschaft übergeben, weil sie Soziale Medien genutzt hätten, um "falsche Nachrichten zu verbreiten und ethnische und Stammeskonflikte zu schüren". Einige der Männer wurden freigelassen, andere blieben in Haft ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen.

Im November 2021 inhaftierten die Behörden zwei norwegische Journalisten, die zur Situation von Arbeitsmigrant_innen recherchierten. Ihnen wurde vorgeworfen, unbefugt Privatgrundstücke betreten und dort gefilmt zu haben, was die Journalisten bestritten. Man verhörte sie zu ihrer Arbeit und beschlagnahmte ihre gesamte Ausrüstung. Nach 36 Stunden kamen sie frei, ohne dass Anklage gegen sie erhoben worden wäre.

Zu einem früheren Zeitpunkt ihrer Reise hatten die beiden Journalisten ein Interview mit Abdullah Ibhais verabredet, dem ehemaligen Kommunikationsdirektor des Organisationskomitees der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar. Er wurde jedoch am 15. November wenige Stunden vor dem geplanten Interview festgenommen. Seine willkürliche Festnahme erfolgte, als er Rechtsmittel gegen eine fünfjährige Haftstrafe einlegte, die nach einem unfairen Verfahren gegen ihn ergangen war. Das Urteil basierte auf einem unter Zwang erpressten "Geständnis", das er abgelegt hatte, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. Am 15. Dezember wies ein Gericht seine Berufung zurück und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert. Aufgrund des Vormundschaftssystems waren sie nach wie vor an ihren männlichen Vormund gebunden – in der Regel war dies ihr Vater, Bruder, Großvater oder Onkel bzw. bei verheirateten Frauen ihr Ehemann. Bei wichtigen Lebensentscheidungen benötigten sie die Erlaubnis ihres männlichen Vormunds, so z. B., wenn sie heiraten, mit einem staatlichen Stipendium im Ausland studieren oder eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst antreten wollten. Dasselbe galt für Auslandsreisen bis zu einem bestimmten Alter und für die Inanspruchnahme einiger Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit.

Das Familienrecht diskriminierte Frauen weiterhin, indem es ihnen die Scheidung erschwerte. Geschiedene Frauen konnten weiterhin nicht als Vormund ihrer Kinder handeln.

Nachdem die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im März 2021 einen Bericht über die Diskriminierung von Frauen in Katar veröffentlicht hatte, erklärte die Regierung, die darin aufgeführten Beispiele für Diskriminierung seien nicht zutreffend und würden den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Die entsprechenden Fälle würden untersucht und Verstöße strafrechtlich verfolgt. Bis Ende 2021 hatten jedoch keine Ermittlungen diesbezüglich stattgefunden.

Die 23-jährige katarische Staatsangehörige Noof al-Maadeed, die 2019 in Großbritannien einen Asylantrag gestellt hatte, weil sie in ihrer Familie misshandelt worden war, beschloss, nach Katar zurückzukehren, nachdem die Behörden ihr versichert hatten, sie würden sie schützen. Sie dokumentierte ihre Reise in den Sozialen Medien, veröffentlichte aber ab dem 13. Oktober keine Nachrichten mehr, nachdem sie Drohungen ihrer Familie bei der Polizei in Katar angezeigt hatte. Obwohl die Behörden beteuerten, sie sei in Sicherheit, blieb ihr Aufenthaltsort unbekannt, was zu Befürchtungen führte, sie könnte nicht ausreichend geschützt sein

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

"Unzucht" und einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern waren 2021 weiterhin eine Straftat, die mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden konnte. Laut Paragraf 296 des Strafgesetzbuchs machte sich strafbar, wer, "einen Mann in irgendeiner Weise zu Unzucht oder Ausschweifung verleitet, anstiftet oder verführt" und "einen Mann oder eine Frau in irgendeiner Weise zu verbotenen oder unmoralischen Handlungen verleitet oder verführt".

Im Februar 2021 sagte die libanesische Rockband Mashrou' Leila, deren Leadsänger offen schwul lebt, ihren geplanten Auftritt auf dem Campus der Northwestern University in Doha wegen "Sicherheitsbedenken" ab, nachdem in den Sozialen Medien schwulenfeindliche Äußerungen laut geworden waren.

Todesstrafe

Im Februar 2021 setzte der Emir die Hinrichtung eines tunesischen Mannes aus, der wegen Mordes zum Tode verurteilt worden war. Es gab im Jahr 2021 keine Berichte über Hinrichtungen.

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