Upreger des Monats: Internet für die Katz

Pressemitteilung vom
Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen.
Hier wurde einem Kater an der Haustür ein Vertrag untergeschoben, die Stornierung gelang erst der Verbraucherzentrale Bremen.
Verbraucher:innen sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und nicht voreilig etwas unterschreiben
  • Unangekündigt besucht eine Vodafone-Vertreterin eine langjähre Kundin und verwickelt sie in ein freundliches Gespräch über neue Produkte der Vodafone Deutschland GmbH
  • Die Verbraucherin weist ausdrücklich darauf hin, dass sie mit ihrer Katze allein lebt und mit ihrem bisherigen Internetanschluss vollkommen zufrieden ist
  • Dann bekommt der Kater „Gysmo“ ein Paket mit Geräten und Vertragsunterlagen und der Ärger mit dem Vodafone-Kundenservice beginnt
  • Erst auf Intervention der Verbraucherzentrale Bremen wird das Katzen-Internet storniert und das Inkassoverfahren eingestellt
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Beim „Upreger des Monats“ geht es um Aufreger aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen.  Hier wurde einem Kater an der Haustür ein Vertrag untergeschoben, die Stornierung gelang erst der Verbraucherzentrale Bremen. 

Worum geht es?

Regelmäßig suchen Bremer:innen die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale auf und beschweren sich über unverständliche Rechnungen, Inkassoschreiben oder gerichtliche Mahnbescheide von Telekommunikationsunternehmen. Ausgangspunkt dieser Fälle sind oft unangekündigte Hausbesuche von vermeintlichen Mitarbeiter:innen von Telekommunikationsunternehmen. 

Was ist passiert?

So auch im Fall der Katzen-Liebhaberin, die seit Jahren zufriedene Kundin der Vodafone Deutschland GmbH ist. Im Juli 2019 besuchte eine freundliche Vodafone-Vertreterin sie zu Hause. Sie sprachen über Gott und die Welt, neue Produkte der Vodafone Deutschland GmbH und natürlich auch über den Kater „Gysmo“, dem einzigen Mitbewohner der Verbraucherin. Die Verbraucherin sagte, dass sie kein Interesse an neuen Vodafone-Produkten hätte. Danach verabschiedete sich die beiden und für die Verbraucherin war die Sache damit erledigt.

Doch wenige Tage später kam ein Paket mit Geräten und Vertragsunterlagen ins Haus. Herr Gysmo wurde als Kunde der Vodafone Deutschland GmbH mit einer Komplettversorgung (Internet, Telefon und TV) begrüßt, dem folgten monatliche Rechnungen an ihn. Die ausgewiesenen Tarifentgelte ließ die Vodafone Deutschland GmbH vom Bankkonto der Verbraucherin abbuchen.

Unzählige Male wandten sich die Verbraucherin selbst sowie ihre Tochter vergeblich an den Kundenservice der Vodafone Deutschland GmbH. Ihre Hinweise, dass es sich bei Gysmo um einen Kater handelt und auch sonst im Haushalt der Verbraucherin keine Person mit dem Geburtsjahr 1995 lebt, blieben ungehört. Die Verbraucherin wusste sich nicht anders zu helfen und widerrief die Lastschriften der Vodafone Deutschland GmbH, woraufhin Gysmo prompt Schreiben eines Inkassobüros erhielt. Als dann sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, wurde es der Verbraucherin zu bunt und sie suchte die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale auf. Auf Intervention der Verbrauchzentrale Bremen wurden die dem Kater Gysmo unterstellten Verträge storniert, und auch seine Besitzerin erhielt das gezahlte Geld zurück.

Rechtliche Einordung

Leider ist das Haustürgeschäft eine rechtlich zulässige und insbesondere auf dem Telekommunikationsmarkt beliebte Vertriebsform. Verbraucher:innen steht bei Verträgen, die in der Wohnung geschlossen werden, grundsätzlich das gesetzliche, 14-tägige Widerrufsrecht zu. „Dies greift jedoch zu kurz, wenn Vertriebsmitarbeiter:innen ausschließlich ihre Provision im Blick haben, wahrheitswidrig Verträge generieren und im Kundenservice der betroffenen Unternehmen auf Kundenbeschwerden dann nicht reagiert wird“, meint Parsya Baschiri.

Mit Tieren können keine wirksamen Verträge geschlossen werden. Parsya Baschiri erklärt: „Tiere sind weder rechts- noch geschäftsfähig. In diesem Fall ist somit kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der das Unternehmen dazu berechtigen würde, Forderungen zu stellen.“

Tipps der Verbraucherzentrale Bremen 

  • Lassen Sie möglichst keine fremden Personen in die Wohnung und sich nicht unter Druck setzen 
  • Scheuen Sie sich nicht, Nachbarn oder die Polizei um Hilfe zu bitten, wenn die ungebetenen Besucher zu aufdringlich werden
  • Nutzen Sie ihr 14-tägiges Widerrufsrecht
  • Die Verbraucherzentrale Bremen steht gerne mit Rat und Tat zur Seite

FAZIT DER VERBRAUCHERZENTRALE BREMEN

Verbraucher:innen sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und nicht voreilig etwas unterschreiben. An dem aktuellen Fall ist zu sehen, dass sie trotz aller Vorsicht nicht vor unseriösen Geschäftspraktiken geschützt sind und alleine nicht weiterkommen. Die Verbraucherzentrale Bremen hilft bei ungerechtfertigten Mahnungen und Inkasso-Forderungen mit ihrer Rechtsberatung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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