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Coronavirus Hunderte Kontaktpersonen nach Positivfällen bei Gastronomiebetrieb in der Sternschanze

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Bar-Besucher sollen sich beim Gesundheitsamt melden.

In der Bar „Katze“ im Schanzenviertel sind mehrere Barmitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Es muss angenommen werden, dass sich Gäste ohne ausreichenden Abstand angesteckt haben könnten. Das Gesundheitsamt hat zum Schutz der Gäste bereits begonnen, alle betroffenen Besucher der Bar zu kontaktieren. Weil etliche Personen jedoch falsche Kontaktdetails angegeben haben, konnten noch nicht alle Kontaktpersonen ermittelt werden. Die Bar ist gegenwärtig geschlossen.

Mehrere Coronafälle in der Hamburger Bar "Katze"

Der gesamte Gastronomiebetrieb wird als Infektionsquelle betrachtet, weil die Belüftung nur schwer erfolgt und die Abstände unter Umständen nicht einzuhalten sind. Einige hundert Personen, die zum Kreis der potenziell gefährdeten Kontaktpersonen zählen und korrekte Kontaktdetails hinterlassen haben, wurden seit Beginn der Woche bereits durch die zuständigen Gesundheitsämter informiert. 

Wer falsche oder unvollständige Kontaktangaben gemacht hat, konnte womöglich bisher nicht erreicht werden. Es besteht das Risiko, dass Personen infiziert wurden, die bisher keine Symptome zeigen, aber dennoch angesteckt wurden. Die Behörden rufen daher auf: 

Wer die Bar „Katze“ am 5., 8. oder 9. September jeweils ab 19 Uhr bzw. in den Nachtstunden auf den Folgetag besucht hat, und noch nicht kontaktiert wurde, möge sich unverzüglich telefonisch beim der Hotline des Gesundheitsamtes unter 040 428112000 melden und sich bis zu weiteren Instruktionen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst freiwillig in Quarantäne begeben. 

Dieser Fall zeigt erneut: Die wahrheitsgemäße Angabe der Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben ist wichtig, um im Falle eines Infektionsgeschehens alle möglicherweise Betroffenen warnen zu können. 

Im Vordergrund steht nun, durch das Auffinden aller womöglich Infizierten die Verbreitung einzudämmen. Für die Beschäftigten der Bar war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht obligatorisch vorgesehen. Die Behörden prüfen nun aber auch, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Hygienekonzept nicht eingehalten wurde; es wird außerdem eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Arbeitsschutzes abgefordert. 

Rückfragen der Medien

Sozialbehörde
Martin Helfrich, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de 
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde
Twitter, Facebook
Instagram: @sozialbehoerde

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