Kostenloses Online-Seminar „Heizungstausch. Welche Heizung passt zu meinem Haus?" am 6. Mai um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Wie im schlechten Film

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Abofalle unseriöser Streaming-Anbieter

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt vor unseriösen Video-Streaming-Diensten für Filme und Serien. Diese fordern Verbraucherinnen und Verbraucher nach Abschluss einer kostenlosen Testphase vehement zur Zahlung angeblich automatisch geschlossener Aboverträge auf. Welche Anbieternamen aktuell für Ärger sorgen, was Betroffene tun können und wie Nutzer sich vorab schützen können, erklärt Rechtsexpertin Michèle Scherer. 

Off

In Zeiten ausgefallener Veranstaltungen und abgesagter Reisen erfreuen sich Video-Streaming-Dienste besonders großer Beliebtheit. Doch einige locken mit kostenlosem Test-Streaming und fordern anschließend penetrant zur Zahlung angeblich geschlossener Aboverträge auf. Gleichzeitig hat das Streaming in der Regel nicht einmal funktioniert.

In Brandenburg sorgen aktuell vor allem die folgenden Plattformen für Ärger, die sich zum Verwechseln ähnlich sehen: moxflix.de, nonaplay.de, semoplay.de, heloplay.de, pandaf-lix.de, manuflix.de und rayflix.de. Unseriöse Anbieter verändern die Namen der Webseiten jedoch regelmäßig. Die Verbraucherzentrale hat auch eine umfassende Liste einschlägig bekannter Namen veröffentlicht.

„Häufig machen unseriöse Anbieter nicht deutlich, wenn ein kostenloses Angebot nach einer bestimmten Zeit automatisch in ein kostenpflichtiges übergeht. Gleichzeitig berichten einige Verbraucher, die Webseiten zwar besucht, aber keinerlei Daten eingegeben oder die Registrierung abgebrochen zu haben“, berichtet Michèle Scherer, Rechtsexpertin bei der VZB. Allen Fällen gemein sei, dass die Betreiber der Plattformen Forderungen vehement einfordern. Scherer rät Betroffenen, sich keinesfalls unter Druck setzen zu lassen und der Forderung erst einmal vorsorglich zu widersprechen. „Wichtig ist, dass sie dabei nicht mehr persönliche Daten preisgeben, als die Betreiber der fraglichen Webseiten bereits kennen“, so die Expertin. Um unseriöse Anbieter im Voraus als solche zu erkennen, kann neben dem Blick auf die Liste der bei den Verbraucherzentralen bekannten unseriösen Namen auch eine Internetsuche nach Meldungen zur Plattform helfen.

Wer Probleme mit anderen als den gelisteten Anbieternamen hat, kann seine Schwierigkeiten über unser Beschwerdepostfach melden. Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können diese Erfahrungen sehr wertvoll sein.

Betroffene können sich auch persönlich bei der VZB beraten lassen:

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.