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Strengere Regeln für Videospiele Regierung will Kinder vor Kostenfallen beim Gaming schützen

Der Bundestag hat eine Reform des Jugendschutzgesetzes verabschiedet. Das Gesetz könnte strengere Altersfreigaben für Videospiele bringen und soll Kinder vor Belästigung auf Plattformen wie Facebook schützen.
Teenager vor dem Rechner: »Risiken durch glücksspielähnliche Mechanismen«

Teenager vor dem Rechner: »Risiken durch glücksspielähnliche Mechanismen«

Foto: imago images / Cavan Images

Die Regierung will mit einer Reform des Jugendschutzgesetzes dafür sorgen, dass Kinder nicht in Kontakt mit Kaufanreizen in Videospielen kommen. Der Bundestag hat die Änderung am Freitag beschlossen. Das Familienministerium hatte die Reform des knapp 20 Jahre alten Gesetzes angestoßen.

Für Videospielentwickler könnte das weitreichende Folgen haben. Denn mit der Reform geraten die sogenannten Lootboxen ins Visier der Jugendschützer, also bezahlte Inhalte in Spielen, die etwa virtuelle Kleidung, Waffen und Ausrüstung freischalten. Im Gesetz ist von »Risiken durch glücksspielähnliche Mechanismen« die Rede. Solche Kaufoptionen könnten demnach so eingestuft werden, dass sie die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen – und sich somit auf die Altersfreigabe auswirken.

Laut Anwältin Julia Maris wird sich das Gesetz auf die Altersbeschränkungen auswirken. »Onlinespiele oder andere Anwendungen, die Lootboxen oder ähnliche In-Game-Angebote nutzen, würden voraussichtlich mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren klassifiziert werden«, sagt Maris dem SPIEGEL.

Die Reform würde also auch Spiele betreffen, die bisher als harmlos eingestuft wurden, wie »Fifa 21«. Die Fußballsimulation ist von der Prüfstelle Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle derzeit ohne Altersbeschränkung freigegeben. Doch da der Sammelmodus »Ultimate Team« standardmäßig Kartensets zum Kauf anbietet, könnte sich das ändern. Um für Videospiele eine Altersfreigabe für Kinder zu bekommen, müssten Lootboxen standardmäßig deaktiviert werden.

Kinder sollen unter anderem mit altersgerechten Voreinstellungen, aber auch mit warnenden Piktogrammen vor dem Kauf davor geschützt werden, abgezockt zu werden. »Wir wollen eindeutige Symbole, die auf Risiken wie Gewaltdarstellung oder Kostenfallen hinweisen«, sagte SPD-Familienministerin Franziska Giffey.

In einer Mitteilung des Videospielverbands Game heißt es, dass man die Verantwortung für den Jugendschutz besonders ernst nehme. Laut Geschäftsführer Felix Falk bleibe es »selbstverständlich, moderne und funktionierende Jugendschutzlösungen anzubieten und weiterzuentwickeln«, sagt Falk.

Das neue Gesetz soll an das digitale Zeitalter angepasst werden und unterscheidet damit beispielsweise nicht mehr danach, ob Videos und Spiele auf einer Konsole, dem Handy oder dem PC gestartet werden. Auch spielt keine Rolle, ob die Daten von einer DVD oder aus dem Internet geladen werden. In der Vorgängerfassung war unter anderem noch von Videokassetten die Rede.

Anwältin Julia Maris hält die Reform für notwendig. »Das Gesetz sieht Änderungen vor, die grundsätzlich zu begrüßen sind.« Es sei »in der Tat so, dass Kinder und Jugendliche derzeit nicht genügend im Internet geschützt sind«. Online-Unternehmen würden nun in die Pflicht genommen, einheitliche Alterskennzeichnungen einzuführen und Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen. »Bei Verstoß gegen die Vorgabe drohen immense Bußgelder«, sagt Maris.

Schutz vor schädlichen Online-Inhalten

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden und soll noch im Frühjahr in Kraft treten. Es sieht neben dem Schutz vor Kostenfallen vor, dass Kinder und Jugendliche auf Onlineplattformen vor Belästigung geschützt werden müssen. Soziale Netzwerke müssen verhindern, dass Kinder und Jugendliche von Fremden gefunden, angeschrieben und belästigt werden können. Sogenanntes Cybergrooming soll damit bekämpft werden. Dabei pirschen sich Erwachsene oft unter falscher Identität in Chats an Minderjährige heran, nicht selten mit dem Ziel, sich auch im echten Leben mit ihnen zu treffen und sie zu missbrauchen.

Facebook sagte dem SPIEGEL am Freitag: »Die Sicherheit junger Menschen auf Facebook und Instagram hat für uns oberste Priorität.« Man erlaube keine Inhalte oder Verhaltensweisen, »die die Privatsphäre und Sicherheit von Minderjährigen gefährden«. Das Unternehmen entferne Inhalte, die gegen die Richtlinien verstießen, sobald man sie finde. »Wir entwickeln unsere Produkte kontinuierlich weiter, um die Sicherheit von Jugendlichen sicherzustellen.« Außerdem verweist Facebook auf die Stellungnahme des Branchenverbands Bitkom. Dort heißt es unter anderem, dass man ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung unterstütze, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Online-Inhalten zu schützen.

Branchenverband kritisiert unklare Regelungen

Bitkom-Geschäftsführerin Susanne Dehmel kritisiert, dass es nun noch übersichtlicher werden könnte herauszufinden, welches Gesetz gilt und welche Behörde verantwortlich ist. »Die neuen Regelungen stützen sich auf unklare Definitionen und Rechtsbegriffe und führen zu sich überschneidenden, wenn nicht sogar widersprechenden Pflichten und Aufsichtsstrukturen mit anderen Gesetzen«, sagt Dehmel.

Das Problem: Eigentlich sind Landesmedienanstalten dafür verantwortlich, den Jugendschutz im Internet zu kontrollieren. Doch zum Unmut der Länderbehörden (PDF ) soll für die Überwachung die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien aufgerüstet werden zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Behörde soll unter anderem Bußgelder bei Verstößen gegen das Gesetz verhängen.

Den Kritikern fehlt außerdem eine klare Abgrenzung zu bereits bestehenden Vorschriften wie dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Beschwerderecht des NetzDG und dem Telemediengesetz.