Werbung lockt in eine Abo-Falle

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt warnen vor dubiosen Streaming-Diensten
Leuchttafel mit der Aufschrift: Achtung Kostenfalle.
  • Verschiedene Streaming-Portale werben mit einem kostenlosen fünftägigen Abo.
  • Die Registrierung ist entweder nicht erfolgreich oder es können trotz Registrierung keine Filme und Serien gestreamt werden. Eine Rechnung landet trotzdem im E-Mail-Postfach.  
  • Falschinformationen in selbst erstellten YouTube-Videos und Schreiben falscher Inkassobüros sollen den Druck zum Bezahlen der Rechnung erhöhen.
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Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen davor, sich auf Streaming-Portalen zu registrieren, die mit einem kostenlosen fünftägigen Probe-Abo in die Kostenfalle locken. Auf der Suche nach Filmen landen Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder auf unseriösen Seiten. Mehr als 200 vermeintliche Video-Streaming-Webseiten sind den Verbraucherzentralen bereits gemeldet worden. Die Nutzerinnen und Nutzer, darunter häufig Minderjährige, gelangten über ein Werbe-Pop-up-Fenster auf eine der Webseiten der Betreiber.

Für die Nutzung mussten sie sich registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. „Die Registrierung auf den Webseiten war dann entweder nicht erfolgreich oder nach der erfolgten Registrierung konnten keine Filme oder Serien gestreamt werden“, so Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Daher gingen die Betroffenen davon aus, dass die Registrierung nicht funktioniert hat.“ Allerdings sind die Daten dennoch bei den Betreibern der Webseiten gelandet, die dann die Kosten für ein Abo in Rechnung stellten.

Die Domains haben stets ein identisches Design. Nur der Domain-Name ändert sich ständig. Hießen die Domains kürzlich noch regplay.de und yoplay.de, sind diese zwischenzeitlich wieder abgeschaltet. Neue Namen folgen.
Nur im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis, dass nach fünf kostenfreien Tagen hohe Gebühren für eine Jahresmitgliedschaft fällig werden. Diese Information wird den Nutzern bei der Registrierung mit Namen, E-Mail-Adresse und Passwort jedoch nicht transparent dargestellt. Seriöse Anbieter geben Kosteninformationen vor Vertragsabschluss und verschicken zudem eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen. Und die Inhalte des Streaming-Dienstes sind sofort verfügbar. Auf den unseriösen Webseiten sind aber offensichtlich gar keine Filme oder Serien zum Abruf vorhanden.

Vermehrt tappen Minderjährige in die Abofalle

Viele Beschwerden kommen von Eltern minderjähriger Kinder, die sich auf diesen Portalen angemeldet haben. Sie erhielten innerhalb weniger Tage nach Registrierung von einer angeblichen Limited aus Großbritannien per Mail eine Rechnung über knapp 400 Euro, die auf eine ausländische Bankverbindung zu zahlen sind.

Zum Schutz vor dubiosen Streaming-Diensten geben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt folgende Tipps:

  • Rechnungen über ein vermeintliches Jahresabonnement müssen nicht bezahlt werden, wenn keine Leistung erbracht wurde.
  • Betroffene sollten sich auch durch aggressive Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern lassen.
  • Auch von angeblichen Anwälten, die die vermeintliche Rechtmäßigkeit der Forderung per YouTube-Video erläutern, sollten sich Betroffene nicht verunsichern lassen.
  • Es ist ratsam, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Wer unsicher ist, ob Forderungen berechtigt sind, kann sich bei der Verbraucherzentrale individuell beraten lassen.
  • Um gar nicht erst auf Angebote dubioser Streaming-Dienste hereinzufallen, ist es sinnvoll, den Namen der Streaming-Website in eine Suchmaschine einzugeben. Handelt es sich um eine unseriöse Webseite, finden sich häufig bereits Hinweise dazu im Internet.

 

Dubiose Streaming-Angebote können auf der Web-Seite der Verbraucherzentrale gemeldet werden

Weitere Informationen zum Thema sind ebenfalls auf der Webseite der Verbraucherzentrale und bei der Polizei (Link verlässt die Seite der VZ) zu finden.

Beratung und Hilfen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien (Link verlässt die Seite der VZ).

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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