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Telekommunikationsgesetz Bundestag beschließt »Recht auf schnelles Internet«

Wer von ruckeligen Videostreams und lahmen Downloads genervt ist, soll von einer Gesetzesnovelle profitieren können – unter bestimmten Voraussetzungen. Doch wirklich schnell wird das Internet auch damit nicht.
Für viele Deutsche nur ein Traum: Glasfaserkabel auf einer Baustelle

Für viele Deutsche nur ein Traum: Glasfaserkabel auf einer Baustelle

Foto: Sina Schuldt / dpa

Mit einem Recht auf – je nach Standpunkt – schnelles Internet können die Bundesbürgerinnen und -bürger aller Voraussicht nach ab Mitte 2022 bessere Festnetz-Verbindungen einfordern. Behördenvertreter würden dies dann prüfen und gegebenenfalls die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Der Bundestag votierte am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, nun ist der Bundesrat am Zug.

Für Download, Upload und Latenz – die Reaktionszeit – sollen Mindestvorgaben gemacht werden, die aber erst noch berechnet werden müssen. Beim Download ist von 30 Megabit pro Sekunde (Mbps) als Richtwert die Rede, der tatsächliche und verbindliche Minimalwert dürfte aber unter 20 Megabit pro Sekunde liegen. Mit den Jahren soll er angehoben werden. Das Recht auf schnelles Internet dürfte vor allem für Menschen auf dem Land und in den Randgebieten der Städte relevant sein, wo das Netz bislang oft sehr schlecht ist.

Aus der Opposition kam Kritik. Aus Sicht von Anke Domscheit-Berg von der Linksfraktion sind die Vorgaben viel zu schwach, sie sprach sich für eine Untergrenze von 100 Megabit pro Sekunde im Download aus. Auch die Grüne Tabea Rößner zeigte sich enttäuscht. Man brauche »einen echten Rechtsanspruch auf schnelles Internet«, sagte sie und forderte einen Schadensersatzanspruch von fünf Euro pro Tag.

Ende des Nebenkostenprivilegs

Die Regelung ist Teil des umfangreichen Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes, das auch die Abrechnung von TV-Kosten bei Mietern neu regelt. Nach jetzigem Stand dürfen Vermieter ab Juli 2024 nicht mehr wie bisher die Kosten für TV-Kabelverträge auf die Mieter umlegen. Insgesamt bezahlen 12,5 Millionen Mieter ihre TV-Anschlüsse derzeit noch über die Nebenkosten.

Grob gesagt sind bisher acht bis zehn Euro pro Monat fällig – ob der Mieter will oder nicht. Diese seit den Achtzigerjahren übliche Umlagefähigkeit – auch Nebenkostenprivileg genannt – hat laut dem vom Bundestag angenommenen Gesetzeswurf in gut drei Jahren ein Ende. Dann haben Mieter die Wahlfreiheit und können andere Verträge abschließen. Sie müssen sich aber selbst darum kümmern.

In der neuen Regelung gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn die Vermieter Glasfaserleitungen verlegen lassen, können sie die Mieter über ein neues sogenanntes Bereitstellungsentgelt an den Kosten beteiligen – das darf nicht höher als fünf Euro pro Monat sein und maximal fünf und in bestimmten Fällen neun Jahre lang berechnet werden. Mit dieser Maßnahme soll der Glasfaserausbau angekurbelt werden.

Verträge dürfen nicht mehr automatisch verlängert werden

Außerdem sollen Vorgaben zum Mobilfunkausbau gesetzlich verankert und damit der Druck auf die Telekommunikationsbranche erhöht werden, um an allen Straßen und Schienen für alle Handykunden LTE-Empfang (4G) zu ermöglichen. Ausbauvorgaben der Bundesnetzagentur gibt es zwar bereits, der Gesetzestext ist nun aber ambitionierter formuliert.

Der Verkehrsausschuss des Bundestags soll hierbei künftig ein Wörtchen mitreden können. »Wir als Gesetzgeber werden uns schärfer anschauen, was die Bundesnetzagentur und die Telekommunikationsdienstleister tatsächlich leisten«, sagte der CSU-Abgeordnete Ulrich Lange.

In einem weiteren Teil des Mammutgesetzes wird geregelt, dass sich Telekommunikationsverträge nach 24 Monaten Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern dürfen – sie sind nach der Verlängerung monatlich kündbar.

mak/dpa